Zweifamilienhaus Dachbodennutzung

13. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip561482-5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifamilienhaus Dachbodennutzung

Angenommen in einem Zweifamilienhaus sond beide Einheiten vermietet.
Ein MV steht nutzung "dachboden vorne".
Die zweite Einheit hat keinen Schriftl MV und nutzt den hinteren Teil, welcher durch den vorderen Teil begehbar ist .

Der vorherige Eigentümer ist verstorben. Die Frage ist, wer muss beweisen, dass der mieter ohne MV den Dachboden nutzen darf

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Die Frage ist etwas schief gestellt. Letztlich ist das eine Frage der Einigung zwischen dem Mieter, der den hinteren Teil des Dachbodens nutzt und dem Vermieter.

wirdwerden

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#2
 Von 
ip561482-5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Der ursprüngliche Vermieter lebt nicht mehr und der neue Vermieter möchte eine Absprache wann der vordere Teil betreten werden darf

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von ip561482-5):
Die Frage ist, wer muss beweisen, dass der mieter ohne MV den Dachboden nutzen darf
Na, der Mieter, der den Dachboden nutzen will.

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#4
 Von 
ip561482-5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ne Frage, warum muss der Mieter das beweisen, warum nicht der Vermieter

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von ip561482-5):
Die Frage ist, wer muss beweisen, dass der mieter ohne MV den Dachboden nutzen darf

Wenn er ohne Mietvertrag wäre, dürfte er gar nichts nutzen.
Wenn er einen Mietvertrag hat, muss er den Inhalt des Mietvertrages beweisen, beansprucht er die Nutzung von Flächen außerhalb der Wohnung



Zitat (von ip561482-5):
und der neue Vermieter möchte eine Absprache wann der vordere Teil betreten werden darf

Ja und?
Die gibt es doch wohl schon, oder hat der Mieter sich übers Dach gehangelt um in den hinteren Teil zu gelangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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