Zwischenzähler in Mietwohnung Allgemeinstrom

9. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenzähler in Mietwohnung Allgemeinstrom

Ein Vermieter will jetzt nach 38 Jahren in der Mietwohnung eines Mieters einen Zwischenzählert installieren. Das Treppenhauslicht läfut schon auf den Mieter. Weiterer Allgemeinstrom aus den Keller soll jetzt auch auf diesen Zwischenzähler geleggt werden. Insalliert von einen befreundeten Elektriker. Mag die günstigste Lösung sein Aber der Zähler ist in der Wohnugn eines Mieters. Das müsste doch dünnes Eis sein. Der Vermieter muss ja auch eine Betriebskostenabrechung erstellen. Weiterhin kann der Mieter die ganze weiterhin komplett spannungsftrei stellen und ndfann ist das ganze Haus im Dunkeln. Was meint ihr?
- Wenn das Treppenhauslicht über einen privaten Mieterzähler läuft, besteht das Risiko, dass bei einer Stromsperre (Mieter zahlt Rechnungen nicht, wovon ich nicht ausgehe) oder einem Defekt in dieser einen Wohnung das gesamte Haus einschließlich Keller Allgemeinstrom im Dunkeln steht. (Verkehrsicherungspflicht). Der Mieter brauch wieder nur die Sicherung rausnehmen. Dies war in der Vergangenheit der Fall

- Zwischenzähler muss geeicht sein

- Abrechnung Betriebskostenabrechnung die Belegeinsicht muss sichergestellt werden ? (Stromrechnung anderer Mieter (Datenschutz ?), Zwischenzähler nicht frei zugänglich).

Ich möchte behaupten das eine Abrechnung "juristisch" auf wackeligen Beinen steht.

Im Grundgenommen sind die aufgeführten Punkte eine Risikominimierung für den Vermieter.

Das man seinen Stromanbieter wechselt ist heute aus Kostengründen ja auch noch möglich und üblich. Machen wir auch so. Dann wäre eine Strom Abrechnung mit den jeweiligen Anbieter auch nicht 01.01. bis 30.12 sondern innerhalb des Kalenderjahres. Alles liegt in den Händen des anderen Mieters.


In der gedachten Konstellation müssten 2/3 davon dem zahlenden Mieter (Mitte) von den anderen beiden Parteien zurück erstattet werden. Wie soll das abgewickelt werden ?


Da kann man nur hoffen das mit den neuen Mieter alles gut geht.
Ich habe den Vrmieter konstruktiv meine Einwände eingebracht.




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Was meint ihr?

Ich meine, das man das mit der Abrechnung rechtskonform hinbekommen kann. Ob das diesem Vermieter gelingt, da wird man abwarten müssen.



Zitat (von nohatespeech):
besteht das Risiko, dass bei einer Stromsperre (Mieter zahlt Rechnungen nicht, wovon ich nicht ausgehe) oder einem Defekt in dieser einen Wohnung das gesamte Haus einschließlich Keller Allgemeinstrom im Dunkeln steht. (Verkehrsicherungspflicht).

Die Verkerssicherungspflichten hat er auch, wenn der Vertrag über ihn läuft. Defekte können auch immer auftraten, auch Vermieter haben da keine magische Aura die das verhindert.



Zitat (von nohatespeech):
das gesamte Haus einschließlich Keller Allgemeinstrom im Dunkeln steht.

Dem kann man z.B. mit einer entsprechenden Notbeleuchtung vorbeugen.



Zitat (von nohatespeech):
In der gedachten Konstellation müssten 2/3 davon dem zahlenden Mieter (Mitte) von den anderen beiden Parteien zurück erstattet werden.

Wie kommt man auf den Erstattungswert von 2/3?



Zitat (von nohatespeech):
Wie soll das abgewickelt werden ?

Idealerweise rechtskonform, es kommt aber auch ein kooperatives Model infrage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wie kommt man auf den Erstattungswert von 2/3?


3 Parteien.
Erdgeschoß
1OG
Dachgeschoß

ZWischenzähler im 1. OG.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Das Treppenhauslicht läfut schon auf den Mieter.
Das dürfte schon lange nicht korrekt sein.
Zitat (von nohatespeech):
Der Vermieter muss ja auch eine Betriebskostenabrechung erstellen.
Ja. Ist nicht neu.
Zitat (von nohatespeech):
Aber der Zähler ist in der Wohnugn eines Mieters. Das müsste doch dünnes Eis sein
Was soll dünnes Eis sein? Will der Vermieter auch was von dir als Mieter im EG?
Zitat (von nohatespeech):
Weiterhin kann der Mieter die ganze weiterhin komplett spannungsftrei stellen und ndfann ist das ganze Haus im Dunkeln. Was meint ihr?
Ich meine: Warum sollte der das tun?
Zitat (von nohatespeech):
Wenn das Treppenhauslicht über einen privaten Mieterzähler läuft
Ich lese, das ist JETZT bereits so und der Vermieter wills nun ändern. ODER?
Zitat (von nohatespeech):
Zwischenzähler muss geeicht sein
Ein richtiger Elektriker weiß das und arbeitet hoffentlich fach-und sachgerecht.
Zitat (von nohatespeech):
Abrechnung Betriebskostenabrechnung die Belegeinsicht muss sichergestellt werden ? (Stromrechnung anderer Mieter (Datenschutz ?), Zwischenzähler nicht frei zugänglich).
1. Jeder Mieter hat das Recht, beim Vermieter Belegeinsicht zu nehmen.
2. Stromkosten anderer Mieter kennt der Vermieter nicht.
3. Zwischenzähler im 1.OG muss nicht für jeden frei zugänglich sein.
Zitat (von nohatespeech):
Ich möchte behaupten das eine Abrechnung "juristisch" auf wackeligen Beinen steht.
Ja, man kann grundsätzlich alles behaupten. Welche Abrechnung ist jetzt gemeint?
Zitat (von nohatespeech):
Im Grundgenommen sind die aufgeführten Punkte eine Risikominimierung für den Vermieter.
Wie kommst du darauf?
Zitat (von nohatespeech):
Das man seinen Stromanbieter wechselt
Dagegen hat niemand was.
Zitat (von nohatespeech):
In der gedachten Konstellation müssten 2/3 davon dem zahlenden Mieter (Mitte) von den anderen beiden Parteien zurück erstattet werden. Wie soll das abgewickelt werden ?
Will der Vermieter mit dir als Mieter was abwickeln? Schreibt er dir was?
Zitat (von nohatespeech):
Ich habe den Vrmieter konstruktiv meine Einwände eingebracht.
So ungefähr kennt der dich ja schon.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 23x hilfreich)

Allgemeinstrom getrennt zu messen, führt zu mehr Gerechtigkeit.

Das Risiko für den Vermieter verringert sich, weil jeder andere Mieter eine (bisher?) geschätzte Abrechnung ablehnen kann.

Im Idealfall macht der Mieter zum 31.12. ein Foto des Zählers und übermittelt es dem Vermieter.
Weiter auch bei ggf. Anbieterwechsel oder Veränderung des Strompreises.

Der Vermieter sollte für die Betriebskosten eine Stromabrechnung des Mieters haben (ggf. Name geschwärzt), um den Strompreis ermitteln/berechnen zu können.

Zitat (von nohatespeech):
Da kann man nur hoffen das mit den neuen Mieter alles gut geht.

Bei einem neuen Mieter dürften passende Vereinbarungen einfacher zu bekommen sein.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

was soll der Zwischenzähler denn ermitteln? Den Stromverbrauch in der Wohnung 1. OG? Oder den - fälschlicherwiese - darin enthaltenen Allgemeinstrom aus dem Treppenhaus? Falls Letzteres, dann ist doch alles in Ordnung, der Zwischenzähler separiert dann endlich den Allgemeinstrom.
Wenn dann der Mieter seinen Stromanbieter wechselt, dann macht er das halt auch für den Strom im Treppenhaus (übrigens wie bisher auch). Damit müssen die anderen Mieter dann leben, den Anbieter des Allgemeinstroms kann man sich nie aussuchen; ist bei einer Treppenhausbeleuchtung aber eh ziemlich unbedeutend (von LED o.ä. ausgehend).

Und zu den anderen Nebelkerzen (Verkehrssicherung, Sicherung, Datenschutz) sage ich mal lieber nichts.

Stefan

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#6
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

was soll der Zwischenzähler denn ermitteln? Den Stromverbrauch in der Wohnung 1. OG? Oder den - fälschlicherwiese - darin enthaltenen Allgemeinstrom aus dem Treppenhaus? Falls Letzteres, dann ist doch alles in Ordnung, der Zwischenzähler separiert dann endlich den Allgemeinstrom.
Wenn dann der Mieter seinen Stromanbieter wechselt, dann macht er das halt auch für den Strom im Treppenhaus (übrigens wie bisher auch). Damit müssen die anderen Mieter dann leben, den Anbieter des Allgemeinstroms kann man sich nie aussuchen; ist bei einer Treppenhausbeleuchtung aber eh ziemlich unbedeutend (von LED o.ä. ausgehend).

Und zu den anderen Nebelkerzen (Verkehrssicherung, Sicherung, Datenschutz) sage ich mal lieber nichts.



Na den Stromverbrauch des Allgemeinstroms im Haus. Der Stromverbrauch in der Wohnung im 1.OG ist ja sowieso enthalten. Der Zwischenzähler hängt an den Sicherungskasten. Gesehen hat der andere Mieter ihn aber noch nicht.

Ansonsten stimmt alles so wie du es geschrieben hast.
Im großen und ganzen bleibt es spannend wie man am Ende das ganze abrechnen will und es bleibt zu hoffen das bei einen Urlaub etc nicht die Spannung abgestellt wird.

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#7
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Will der Vermieter mit dir als Mieter was abwickeln? Schreibt er dir was?


Nein noch nicht geht einfach nur um die Betriebskosten

Zitat:
Wie kommst du darauf?


Rechtssichere Abwicklung.

Zitat:
Ich lese, das ist JETZT bereits so und der Vermieter wills nun ändern. ODER?


Ja der Zwischenzähler hängt seit einer Woche drin und der neue Mieter zieht jetzt bald ein

Hinzukommt halt der restliche Allgemeinstrom.





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#8
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Will der Vermieter mit dir als Mieter was abwickeln? Schreibt er dir was?


Nein noch nicht geht einfach nur um die Betriebskosten

Zitat:
Wie kommst du darauf?


Rechtssichere Abwicklung.

Zitat:
Ich lese, das ist JETZT bereits so und der Vermieter wills nun ändern. ODER?


Ja der Zwischenzähler hängt seit einer Woche drin und der neue Mieter zieht jetzt bald ein

Hinzukommt halt der restliche Allgemeinstrom.





0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
geht einfach nur um die Betriebskosten
Um welche denn? für welche Wohnung, für welchen Mieter? Für dich als Mieter der EG-Wohnung gehts dann um deine BK-Abrechnung.

Es ist Sache des Vermieters, die BK-Abrechnung rechtssicher zu erstellen, damit er seine Risiken verringert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Um welche denn? für welche Wohnung, für welchen Mieter? Für dich als Mieter der EG-Wohnung gehts dann um deine BK-Abrechnung.

Es ist Sache des Vermieters, die BK-Abrechnung rechtssicher zu erstellen, damit er seine Risiken verringert.
Signatur:


Wird sich dann erst im Verlauf 2027 zeigen
Die aktuelle BK wird schon anggriffen weil dort eine Instandhaltungsposition drauf ist
Ergebnis offen:
Aber das ist ein anderes Thema

Ja geht um die Mieter im EG und natürlich auch um die DG Wohnung. Aber jeder Mieter muss selber seine Ansprüche durchsetzen.

Und natürlich wenn der Allgemeinstrom ausfällt gibts natürlich ebenfalls weitere Mieterechte sollte klar sein



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#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... und es bleibt zu hoffen das bei einen Urlaub etc nicht die Spannung abgestellt wird.
Das hat nun aber mit dem neuen Zwischenzähler rein gar nichts zu tun. Auch vorher bestand doch die Gefahr, dass der Mieter seinen Strom abschaltet.

Natürlich wäre eine gesonderte Absicherung besser, keine Frage.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, eine neue Leitung vom Hauptzählerschrank zum am nächsten gelegenen Schalter im Treppenhaus zu legen, und dann die aktuelle Verbindung zur Obergeschosswohnung zu kappen.
Ein Zwischenzähler ist aber bestimmt einfacher, schneller und günstiger zu installieren (insbesondere, da es ja bereits fertig ist).

Man sollte auch noch prüfen, warum irgendwann einmal der etwas ungewöhnliche Anschluss über eine Wohnung gewählt wurde. Vielleicht gibt es da noch besondere Probleme in dem Haus.

Stefan

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#12
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das hat nun aber mit dem neuen Zwischenzähler rein gar nichts zu tun. Auch vorher bestand doch die Gefahr, dass der Mieter seinen Strom abschaltet.


Ich gebe zu bedenken, dass diese geplante Umsetzung die Verkehrssicherheit gerade nicht dauerhaft sicherstellt, da:

Fehlende Zugriffsmöglichkeit: Der Vermieter/anderer Mieter hat keinen direkten Zugriff auf den Sicherungskasten oder den Zähler, da sich diese hinter einer verschlossenen Wohnungstür befinden. Die Beleuchtung von Fluchtwegen und Treppenhaus ist somit der alleinigen Verfügungsgewalt eines Privatmieters unterstellt.

Wiederholungsgefahr: Wie bereits erwähnt, hat der vorherige Mieter die Beleuchtung regelmäßig deaktiviert. Ein Zwischenzähler in einer Privatwohnung ändert nichts an dieser technischen Abhängigkeit. Sobald der Mieter die Sicherung betätigt oder seinen Stromvertrag nicht bedient, ist die Verkehrssicherheit im gesamten Haus schlagartig aufgehoben.

Vorher war es nur das Treppenhauslicht jetzt kommen weitere Bereiche dazu.

Zitat:
Natürlich wäre eine gesonderte Absicherung besser, keine Frage.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, eine neue Leitung vom Hauptzählerschrank zum am nächsten gelegenen Schalter im Treppenhaus zu legen, und dann die aktuelle Verbindung zur Obergeschosswohnung zu kappen.
Ein Zwischenzähler ist aber bestimmt einfacher, schneller und günstiger zu installieren (insbesondere, da es ja bereits fertig ist).

Man sollte auch noch prüfen, warum irgendwann einmal der etwas ungewöhnliche Anschluss über eine Wohnung gewählt wurde. Vielleicht gibt es da noch besondere Probleme in dem Haus.


Klar hätte man das ganze auch im KELLER dort wo sich alle Zähler befinden regeln können. Wenn man wenisgtens den Zähler mit in das Treppenhaus gelegt hätte statt in der Wohnung.
Letztes weiss man nicht ist halt 60er Jahre wo nie groß etwas investier wurde (nur Dachgeschoßausbau). Was 20 jkahre miz einen Mieter gutging klappt halt nicht auf ewig.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von nohatespeech):
Ich gebe zu bedenken, dass diese geplante Umsetzung die Verkehrssicherheit gerade nicht dauerhaft sicherstellt, da:

Da es schlicht nichts gibt, was die Umsetzung der Verkehrssicherheit dauerhaft sicherstellt, kann das - realistisch betrachtet - nicht der Maßstab sein.

Zu Möglichkeiten einer verbesserten Sicherstellung der Verkehrssicherheit wurde ja schon unter #1 ausgeführt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Fehlende Zugriffsmöglichkeit: Der Vermieter/anderer Mieter hat keinen direkten Zugriff auf den Sicherungskasten oder den Zähler, da sich diese hinter einer verschlossenen Wohnungstür befinden.
Wie in sehr vielen Wohnimmobilien. Ob nun der Mieter oder der Vermieter nicht erreichbar ist macht doch im Fall der Fälle keinen Unterschied.

Zitat:
Wiederholungsgefahr: Wie bereits erwähnt, hat der vorherige Mieter die Beleuchtung regelmäßig deaktiviert.
Würde der Abschalter noch dort wohnen und sich auch nicht von seinem Tun abbringen lassen, dann könnte es einen Anspruch auf Änderung gegen den Vermieter geben. Die Widerholungsgefahr ist aber nun gerade nicht mehr gegeben, es ist ja ein neuer Mieter.
Nicht alles was irgendwie denkbar oder möglich ist muss der Vermieter auch aktiv ausschließen (ein Mieter kann seine Badewanne überlaufen lassen, trotzdem müssen die Badezimmer nicht wasserdicht sein, z.B.).

Zitat:
Vorher war es nur das Treppenhauslicht jetzt kommen weitere Bereiche dazu.
Verstehe ich nicht. Ich dachte, der Elektriker hätte nur einen Zwischenzähler gesetzt, wo kommen denn jetzt weitere Bereiche her?

Zitat:
(nur Dachgeschoßausbau)
Das ist doch schon ein nachvollziehbarer Grund. Früher gabe es nur eine Wohnung die das Treppenhaus brauchte, also war ihr auch das Licht zugeordnet.
Ist aber gut, denn ein Problem für die Installation ist das eher nicht.

Stefan

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#15
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Verstehe ich nicht. Ich dachte, der Elektriker hätte nur einen Zwischenzähler gesetzt, wo kommen denn jetzt weitere Bereiche her?


Waschkeller, Kellerabgang Licht
Gingen bisher auf das EG
Die kommen hinzu + weiteres LED Licht im Keller.


Zitat:
Das ist doch schon ein nachvollziehbarer Grund. Früher gabe es nur eine Wohnung die das Treppenhaus brauchte, also war ihr auch das Licht zugeordnet.
Ist aber gut, denn ein Problem für die Installation ist das eher nicht.


EG+1OG. Seit Ende der 90er eben auch noch das Dachgeschoß.


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Sumsalabim):
Bei einem neuen Mieter dürften passende Vereinbarungen einfacher zu bekommen sein.

Wenn der Vermieter daran denkt und es entsprechend rechtssicher formuliert ...



Zitat (von reckoner):
Würde der Abschalter noch dort wohnen und sich auch nicht von seinem Tun abbringen lassen, dann könnte es einen Anspruch auf Änderung gegen den Vermieter geben

Der Abschaltende Mieter könnte sogar von den anderen Mietern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.




-- Editiert von User am 10. Mai 2026 22:56

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10832 Beiträge, 4758x hilfreich)

Wer sich die Story mit diversen Antworten aus Vermietersicht durchlesen möchte, wird hier fündig: https://www.vermieter-forum.com/threads/zwischenzaehler-in-einer-mietwohnung-fuer-allgemeinstrom.32258/ .

Wenn hier im Forum wirklich der EG-Mieter und im anderen Forum der Vermieter schreibt, dann hat der Mieter meiner Meinung nach zum aktuellen Zeitpunkt wenig sinnvolle Möglichkeiten. Der Vermieter scheint beratungsresistent an dieser Lösung festhalten zu wollen.

Wenn der Allgemeinstrom auch in Zukunft regelmäßig von einem anderen Mieter abgeschaltet wird, dann kann der EG-Mieter Mietminderung und Klage auf Mängelbeseitigung durchführen. Es ist am Vermieter solche Dinge auszuschließen. Wenn die Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar die realen Kosten für den Allgemeinstrom aufschlüsselt, dann kann der EG-Mieter diese kürzen. Das ist aber alles Zukunftsmusik.

-- Editiert von User am 15. Mai 2026 10:14

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn hier im Forum wirklich der EG-Mieter und im anderen Forum der Vermieter schreibt,
Dort schreibt auch der TE von hier, ich gehe fast jede Wette ein.
Der TE/User @nohatespeech ist aufgrund seiner Schreib-und Ausdrucksweise und des fast identischen Themas unschwer als User @schiffmeister1987 auszumachen.

Außerdem: Die echte private Vermieterin dieses MFH, die wegen ihres hohen Alters und der häufigen Auseinandersetzungen mit dem TE schon ihre Kinder und Anwälte bevollmächtigt hat, und sich mit ihm im lfd. Rechtsstreit befindet, würde weder in solchem VF-Forum noch in solcher Art solche Fragen stellen. Schließlich HAT die einen Elektriker.
Außerdem: Der im EG wohnende Mieter *zickt* ja schon rum... :grins:

@TE
Deine Vermieterin bzw. ihre Bevollmächtigten können beauftragen, was da nun zu installieren ist. Gut, dass das endlich erfolgt...in der freigewordenen OG-Wohnung.
Du als EG-Wohnungs-Mieter wirst eine BK-Abrechnung erhalten.
Du wirst abwarten müssen, was dort berechnet und gefordert wird.
Ggf. hast du dann Möglichkeiten, auch dagegen anzugehen.
Los gehts mit Belegeinsicht frühestens Anfang Januar 2028.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, eine neue Leitung vom Hauptzählerschrank zum am nächsten gelegenen Schalter im Treppenhaus zu legen, und dann die aktuelle Verbindung zur Obergeschosswohnung zu kappen.

Das wäre nicht mal notwendig.
Wenn Platz für einen zusätzlichen geeichten Zwischenzähler im Zählerschrank des Mieters ist, ist auch Platz für einen ganz normalen Zähler im Schrank vorhanden.

Der einzige Unterschied liegt dann darin, wo man den Strom abgreift, beim Zwischenzähler eben hinter dem Wohnungszähler, bei einem zweiten Hauptzähler, davor.
Letzteres darf dann aber nicht mehr der Wald- und Wiesenelektriker ohne Zustimmung des Energieversorgers machen....

Der Vermieter "erspart" sich hier die Grundgebühr und/oder Zählermiete, begibt sich aber in eine ziemlich dämliche Lage.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nohatespeech
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das wäre nicht mal notwendig.
Wenn Platz für einen zusätzlichen geeichten Zwischenzähler im Zählerschrank des Mieters ist, ist auch Platz für einen ganz normalen Zähler im Schrank vorhanden.

Der einzige Unterschied liegt dann darin, wo man den Strom abgreift, beim Zwischenzähler eben hinter dem Wohnungszähler, bei einem zweiten Hauptzähler, davor.
Letzteres darf dann aber nicht mehr der Wald- und Wiesenelektriker ohne Zustimmung des Energieversorgers machen....

Der Vermieter "erspart" sich hier die Grundgebühr und/oder Zählermiete, begibt sich aber in eine ziemlich dämliche Lage.


Nein die Elektrik ist total veraltet da muss richtig investiert werden neuer Zählerschrank.

Daher jetzt die Wald hof Freund Elektrikerlösung

Den Zwischenzähler hätte man aber auch außerhalb der Wohnung legen können.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der einzige Unterschied liegt dann darin, wo man den Strom abgreift, beim Zwischenzähler eben hinter dem Wohnungszähler, bei einem zweiten Hauptzähler, davor.
Ich war davon ausgegangen, dass der Zähler in der Wohnung dem Versorger gehört, und da darf man sicher nicht vor dem Zähler anklemmen, bzw. bräuchte man dann einen eigenen Vertrag.

Zitat:
Der Vermieter "erspart" sich hier die Grundgebühr und/oder Zählermiete, begibt sich aber in eine ziemlich dämliche Lage.
Ich denke, genau darum geht es. Und je nach dem um wieviel Storm es geht ist das auch nachvollziehbar.

Zitat:
Nein die Elektrik ist total veraltet da muss richtig investiert werden neuer Zählerschrank.
Und das kommt dann dazu.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und das kommt dann dazu.
Ja. Und es bleibt dabei: Das ist alles Sache des Vermieters.
Es ist nicht die Sache des Mieters der EG-Wohnung, der hier fragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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