Angenommen in einem Zweifamilienhaus sond beide Einheiten vermietet.
Ein MV steht nutzung "dachboden vorne".
Die zweite Einheit hat keinen Schriftl MV und nutzt den hinteren Teil, welcher durch den vorderen Teil begehbar ist .
Der vorherige Eigentümer ist verstorben. Die Frage ist, wer muss beweisen, dass der mieter ohne MV den Dachboden nutzen darf
Zweifamilienhaus Dachbodennutzung
13. März 2022
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Frage vom 13. März 2022 | 08:11
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifamilienhaus Dachbodennutzung
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#1
Antwort vom 13. März 2022 | 09:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38325 Beiträge, 13978x hilfreich)
Die Frage ist etwas schief gestellt. Letztlich ist das eine Frage der Einigung zwischen dem Mieter, der den hinteren Teil des Dachbodens nutzt und dem Vermieter.
wirdwerden
#2
Antwort vom 13. März 2022 | 09:45
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Der ursprüngliche Vermieter lebt nicht mehr und der neue Vermieter möchte eine Absprache wann der vordere Teil betreten werden darf
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#3
Antwort vom 13. März 2022 | 09:49
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Na, der Mieter, der den Dachboden nutzen will.ZitatDie Frage ist, wer muss beweisen, dass der mieter ohne MV den Dachboden nutzen darf :
#4
Antwort vom 13. März 2022 | 10:32
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch ne Frage, warum muss der Mieter das beweisen, warum nicht der Vermieter
#5
Antwort vom 13. März 2022 | 10:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatDie Frage ist, wer muss beweisen, dass der mieter ohne MV den Dachboden nutzen darf :
Wenn er ohne Mietvertrag wäre, dürfte er gar nichts nutzen.
Wenn er einen Mietvertrag hat, muss er den Inhalt des Mietvertrages beweisen, beansprucht er die Nutzung von Flächen außerhalb der Wohnung
Zitatund der neue Vermieter möchte eine Absprache wann der vordere Teil betreten werden darf :
Ja und?
Die gibt es doch wohl schon, oder hat der Mieter sich übers Dach gehangelt um in den hinteren Teil zu gelangen?
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