Zweimal in 1 Jahr Erhöhung der Warmmiete

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sklaveriusnixnux
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Zweimal in 1 Jahr Erhöhung der Warmmiete

Hallo, Zusammen !

2012 ist die Warmmiete wegen gestiegener Nebenkosten von 273 Euro auf 298 Euro angehoben worden.

2013 erneut von 298 Euro auf 313 Euro.

Die Kaltmiete beträgt 183 Euro und ist unverändert geblieben.

Die Wohnung ist 43 qm groß und Sozialer Wohnungsbau.

Ich habe Angst, dass ich mir, wie viele andere auch, eine beheizte Wohnung im Winter bald nicht mehr leisten kann.

Für 43 qm beispielsweise 1.000 Euro zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Sklaveriusnixnux

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Wie ist die Frage?

Es gibt i.d.R. keine Warmmiete. Es gibt eine Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlungen. Die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen kann man eigentlich nur aufgrund einer Abrechnung. In der jährlichen Abrechnung werden die Nebenkosten Deinen Vorauszahlungen gegenübergestellt.
130 Euro Vorauszahlungen hört sich viel an, kommt aber drauf an, was da alles drin ist. Natürlich kommt es auch auf die Heizgewohnheiten an, wer den ganzen Tag zu Hause sitzt, wie z.B. Rentner, der verbraucht deutlich mehr für Heizkosten.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Die Kaltmiete beträgt 183 Euro und ist unverändert geblieben.


Dann ist das auch keine Erhöhung der Miete, sondern eine Anpassung/Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung. Also 2 ganz unterschiedliche Dinge.

Aber das hat man dir doch schon an anderer Stelle versucht zu erklären.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wolltest du uns das jetzt nur mitteilen, oder kommt auch noch eine Frage?

313,- Euro sind übrigens noch ziemlich weit weg von 1.000,- Euro.

quote:
Die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen kann man eigentlich nur aufgrund einer Abrechnung.


Nicht nur. Wenn schon während des Jahres abzusehen ist, dass, z.B. aufgrund von Preissteigerungen, mit hohen Nachzahlungen zu rechnen sein wird, geht das auch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die steigenden Energiekosten treffen alle Bürger - aber auch der Sprit, die Brötchenpreise, die Handwerkerkosten etc. steigen ständig > hat aber alles nix mit Mieterhöhung zu tun

Wie bei Sozialem Wohnungsbau zu erwarten:
Die Kaltmiete 183 Euro : 43 m² = 4,25 €/m² ist äußerst günstig
dafür die Betriebskosten/Kostenmieteaufschläge recht hoch (313€ abzgl. 183€ Kaltmiete = 130€ Differenz : 43m² = 3,02€/m²)
was von diesen 130€ monatlich nun auf die reinen Betriebskosten und etwaige Zuschläge/Aufschläge entfällt ergibt sich aus Mietvertrag/Kostenmietberechnung/Erhöhungsschreiben
http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenmiete
(der normale Vermieter bzw. Mieter von nicht öffentlich gefördertem Wohnraum kennt dagegen nur die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung als umlegbare Kosten)

Soweit wir mehr Details dazu erfahren,
welche (Betriebs)Kostenart ist inwiefern gestiegen?
gibt es sicher noch Meinungen dazu ...

Auf die eigentliche Frage bin ich nu wirklich gespannt ...



-----------------
""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.958 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen