alter Mietvertrag - neue Hausordnung

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Carmen Pörzgen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
alter Mietvertrag - neue Hausordnung

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem alten Mietvertrag und einer neuen Hausordnung. Muss man die neue Hausordnung unterschreiben, damit sie Gültigkeit hat? Speziell geht es darum, dass uns nach 7 Jahren fröhlichen Grillens auf unserer Terrasse nun das Grillen verboten werden soll (neben anderen merkwürdigen Regelungen). Kann mir bitte jemand speziell zum Thema "Grillen" helfen?

Danke und Gruß
Carmen

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Hausordnungen gilt es zu befolgen und stellt der VM, hoffentlich, zum Wohl aller Mieter auf. Im Zweifel hast du ne lustige Klausel im Vertrag, wonach du dich Änderungen an der Hausordnung unterwirfst.

Machen können wirst du wenig. Insb. mit Blick auf grillen. Da gibt es auch lustige Rechtssprechungen. Sinngemäßig: grillen einstellen. Spezifisch: 1mal(?) im Monat(?) ist grillen unter Vorankündigung von 24h vorher an restliche Mieter erlaubt.

Grundsätzlich: wo kein Ankläger, da kein Richter => solange es die Nachbarn nicht stört darfst du grillen wie du willst. Evtl. hat dein VM allerdings noch Bedenken bzgl. Brandschutz...

@scalar: der Einfall kam mir auch gerade. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Um auf die Frage zurück zu kommen, ob der Mieter die neue Hausordnung unterschreiben muss: Das muss er doch nicht, außer es wäre die von ah_xy genannte Klausel im Vertrag !?

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#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Zustimmung Hausordnung kenne ich ohne Klausel nicht...

Zum Grillen: kommt auf den Spezialfall an. Schau mal unter http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=tips/grillen.html. Da sind einige Urteile dargestellt.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Unterschreiben muss man nichts, wenn man nicht möchte. Eine Hausordnung wird aufgestellt, und die Hausbewohner müssen sich Allgemein daran halten. Einem grundsätzlichem Grillverbot würde ich halt widersprechen, und das dann schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Carmen Pörzgen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, wir sind nicht die Nachbarn aus "muss ich das dulden" :o))) - bin neu hier.
Der Grund liegt relativ einfach auf der Hand: Der Bruder unseres Vermieters wohnt 2 Etagen über unserer Terasse und seine neue Frau hat wohl was dagegen.
Eine Klausel, mit der wir uns etwaigen Änderungen unterwerfen, haben wir nicht im Mietvertrag.

Die neue Klausel beinhaltet unter anderem den Punkt "Sicherheitsgründe" - somit wäre wohl nur noch das Grillen mit einem Elektrogrill gestattet (unter vorheriger Anmeldung), womit wir durchaus leben könnten.

Wir werden dann wohl schriftliche widersprechen - allerdings die neue Hausordnung auch nicht unterzeichnen.

Danke für alle Hinweise.

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Eine Hausordnung gilt dann, wenn sie mit dem Mietvertrag zur Kenntnis ausgegeben wurde und im Mietvertrag darauf verwiesen wird.
Einseitige Änderungen durch den Vermieter sind daher deshalb nicht gültig, weil sie durch o.g. Vorgehensweise zum Vertragsbestandteil geworden ist. -> daher verlangt der VM die Unterschrift!

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Hausordnung können die Eigentümer neu beschliessen, aber deswegen müssen die Mieter dies nicht unterschreiben.

Indem ihr unterschreibt erklärt ihr euch mit der geänderten Hausordnung einverstanden, und der VM hätte was in der Hand, wenn ihr dagegen verstößt ;) Die Hausordnung tritt trotzdem in Kraft, wenn im MV steht, dass der Mieter sich an die Hausordnung zu richten hat. Das betrifft auch eine Hausordnung, die von den Eigentümern neu beschlossen wurde.

Sicherheitshalber würde ich nur mit einem verneinten Kopfschütteln reagieren, wenn man sagt, ich soll den Wisch unterschreiben...;) Dazu zwingen kann der VM euch nicht.

Wie das mit dem Grillen im Freien aussieht ist eine gesetzliche Entscheidung, schätze ich.

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Du bist echt der Held des Tages... Oder eher noch der Klug*******r :kotz:

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Zum Thema empfehle ich:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1hausordnung.html

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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