Zweifamilienhaus | 1. Wohneinheit | 2. Wohneinheit WG (1. Stock + 2. Stock)

2. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
chrisk123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifamilienhaus | 1. Wohneinheit | 2. Wohneinheit WG (1. Stock + 2. Stock)

Hallo zusammen,



gerne möchte ich eine Frage in Bezug auf die Vermietung unserer DG Wohnung stellen. Hierzu:





Key Facts:



Eingetragenes Zweifamilienhaus



Wohnung EG (bewohnt durch uns)



Wohnung 1. Stock (WG / 2 Personen)



Wohnung 2. Stock



Alle o.g. Wohnungen sind über ein „gemeinsames" Treppenhaus erreichbar.



Alle o.g. Wohnungen sind mit einer (abschließbaren) Türe versehen.



Alle o.g. Wohnungen verfügen über ein eigenes Bad, eine eigene Küche.



Die Wohnung im 1. Stock und im 2. Stock sind an denselben Stromzähler/Wasserzähler gekoppelt.



Eigentümer -> vermieten das komplette Haus an uns -> wir vermieten an eine WG.





Aus baurechtlichen Gründen und als eingetragenes Zweifamilienhaus darf die Wohnung im 2. Stock nicht als separate Wohneinheit vermietet werden, da ansonsten ja drei Wohneinheiten in einem Zweifamilienhaus existieren würden.



Die Wohnung im 1. Stock ist bewohnt durch eine WG, die sich gerne um eine weitere Person vergrößern möchte. Diese Person würde gerne die Räumlichkeiten der Wohnung aus dem 2. Stock nutzen. Die Aufteilung der Räumlichkeiten ist Sache der Wohngemeinschaft.



Ist es nun also möglich, dass die Wohnung im 2. Stock nicht als separate Wohneinheit vermietet wird sondern als Teil der Wohngemeinschaft aus dem 1. Stock? Würde bedeuten 1. + 2. Stock = eine WG, dementsprechend auch ganz legal zwei Wohneinheiten/Haus?





Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Vorfeld.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von chrisk123mitglied):
Aus baurechtlichen Gründen und als eingetragenes Zweifamilienhaus darf die Wohnung im 2. Stock nicht als separate Wohneinheit vermietet werden, da ansonsten ja drei Wohneinheiten in einem Zweifamilienhaus existieren würden.

Wenn im 2. Stock tatsächlich eine Wohnung ist, hat man ein echtes Problem ... da ist es dann total egal als was man die vermietet ...



Zitat (von chrisk123mitglied):
Ist es nun also möglich, dass die Wohnung im 2. Stock nicht als separate Wohneinheit vermietet wird sondern als Teil der Wohngemeinschaft aus dem 1. Stock?

Klar.



Zitat (von chrisk123mitglied):
Würde bedeuten 1. + 2. Stock = eine WG, dementsprechend auch ganz legal zwei Wohneinheiten/Haus?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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