Ich habe vor einem halben Jahr eine Wohnung gemietet. Die Küche war schon eingebaut und ist 10 Jahre alt. Mein Vermieter wollte keine Ablöse von mir, sondern meinte ich könne die Küche nutzen, nur wenn etwas kaputt geht solle
ich für den Schaden aufkommen. Im Mietvertrag steht: die Küche ist nicht mitvermietet und wird ablösefrei übernommen.
Nun meine Frage, ist die Küche nicht doch de facto mitvermietet und quasi Bestandteil der Wohnung? Der
Kühlschrank ist dauernd vereist (wahrscheinlich undicht) und braucht ne menge Strom. Wenn der jetzt endgültig seinen
Geist aufgibt muss ich den dann ersetzen/reparieren auf meine Kosten? Und wenn ja, was ist wenn ich dann ausziehe
muss den Neuen Kühlschrank in der Küche belassen? Könnte man nicht auch aus der Formulierung "ablösefrei"
schließen, dass die Küche jetzt mein Eigentum ist?
ablösefreie Küche, mitvermietet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Bernd70
"die Küche ist nicht mitvermietet und wird ablösefrei übernommen."
Das würde ich auch so sehen, das die Küche jetzt dir gehört.
Nur ein Beisp.
Ein Mieter zieht aus einer Wohnung aus und hat seine Teppiche und Gardienen dort gelassen. Der Nachmieter ist froh darüber, das Teppich ect noch in der Wohnung ist. Der "alte" mieter verlangt eine Ablöse in H.v. 200EUr. DAmit geht, wenn der Nachmieter einverstanden ist, die WAre in sein Eigentum über
Somit hat dein Vermieter dir die Küche geschenkt und alle Reparaturkosten gehen somit auf dich über
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"Smile for a better Day...."
So habe ich mir das auch gedacht, aber ich glaub nicht, das mein Vermieter das auch so sieht, wenn ich die Küche beim Auszug mitnehme. Ich will ihm ja auch nichts wegnehmen, nur muss ich genau wissen was Sache ist. Es gibt da für mich also nur 2 Möglichkeiten: entweder die Küche ist mitvermietet -> VM übernimmt die Reparaturen; oder die Küche wurde mir geschenkt -> ich übernehme die Reparaturen. Gibts noch mehr Möglichkeiten?
Und jetzt?
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