ab wann gilt Kündigung

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)
ab wann gilt Kündigung

Hallo zusammen,

die Freundin meines Bruders lebte vor der Beziehung zu meinem Bruder in einer Wohnung mit Ihrem Exfreund. Im Mietvertrag standen beide, die Zahlung erfolgte 50/50 per Dauerauftrag.
Nach Beendigung der Beziehung zog sie aus und besprach mit dem Vermieter, dass einfach der Dauerauftrag gestoppt wird.

Nach nun 2 Jahren hat Sie ein Schreiben vom Vermieter erhalten mit der Bitte dieses zu Unterschreiben.
Hierin heißt es: hiermit kündige ich (Freundin meines Bruders) fristlos meinen Mietvertrag für die Wohnung xxxxxxxx und werde somit aus dem gemeinsamen Mietverhältnis entlassen. Da ich bereits im Mai/Juni 2013 ausgezogen bin erlischt die Kündigungsfrist.
Der Vermieter hat dieses Schreiben als Kündigungsbestätigung bereits unterschrieben.
Wir sind uns nun unsicher zu welchem Datum die Kündigung wirksam ist bzw. ob der Exfreund nun für diese 2 Jahre theoretisch einen Anspruch auf die Zahlungen hätte.

Ich habe ihr geraten selbst ein Schreiben aufzusetzen und von allen 3 Parteien unterschreiben zu lassen, damit Rechtssicherheit besteht. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich dass der Ex das nicht unterschreibt.

Vielen Dank für eure Hilfe 

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dieser Aufhebungsvertrag gilt erst, wenn der Exfreund ihn auch unterzeichnet hat.

Ohne ihn ist da so nichts zu machen.

Zitat:
Ich habe ihr geraten selbst ein Schreiben aufzusetzen und von allen 3 Parteien unterschreiben zu lassen, damit Rechtssicherheit besteht. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich dass der Ex das nicht unterschreibt.


Der Weg ist fast der Richtige: der Mietvertrag muss gemeinsam mit dem Exfreund gekündigt werden. Willigt er nicht ein, muss er auf die Zustimmung verklagt werden. Der Vermieter muss hier eigentlich nichts unterschreiben, kann dies aber natürlich im Rahmen eines Aufhebungsvertrages tun. Dort könnte man auch vereinbaren, dass das Mietverhältnis ab Juni 2013 auf den Exfreund übergegangen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

ok super danke :)
nachdem der Exfreund weiter da wohnt, ist 2teres die bessere Lösung.

1x Hilfreiche Antwort

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