Zwischenunterkunft bei Schimmelbeseitigung

27. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Martin.Michaelis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenunterkunft bei Schimmelbeseitigung

Hallo,

mir wird derzeit das "vorweihnachtliche" Geschenk zuteil, Schimmel in meiner, vor 7 Wochen erst bezogenen, 1-Zimmer-Wohnung haben zu dürfen. Meine Vermieterin ist über diesen Zustand bereits informiert und würde gerne das Problem in Angriff gehen. So weit, so gut.

Nach eingängiger Analyse durch einen Sachverständigen wurde festgestellt, dass hier eine mangelhafte Bausubstanz vorliegt, welche die Ursache für die ausschlaggebende Feuchtigkeit ist. Um dem Schimmel herr zu werden, müsste die komplette Wand bis zur Grundmauer abgetragen und anschließend erneuert werden. Grob geschätzt soll sich der Aufwand auf 2 bis 3 Tage belaufen.

Da es sich hierbei jedoch um das einzige Zimmer der Wohnung handelt, in dem genächtigt werden kann (Küche und Bad bieten nicht genügt Platz), soll ich in der Zeit woanders (z.B. Hotel) schlafen.

Nun zu meiner Frage. Ist der Vermieter bzw. hier die Vermieterin verpflichtet, mich und meine Möbel, welche ebenfalls aus dem Zimmer geräumt werden sollen, in dieser Zeit auf ihre Kosten unter zu bringen?

Vielen Dank schon im Voraus.

Martin

-- Editiert am 27.11.2010 16:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Martin.Michaelis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"[...] Wo denn ? [...]"

Falls Du den Schimmel meinst, der wandert an der Kopfseite des Bettes die Wand hoch. Die besagte Wohnung ist in Würzburg.

"[...] Ist das ein kleiner Privatvermieter ? [...]"

Ja, Vermieterin wohnt mit mir und vier weiteren Parteien (gleiche Vermieterin) im selben Haus.

"[... Wie alt ist denn das Haus ? [...]"

Das Haus wurde 1927 erbaut. Äußerlich sieht man ihm jedoch die Jahre nicht an.

Grüße, Martin

-- Editiert am 27.11.2010 17:43

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#3
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Martin.Michaelis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"[...] Darauf war wo denn gemünzt.
Die meisten Kleinvermieter haben keinen überflüssigen Platz. [...]"

Genau und daher soll ich mich auch selbst drum kümmern. Sprich ich z.B. ins Hotel und meine Möbel z.B. in eine angemietete Garage. Alles (inkl. Möbeltransport) auf meine Kosten versteht sich.

Grüße, Martin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Genau und daher soll ich mich auch selbst drum kümmern. Sprich ich z.B. ins Hotel und meine Möbel z.B. in eine angemietete Garage. Alles (inkl. Möbeltransport) auf meine Kosten versteht sich. <hr size=1 noshade>


Da müsste man sich mal § 536a BGB ansehen:

"Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen."

Problem: § 536d BGB

"Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat."


Was steht im MV?



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""

-- Editiert am 27.11.2010 18:25

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