alter mietvertrag??? gesetzliche Gültigkeit??

28. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)
alter mietvertrag??? gesetzliche Gültigkeit??

Hallo,
meine Familie und ich sind im Dez2004 in eine Wohnung gezogen.Wir haben damals einen standart mietvertrag unterschrieben(sigel).Der Teilweise noch DM bezeichnungen hat.

Leider müssen wir aus privaten Gründen in die Nähe des Abeitsplatzes meines Mannes ziehen.Fahrstrecke einfach waren die ganze Zeit 130 km einfach.

Wie ist das nun mit dem Kündigungsrecht?
Ich habe erfahren das Mietverträge die nach 2002 geschlossen werden neue Kündigungrechte haben?

Der Mietvertrag ist von 01.12.2004-31.05.2007.


Kann mir jemand helfen ist sehr dringend.

VIelen Dank im Vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Offensichtlich handelt es sich um einen zeitlich befristeten Mietvertrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll.

Ab dem 01.09.2001 dürfen solche Verträge nur noch beim Vorliegen bestimmter Befristungsgründe abgeschlossen werden (Eigenbedarf oder Umbaumaßnahmen nach Mietende), die im Mietvertrag auch zu benennen sind. Bitte das daraufhin prüfen.

Ist das nicht der Fall, ist es ein ganz normaler unbefristeter Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist, also rund 3 Monate (Zugang der Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monat zum Ende des übernächsten Monats).

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#2
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
Ja ist ein befristeter Vertrag .
Im Vertrag sind keine Befristungsgründe aufgeführt.

lg
Strike

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Solche Verträge sind ab 01.09.2001 nicht mehr zulässig (offenbar altes Formular verwendet).

Werden sie dennoch abgeschlossen, können sie, wie geschildert, ganz normal mit 3monatiger Frist gekündigt werden (bei Zugang bis 04.07. also zum 30.09.).

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