Hallo,
ich wohne momentan in einer Zweier WG, in der beide Parteien Hauptmieter sind. Ich möchte ausziehen und bin deshalb auf der Suche nach einem Nachmieter. Leider segnet mein Mitbewohner trotz geeigneter Kandidaten niemanden ab, so dass ich weiter im Mietvertrag gefangen bin. Ich befürchte, dass er auch weiterhin kategorisch jeden ablehnt und es reine Schikane ist. Der Vermieter ist über jeden Bewerber im Bilde und hätte kein Problem damit, einen davon zu nehmen.
Welche Möglichkeiten habe ich nun? Ist es möglich, dass der Vermieter einen geeigneten Kandidaten in den Mietvertrag aufnimmt, ohne dass mein Mitbewohner zustimmt?
Wie läuft die Aufkündigung des Mietverhältnisses? Vertraglich besteht eine Frist über drei Monate. Muss ich meinem Mitbewohner die Wohngemeinschaft kündigen oder muss ich das direkt beim Vermieter machen?
Vielen Dank schonmal!
Zweier WG - Beide Hauptmieter - Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein. Der Mietvertag wurde zwischen drei Parteien geschlossen. Einvernehmlich kann er nur von allen dreien zusammen geändert werden.ZitatIst es möglich, dass der Vermieter einen geeigneten Kandidaten in den Mietvertrag aufnimmt, ohne dass mein Mitbewohner zustimmt? :
Du formulierst ein Kündigungsschreiben zum frühest möglichen Termin und forderst deinen Mitmieter nachweisbar auf, dieses Schreiben bis zum (Datum einsetzen) zu unterschreiben. Andernfalls würdest du unverzüglich Klage auf Zustimmung einreichen. Die Kosten dafür wären dann vom Verlierer der Klage zu tragen, was in der Regel der Mitmieter sein dürfte.ZitatWie läuft die Aufkündigung des Mietverhältnisses? :
Wenn du die Schreiben (Kündigung+Aufforderung an den Mitmieter) zügig (heute oder morgen) fertig machst und dem Mitmieter nachweisbar zustellst, dann würde ich als Datum den 30.4. einsetzen. Wenn du bis dahin die Unterschrift des Mitmieters bekommst, kannst du zum Ende Juli kündigen, sofern die von beiden unterschriebene Kündigung dem Vermieter bis zum 4.5. morgens zugeht.
PS: Ich weiß nicht, was bisher gelaufen ist. Deine Darstellung spricht etwas für eine Hinhaltetaktik. Überleg dir also, ob du das noch lange mitmachen willst. Für den Mitmieter ist es vermutlich praktisch, wenn du irgendwann ausziehst aber immernoch die Miete weiterzahlen musst.
ZitatIst es möglich, dass der Vermieter einen geeigneten Kandidaten in den Mietvertrag aufnimmt, ohne dass mein Mitbewohner zustimmt? :
Nein.
ZitatMuss ich meinem Mitbewohner die Wohngemeinschaft kündigen oder muss ich das direkt beim Vermieter machen? :
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam, von allen Personen einer Vertragspartei, gekündigt werden.
Um aus dem Vertrag zu kommen bleibt dir im E-Fall nur den Mitmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu verklagen.
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mmh ... wie sieht es mit Untermieter aus in so einer Konstellation (falls der VM damit einverstanden ist)?
Auch dafür bräuchte man die Zustimmung des Mitmieters. Abgesehen davon bleibt der Teilnehmer dann in der Haftung für die Wohnung. Das ist also sicherlich keine Optimallösung.Zitatmmh ... wie sieht es mit Untermieter aus in so einer Konstellation (falls der VM damit einverstanden ist)? :
Vielen Dank für die Hilfen.
Dummerweise bin ich schon draußen und war zu naiv mit der Mitmietersuche. Ich hätte nicht gedacht, dass es so ablaufen wird. Aber ja, es ist eine reine Hinhaltetaktik, um alleine in der Wohnung zu wohnen, während ich mitzahle.
Gibt es Vorlagen für so ein Kündigungsschreiben oder was sind Elemente, die auf jeden Fall reinmüssen? Muss dieses Schreiben auch gleichzeitig an den Vermieter gehen?
Ich danke euch sehr!
ZitatGibt es Vorlagen für so ein Kündigungsschreiben oder was sind Elemente, die auf jeden Fall reinmüssen? Muss dieses Schreiben auch gleichzeitig an den Vermieter gehen? :
Hast Du es nicht verstanden? Du allein kannst nicht kündigen, nur Ihr 2 gemeinsam.
Und das natürlich bei Eurem Vertragspartner, dem Vermieter.
Doch, habe ich schon verstanden. Aber Cauchy hat ja geschrieben, dass ich eine gemeinsame Beendigung des Mietverhältnisses nach drei Monaten Frist erwirken kann. Eine Einigung zwischen allen Parteien wird nicht stattfinden.
Deswegen möchte ich das definitiv noch zu diesem Monat angehen und alle notwendigen Formalitäten einhalten.
Schreiben SIe einfach, dass Sie seine Zustimmung zur Kündigung des MV zum 31.07. fordern bis zum .... (ich würde hier eine kurze Frist nehmen, Einwurf/Einschreiben, oder durch Boten persölich übergeben lassen) und falls er die Zustimmung nicht gibt, sie ihn hierauf verklagen werden. ... allderdings würde ich an Ihrer Stelle einen Anwalt aufsuchen, so eine Sache kan man nicht mit Hilfe eines Forums über den Bühne bringen, da benötigen SIe gutes Rüstzeug und das kann Ihnen ein Anwalt geben, der kann Ihnen auch sagen, wie das mit einem evtl. Untermieter bis dahin laufen kann, bzw, wenn der Mitmieter das verweigert, können SIe ihn hier mMn auf Schadensersatz (entgangene Miete, somit Kostenausgleich) verklagen. Aber hier gilt es zügig zu handeln und nicht noch weitere Posts dieses Forums abzuwarten.
Mit Sicherheit, einfach mal googeln.ZitatGibt es Vorlagen für so ein Kündigungsschreiben oder was sind Elemente, die auf jeden Fall reinmüssen? :
Erstmal eine Kündigung erstellen, die von beiden Mietern unterschrieben werden muss. Dazu ein Schreiben an den Mitmieter, diese Kündigung bis zu einer gewissen Frist zu unterschreiben und an dich unterschrieben zurückzugeben. Dann schickst du die von beiden unterschriebene Kündigung an den Vermieter.ZitatMuss dieses Schreiben auch gleichzeitig an den Vermieter gehen? :
Das alles bitte nachweisbar. Es ist ja durchaus möglich, dass der Mitmieter weiter auf Zeit spielt und nicht oder zu spät unterschreibt. Wenn du dann Schadensersatz haben willst (z.B. für einen eingeschalteten Anwalt oder weil du noch einen Monat mehr Miete zahlen musstest), dann muss das Schreiben nachweisbar gewesen sein.
Empfehlen würde ich übrigens eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Man kann diesen Zeitpunkt auch nochmal explizit als Datum reinschreiben, aber notwendig ist das vermutlich nicht.
Wenn der Mitmieter nicht unterschreibt, dann macht ein Anwalt Sinn. Aber meiner Meinung nach erst nachdem die Frist zum Unterschreiben an den Mitmieter abgelaufen ist. Denn erst dann gibt es Chancen, sich die Anwaltskosten vom Mitmieter wiederzuholen.Zitatallderdings würde ich an Ihrer Stelle einen Anwalt aufsuchen, :
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich möchte den Weg von Cauchy angehen. Ich bin mir nur noch im Unklaren, wie ich den Brief nachweislich an meinen Mitmieter bringe. Ich vermute, er wird mir keine Quittierung unterschreiben.
Welche Möglichkeiten habe ich, um eine rechtlich nachweisbare Zustellung zu haben? Google liefert mir leider etwas unterschiedliche Ergebnisse.
Vielen vielen Dank!
Felsenfest? Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Neutralen Zeugen suchen, diesen die Briefe lesen und dem Mitmieter übergeben lassen. Dann kann der Zeuge Inhalt und Zustellung bezeugen. Falls die Übergabe an den Mitmieter nicht klappt, können die Schreiben auch in den Briefkasten gelegt werden. Falls die Entfernung zu weit ist, sollte der Zeuge das Schreiben zur Post bringen und per Einwurfeinschreiben schicken.ZitatWelche Möglichkeiten habe ich, um eine rechtlich nachweisbare Zustellung zu haben? :
Gerichtsvollzieher ist natürlich ach möglich. Dauert nur vermutlich solange, dass Ende Kündigung dann erst zum Ende August funktionieren wird.
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