angekündigte Mietkürzung, Vermieter klagt auf Zahlung

23. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
dirk56
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
angekündigte Mietkürzung, Vermieter klagt auf Zahlung

Durch ein undichtes Dach habe ich an den Zimmerdecken im Wohn/
Schlaf/ und Kinderzimmer unschöne Wasserflecke ca. von je 50 x 70 cm. bekommen. Die Versicherung hat den Schaden aufgenommen.
Der VM war bei der Begutachtung anwesend und hat somit Kenntnis von den Schäden und dem undichtem Dach. Da ich die Wohnung so wie so streichen wollte, habe ich versucht die Schäden selbst zu beseitigen. Geht aber nicht, die Decken müssen neu tapeziert werden. Habe den VM den Sachverhalt geschildert, mit der Bitte um Beseitigung oder Übermittlung der Versicherungsdaten, um mit denen Kontakt aufzunehmen. Nichts tat sich, noch einmal angeschieben, nichts tat sich, Mietkürzung 20% angekündigt, nichts tat sich, Miete um 20 % gekürzt und nun folgten innerhalb 8 Monate 3 Besichtigungen und eine Klage auf Zahlung der gekürzten Beträge. Begründung, die Wasserflecken sind so klein, dass die Höhe der Mietkürzung nicht gerechtfertigt sei.
Warum der VM noch nicht einmal die Gebäudeversicherung nennt, die ich ja auch bezahle, weiß ich nicht. Hat der Vermieter in
solch einem Fall Recht, oder kann ich ohne schlechtes Gewissen zur Verhandlung gehen. Vielen Dank für die Antwort - dirk

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Da er sich doch um das Problem bemüht, Versicherung einschaltet, usw.. mußt auch Du dich gedulden...

Das ist falsch.

Hinsichtlich der 20 % habe ich ebenfalls Bedenken.



-- Editiert von cuno am 23.10.2007 12:38:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ich schließe mich Blockwart an.

Eine Mietkürzung um 20% wegen einer optischen Beeinträchtigung durch Wasserflecken ist erheblich zu hoch.

Wenn hier überhaupt eine Mietminderung zulässig ist, dann dürfte die wohl eher bei 2% liegen.

Ich würde daher an Deiner Stelle gar nicht das Risiko einer Verhandlung eingehen wollen. Das verursacht für Dich nur unnötige Kosten.

In so einem Fall ist die Mietminderung auch nicht das richtige Mittel, um den Vermieter unter Druck zu setzen. Du hättest dem Vermieter damit drohen müssen, selbst einen Maler zu beauftragen und die dafür anfallenden Kosten mit der Miete zu verrechnen. Wenn der Vermieter trotz erfolgter angemessener und beweisbarer Fristsetzung die Frist verstreichen lässt, hättest Du das auch so machen dürfen (§ 536a Abs. 2 BGB ).

Im übrigen ist die Frage, warum der Vermieter seine Gebäudeversicherung nicht benachrichtigt hat oder was er mit ihr abgesprochen hat das alleinige Problem Deines Vermieters. Für Schäden, die durch ein undichtes Dach entstehen zahlt eine Gebäudeversicherung typischerweise auch gar nicht (Ausnahme: Sturmschaden).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dirk56
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Betr.Antwort von Blockwart
Danke für die Antwort, nur scheine ich mein
Anliegen bzw. das Problem nicht ganz verständlich geschrieben zu haben.
Schaden entstand Dez.05, Versicherung kam Mai 06, Dach repariert Juni 06, Renovierung
Juli 06, Schäden gehen nicht zu beseitigen.
Anschreiben an VM Juli und Aug. 06, Bes.
Anschreiben Mietkürzung Oktober 06, Anschreiben und Mietkürzung Dez.06
Anschreiben Feb. 07, VM kam zur Besichtigung
Anschreiben Mai. 07, VM kam zur Besichtigung
Anschreiben Juni 07, Aug. 07 Ladung
Vorschläge zur Problembeseitigung, oder ich will, ich habe recht-- Wenn du meine Anfrage
anschaust, da habe ich geschrieben, dass ich erst einmal versucht habe, den Schaden selbst zu beseitigen, da ich so wie so die
Wohnung gestrichen habe. Also nicht sofort VM oder VS müssen zahlen, sondern Eigenini-
tiative. Wie viele Briefe soll ich schreiben
bis dass es heißt, der Mieter bemüht sich.
Wie lange soll ich mich gedulden, um nicht ungeduldig zu wirken ? Immerhin habe ich ja
geschrieben, dass in 8 Monaten 3 Besichti-
gungen stattgefunden haben und somit der
Vorgang auch mind. 8 Monate alt ist.
Eigentlich genug Zeit für den VM.
Das ich die Gebäudeversicherung mit als NK
bezahlen muss, ist mir klar, war aber auch nicht angefragt. Ich habe nur erwähnt, dass
ich diese bezahle, der VM mir aber die Daten
nicht gibt. Des weiteren wäre es schon oK wenn icbh mit der Nk-Abrechnung Rg.Kopien vom VM erhalten würde, also großes Problem. Warum, kann dieser nur selbst beantworten, war auch keine Frage an das Forum Schaden beseitgen, nö. VS Daten dem Mieter geben, nö. Mietkürzung, nö nö
Nicht alle Mieter sind schlecht, es gibt auch einige VM . Ich dachte, ich hätte eine einfache Frage gestellt, die ich mir so hätte auch selbst beantworten können. Danke

-- Editiert von dirk56 am 23.10.2007 13:09:38

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