abstand und frühzeitiger auszug

18. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
jens koenen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
abstand und frühzeitiger auszug

ich habe eine bzw. zwei fragen.

ich habe per 31.12. gekündigt.

nun möchte ich aber schon mitte november raus. kann ich vom vermieter verlangen, dass er mich frühzeitig rausläßt, wenn ich nachmieter stelle?

und dann würde ich gerne für küche und zwei einbauschränke die ich vor ca. 15 jahren von meinen vormietern übernommen habe, abstand von einem nachmieter verlangen.

der vermieter stellt sich leider quer.

wie sieht meine rechtslage aus?

ich freu mich auf euren rat.

vielen dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

Sie haben schon das Recht einen Nachmieter zu stellen - der Vermieter muss aber nicht gleich den erstbesten Nachmieter akzeptieren Erst wenn er 2 oder 3 Nachmieter ohne ersichtlichen Grund abgelehnt hat, können Sie dann auch ohne Nachmieter vorzeitig aus dem Mietvertrag raus.

Wegen der Abstandszahlungen ist mehreres zu beachten:
- kann man nach 15 J. noch was verlangen?
- steht diesbezüglich was im Mietvertrag / Übernahmeprotokoll?
- will der Nachmieter die Sachen tatsächlich übernehmen und dafür zahlen?

Meistens sind vom Vormieter übernommene Sachen eine Angelegenheit des Mieters - entweder er findet einen Nachmieter, der die Sachen haben möchte, oder aber er muss Sie auf eigene Kosten entsorgen und die Wohnung ohne Küche und Einbauschränke übergeben.
Den Vermieter geht das nichts an - wenn er die Wohnung leer haben will, ist dass sein Recht, es sei denn, es steht was anderes im Mietvertrag.

Gruß
MCNeuber

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