Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
meeracker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen

Sehr geehrte 123recht.net User,

eventuell könnt Ihr mir behilflich sein. Aus beruflichen und steuerlichen Gründen werde ich mir ein Zimmer in der Nähe meines Arbeitsplatzes suchen. Ich habe hierzu mehrere Angebote erhalten. Eine Kollegin würde mir kostenlos ein Zimmer zur Verfügung stellen, bzw. könnte ich auch ein Zimmer anmieten.

Wenn ich keine Miete zahlen muss (weil Freunde) kann ich auch keine Kosten steuerlich geltend machen!

Frage 1:
Wenn ich Miete zahle, aber keine Mietvertrag habe kann ich die Kosten steuerlich geltend machen, oder ist ein Mietvertrag stets erforderlich? (Ist ein Kontoauszug ggf. als Beweis anerkannt?)

Frage 2:
Wie hoch darf die Miete sein, wenn diese nicht als zusätzliche Einnahmen beim Vermieter steuerlich angegeben werden muss, oder sind jegliche Einnahmen beim Finanzamt zu melden? Gibt es vielleicht einen Grenzwert?

Frage 3:
Ich nutze einen Geschäftswagen, durch die kürzere Entfernung zum Arbeitsort mindere ich meinen geldwerten Vorteil und senke dadurch meine monatliche Belastung, ggf. Miete für das Zimmer rechne ich dagegen. Als Pendler kann ich die Heimfahrten am Wochenende und eine zusätzliche in der Woche steuerlich absetzen, richtig? Wenn ich an fünf Arbeitstagen nach Hause fahre kann ich maximal 2 Fahrten pro Woche steuerlich geltend machen, nicht mehr richtig? Müsste zusätzliche Heimfahrten steuerlich angeben?

Pkt. 4:
Haupt- oder Zweitwohnsitz! Das Zimmer würde für mich der Zweitwohnsitz sein, obwohl ich theoretisch dieses mehr nutzen würde als meine feste Wohnung, Beispiel 5 Arbeitstage, 2 Wochenendtage + 30 Urlaubstage. Wo nach wird festgelegt was Haupt- und Zweitwohnsitz ist? Ich würde max. zum schlafen das Zimmer nutzen, d.h. das eigentliche Leben würde stets in meiner festen Wohnung statt finden.

Pkt. 5:
Nach dem Meldegesetz, wüsste ich mich ummelden. Ich meine das hängt mit der Nutzung des Haupt- und Zweitwohnsitzes zusammen. Welche Regelung hat der Gesetzgeber ob Haupt- oder Zweitwohnsitz? Würde dann automatisch eine entsprechende Zweitwohnsitzsteuer anfallen?

Gibt es vergleichbare Situationen hier im Forum, welche Lösung oder Ratschläge habt Ihr für mich?

Für Eure fachlichen Antworten bedanke ich mich im Voraus.






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-- Editiert am 30.06.2010 20:03

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Gibt es vergleichbare Situationen hier im Forum

Hier nicht, aber vielleicht im Steuerrecht-Forum.



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