Zwei Fragen :-) Nebenkosten und Mietminderung

2. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
hexedei
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Zwei Fragen :-) Nebenkosten und Mietminderung

Hallo liebe Forensgemeinde,
ich habe zwei Fragen und fasse sie mal zusammen in einen Beitrag.

Zur ersten Frage:
Ich wohne nun seit 2008 in einem gemieteten Haus, bisher haben wir nie eine Nebenkostenabrechung erhalten. Wir haben zwar mehrfach angefragt aber nie etwas bekommen. Nun möchte ich wissen für wieviel Jahre Rückwirkend ich die Nebenkostenabrechnung verlangen kann? Sind drei Jahre richtig? also für 2010, 2009 und 2008? Und wie verhält es sich mit der Verjährungsfrist? Ist das noch aktuell für Rückzahlungen 1 Jahr, sprich für 2010 könnte der Vermieter noch etwas verlangen und für Guthaben 3 Jahre? Also ich könnte wir die ganzen Jahre, sofern ein Guthaben da ist dies Rückverlangen?

Die zweite Frage ist folgende.
Im Mietvertrag ist ein Wintergarten mit angegeben. Dieser ist jedoch nun auch seit Juli 2008 kaum nutzbar. Es hat einen riesen Wasserschaden gegeben, seit dem läuft bei jedem stärkeren Regen der Wintergarten voll mit Wasser. Die Dachplatten sind massiv verschoben so dass Laub ect. mitlerweile in den Wintergarten rein kommen. Auch hier wurde die Vermieterin mehrfach drauf angesprochen immer mit ja machen wir und nichts passiert. Zwei mal war nun auch schon der Keller geflutet, weil ein Ablassrohr im kellerschacht zu sitzt, kommentar der Vermieterin, dann müsst ihr das mal durchspülen. Nö sehe ich gar nicht ein, ich entferne Laub und Erde aber mehr kann ich nicht machen. Jetzt ist es so das die von der Vermieterin angebracht vertäfelung im Wintergarten anfängt zu Schimmeln, es ist schon schön weiß drauf zu sehen, ich möchte gar nicht wissen wie es dahinter aussieht. Kann ich die Miete mindern bis die MÄngel behoben sind und wenn ja um wieviel? Mit welcher Fristsetzung zur Behebung muss ich diese vorher ankündigen?

LG hexedei

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hexedei
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Es steht angekreuzt im Mietvertrag Schornsteinfeger und Müllabfuhr. Bzw ist auch dies in einer Mietbescheinigung die ich mal gebraucht habe angekreutz und dann halt 120 Euro angegeben.

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#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Es steht angekreuzt im Mietvertrag Schornsteinfeger und Müllabfuhr. Bzw ist auch dies in einer Mietbescheinigung die ich mal gebraucht habe angekreutz und dann halt 120 Euro angegeben.

von hexedei am 02.05.2011 14:07


Ob damit die Frage
quote:
Ist es denn sicher, dass du Vorauszahlungen auf die BK leistest, oder hast du evtl. eine Pauschale vereinbart?


beantwortet ist? Wohl kaum...


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#5
 Von 
hexedei
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Man ist das hier ein netter Umgangston :???:

Wir haben gar nichts vereinbart.
So wie oben geschrieben steht es im Mietvertrag drin als Nebenkosten. Wasser, Strom und Heizöl womit auch die Warmwasserversorgung geregelt wird muss ich noch selber leisten.

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#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Handelt es sich bei dem Mietvertrag um einen Formularvordruck oder um frei formulierten Text ?



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#7
 Von 
hexedei
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ist ein Mietvertrag von Haus und Grund dort ist ein verteilerschlüssel mit einer großen Klammer bei den Nebenkosten. Bei Heizung und Warmwasser steht null vorrauszahlung und bei den anderen sachen dann der gesamtbetrag von 120 euro aber nichts näher aufgeschlüsselt. da sind dann auch die sachen wie müll, grundsteuer usw. aufgelistet. Und wie schon geschrieben wurde in einer Mietbescheinigung die ich letztes Jahr brauchte als Nebenkosten Müll und Schornsteinfeger angekreuzt mit der Summe 120 Euro.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Es ist ein Mietvertrag von Haus und Grund

Dann ist es in dem Vertrag zumindest irgendwo vorgesehen, festzulegen, wer die Nebenkosten trägt und ob sie pauschal erhoben oder jährlich abgerechnet werden.



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#9
 Von 
hexedei
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Es steht folgendes drin:

Falls vorstehend kein Verteilungsschlüssel vereinbart ist, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der WOhnfläche umzulegen (§556a Abs. 1 Satz 1 BGB ). Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind verbrauchs/verursachungsabhängig abzurechnen. Haben die Parteien einen anderen Umlagemaßstab vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedilchen Verursachung Rechnung trägt (§556a Abs 2 BGB )


Es ist kein Verteilungsschlüssel angegeben und bei der Summe steht auch noch monatliche Vorrauszahlung zur Zeit und dann 120 Euro. Vorauszahlung auf Betriebskosten ohne Heizkosten ... 120 Euro.

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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
bei der Summe steht auch noch monatliche Vorrauszahlung zur Zeit

Na also, da haben wir es doch.
Also keine Pauschale.



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