allein oder gemeinsam Mietvertrag unterschreiben??

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Pampelmuse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
allein oder gemeinsam Mietvertrag unterschreiben??

Hallo, ich wohne schon seit geraumer Zeit bei meinem Freund, doch da er nur eine Einraumwohnung hat, ist dies natürlich sehr eng und wir haben uns entschieden in eine Zweiraumwohnung zu ziehen. Ich bin jedoch erst 18 und mein Vater ist der Meinung, mein Freund sollte den Mietvertrag allein unterschreiben.
Mein Freund möchte jedoch, dass ich mit unterschreibe, was ich auch gut verstehen kann, es ist ja auch unsere gemeinsame Wohnung und er hat verständlicherweise auch Angst, dass er im Falle einer Trennung auf den gesamten Mietkosten sitzen bleibt. Doch dies kann ihm doch auch bei einem gemeinsamen Unterschreiben passieren!
Es bestand nun die Idee intern ein Schriftstück zwischen meinem Freund und mir zu verfassen, in dem ich mich verpflichte, 3 Monate die Hälfte der Miete zu zahlen, wenn ich im Falle einer Trennung ausziehe. An sich finde ich diese Lösung nicht sehr sympatisch, da schon mit auf dem Mietvertrag erscheinen möchte. Doch mein Vater ist felsenfest davon überzeugt, dass ich sehr große Nachteile haben werde, wenn ich den Vertrag mitunterschreibe und den offiziellen Wohnsitz zu Hause aufgebe. Jedoch weiß ich nicht wirklich, was mir für Nachteile entstehen, wenn ich mit auf dem Mietvertrag unterzeichne und meinen Hauptwohnsitz ummelde. Es ist klar, dass wir eine Hausratversicherung brauchen, doch sonst bin ich doch, da ich mich in der Ausbildung befinde, gänzlich über meine Eltern mitversichert. Auch würde mich interessieren, ob es problematisch ist, wenn ich meinen Wohnsitz nicht ummelde und in dem Zusammenhang nicht mit unterschreibe, denn dann würde ich ja vortäuschen zu Hause zu wohnen, doch das tue ich dann nicht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Mit jedem Vertragsabschluss geht man eine Verpflichtung ein, derer man sich von vornherein bewußt sein muß. Das ist auch immer ein großer Schritt der Volljährigkeit und es ist gut, dass Du Dir darüber Gedanken machst:

Hast Du als Hauptmieter einen Mietvertrag mit Deinem Freund zusammen unterschrieben, dann
- kannst Du nur gemeinsam mit Deinem Freund wieder kündigen. Willigt er nicht in die Kündigung ein, dann kannst Du im Endeffekt nur noch auf Zustimmung klagen,wenn die Lage ganz verfahren ist.
-haftest Du gesamtschuldnerisch für Miete und Nebenkosten. Gesamtschuldnerisch heist, nicht nur Deine anteiligen Kosten, die gesamten Kosten an Miete und NK kann der Vermieter von Dir fordern, wenn Dein Freund zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist.

Einen schriftlichen Vertrag für das Innenverhältnis zu machen, wie Du das vorhast, ist nicht schlecht. Die Probleme fangen ja immer erst an, wenn's nicht mehr so gut läuft. Man kann sich natürlich nicht gegen alle Eventualitäten schützen!
Mit einem fremden Menschen zusammenzuziehen ist immer ein Lebensrisiko, in jedem Alter, und Dein Vater sollte nicht versuchen, Dich davor zu schützen, die Erfahrung mußt Du selbst machen!

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Doch mein Vater ist felsenfest davon überzeugt, dass ich sehr große Nachteile haben werde, wenn ich den Vertrag mitunterschreibe und den offiziellen Wohnsitz zu Hause aufgebe. Jedoch weiß ich nicht wirklich, was mir für Nachteile entstehen, wenn ich mit auf dem Mietvertrag unterzeichne und meinen Hauptwohnsitz ummelde.

Das unterschreiben eines Mietvertrages hat zunächst nicht mit Deinem Wohnsitzstatus zu tun. Du könntest bei Deinem Freund doch auch einen Zweitwohnsitz anmelden.

Auch würde mich interessieren, ob es problematisch ist, wenn ich meinen Wohnsitz nicht ummelde und in dem Zusammenhang nicht mit unterschreibe, denn dann würde ich ja vortäuschen zu Hause zu wohnen, doch das tue ich dann nicht.

Dann liegt in der Tat ein Meldevergehen vor. Dabei handelt es sich rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen sind davon abhängig, ob es rauskommt und wie die jeweilige Behörde damit umgeht.
Hat aber in erster Linie auch wieder nichts mit dem Mietvertrag zu tun.

-- Editiert von Jotrocken am 13.02.2007 12:01:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Wenn Du bei Deinem Freund wohnst, dann musst Du den Wohnsitz ummelden, unabhängig davon, ob Du nun den Mietvertrag unterschrieben hast oder nicht.

Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag geht man umfangreiche rechtliche Verpflichtungen ein, über deren Folgen man sich im klaren sein muss.

Welche Nachteile Dein Vater jetzt konkret meint, kann ich Dir aber auch nicht sagen.

In der Haftpflichtversicherung bist Du mitversichert, solange Du Dich in der Ausbildung befindest, unabhängig davon, ob Du zu Hause wohnst oder nicht.

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