abzüge bei der kaution nach auszug

18. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
motte 23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
abzüge bei der kaution nach auszug

hallo,
ich weiß nicht, ob es rechtens ist, das der vermieter nach einem auszug dinge berechnet, die nicht bei der wohnungsbesichtung zur festlegung der noch zu behebenden mängel erhoben wurden.
nach meinem auszug wurde ein schädlingsbekämpfungsunternehmen gerufen, was aber laut arbeitsprotokoll zu dem ergebnis führte, dass es sich um einen geringfügigen befall von silberfischen handelt und mauerasseln bedingt durch die jahreszeit aufgefunden wurden. laut bericht ist der befund so geringfügig, dass eine bekämpfungsmaßnahme nicht notwendig ist.dieses wird mir nun in kosten gestellt.
ebenso die streichung von 2 heizkörpern, die bei meinem einzug jedoch auch nicht neu gestrichen waren und nach gut 3 jahren wohnen dort nicht nötig waren.
was kann ich jetzt tun? ich finde es nicht rechtens, da diese mängel bei der letzten wohnungsbesichtigung nicht angeführt wurden.
ich hoffe, jemand kann mir da bei einen rat geben.


-- Editiert von motte 23 am 18.10.2005 15:10:33

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Gibt es ein von beiden Seiten unterschriebenes Übergabeprotokoll? Was steht da drin?

Grundsätzlich kann der Vermieter nach einer mängelfreien Übergabe nicht nachträglich Schäden geltend machen. Und auch wenn noch eine Nachbesserungspflicht besteht, muss der Vermieter dir eine angemessene Frist einräumen, bevor er selbst tätig wird bzw. Unternehmen beauftragt.

Ich würde die Zahlung mit Verweis auf das mängelfreie Übergabeprotokoll ablehnen und für die Auszahlung der restlichen Kaution eine Frist setzen.

Gruß karamel

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