Zwangsversteigerung - muss man sich mit der Außenansicht zufriedengeben?

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Zwangsversteigerung - muss man sich mit der Außenansicht zufriedengeben?

Meine Frage hat zwar nicht im entferntesten was mit Mietrecht zu tun, aber hier sind ja viele Vermieter, die ihre Objekte ja auch mal irgendwann erworben haben und evtl. sogar ueber eine Ersteigerung? Daher frage ich mal hier.

Wir wollen ein Haus kaufen. Eigentlich nicht ueber Versteigerung, aber wie es der Zufall will, haben wir halt auf einem Internet-Portal eins entdeckt, dass evtl. auf unser Such-Profil passt. Nun kenne ich mich mit dem Ablauf ja ganz und gar nicht aus.

Kann man grundsaetzlich ein solches Haus auch besichtigen, um den Zustand zu pruefen oder ob es einem von der Aufteilung gefaellt oder muss man sich mit der Aussenansicht zufriedengeben (Adresse steht ja in der Ausschreibung des Amtsgerichts) und kauft "die Katze im Sack"?

Gibt es auch hier soetwas wie ein Expose mit genaueren Angaben? Wenn ja, wer erstellt das? Das Amtsgericht? Kann man es dort bekommen? Bisher wissen wir naemlich nur die Adresse und die Groesse des Hauses/Grundstuecks.

Wendet man sich mit Fragen an das Amtsgericht oder an das "Institut" (welches in der Ausschreibung als Ansprechpartner angegeben ist (in diesem Falle eine Lebensversicherung. Was hat die damit zu tun? Ist das der (Haupt-)Glaeubiger).

Ihr seht, ich habe mich mit sowas nie beschaeftigt, da es eigentlich nicht geplant war. Aber wenn ihr mir jetzt sagt: "Innenbesichtigung - vergiss es, wird es nicht geben!" dann kann ich mir weitere Recherchen oder Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht ja sparen.

Danke!



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

ZV ist ein seeeeeeeehr weites Feld!
Ich empfehle Dir Deine Frage/n bei
http://forum.jurathek.de/ und dort im Forum Zwangversteigerung zu stellen bzw. erst einmal ausgibig mitzulesen.
Da sollte Dir geholfen werden!

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Danke, das kannte ich noch nicht, werde ich mir aber heute Nachmittag anschauen.

Weiter Tipps nehme ich trotzdem gerne entgegen.



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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Das Haus kannst du nur (von innen) besichtigen, wenn der jetzige Bewohner das erlaubt.
Ein Expose gibt es im zuständigen Amtsgericht, dort gibt es auch den Grundbuchauszug, in dem z. B. der Name des / der Gläubigers steht.
Der betreibende Gläubiger ist übrigens der einzige, der dir Auskunft geben wird.
Wenn du Glück hast, steht sogar eine Telefonnummer dabei.
Das Amtsgericht und der Gutachter haben damit nichts zu tun.
Es ist immer die Katze im Sack, das Gutachten ist meistens 1 Jahr alt.

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#4
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

... eine Zwangsversteigerung ist immer eine Katze im Sack.

ich würde dir auch vorschlagen schau mal bei der Jurathek vorbei. Dort wurde mir auch super geholfen.

Ansonsten würde ich als erstes zum Amtsgericht und das Gutachten einsehen. Meist sind die Angestellten dort sehr kooperativ und du erfährst dort ob die Möglichkeit besteht das Haus zu besichtigen bzw. nennt man dir weitere Ansprechpartner...

Ansonsten musst du ein gewisses Mass an Risikobereitschaft zu einer Zwangsversteigerung mitbringen. Meist kommt alles ganz anders als man denkt... und ob sich die Immobilie hinterher wirklich als Schnäppchen entpuppt steht in den Sternen. Das einzigste was feststeht ist. Hast du den Zuschlag erhalten kannst du nicht mehr zurück...

Viel Erfolg.

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#6
 Von 
guest-12330.07.2010 14:23:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Im Gegensatz zu Deinem 'grammatikalisch und orthographisch' korrektem Posting haben mir die anderen, nicht so korrekten' Beitraege wenigstens inhaltlich weitergeholfen. Dies kann von Deinem Beitrag leider nicht behauptet werden.

(Ich hoffe, dieser Beitrag von mir ist fehlerfrei, um Deinen Anspruechen zu genuegen. Fehlende Umlaute sind der amerikanischen Tatstatur geschuldet und zu entschuldigen.)

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#9
 Von 
guest-12306.08.2010 09:53:46
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieso muss der Mieter den Interessenten reinlassen, der Eigentümer nicht? Ausserdem muss der Eigentümer auch den Gutachter nicht reinlassen, dann wird eben nur von aussen begutachtet.

wirdwerden

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#12
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Der Mieter muss den Interessenten nicht reinlassen. Wenn es sich aber um ein vermietetes Mehrfamilienhaus handelt, kann es durchaus sein, dass die Mieter gerne einen neuen solventen Hauseigentümer hätten und gegenüber einem Kaufinteressenten durchaus auskunftsfreudiger als der bisherige Eigentümer sind.

Sieht die Situation so aus, dass die Mieter befürchten müssen, dass ihnen der neue Besitzer kündigen will, dürfte das die Auskunftsbereitschaft allerdings drastisch verringern. Es kommt halt immer auf die Umstände an.

Generell sollte man bei zwangsversteigerten Renditeobjekten davon ausgehen, dass diese größeren Renovierungsstau und viele weitere Probleme aufweisen können. Es hat ja einen Grund, dass der Vorbesitzer damit pleite gegangen ist.

Bei Gutachten ist generell zu hinterfragen, ob die angesetzten Werte realistisch sind. Oftmals werden dort Werte angesetzt, die auf dem freien Immobilienmarkt in der gegenwärtigen Situation nicht erzielbar sind.

-- Editiert am 30.07.2010 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12306.08.2010 09:53:46
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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