anteilig Miete zahlen

2. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)
anteilig Miete zahlen

Kann mir jemand sagen was man zahlungsmässig am besten macht wenn bei einem Vertrag mit 2 hauptmietern einer einfach auszieht und man keinerlei Info hat ob der andere seinen Teil zahlt oder nicht? Bisher hab ich immer die ganze Miete überwiesen und bekam die Hälfte vm 2.Mieter auf mein Konto. Nun weiss ich nicht ob er nun direkt an den vermieter überweist oder ob er überhaupt überweist. Soll ich erstmal nur die Hälfte überweisen?Es gibt bisher keine rechtsgültige Kündigung

-- Editiert von Rexo am 03.12.2007 00:01:34

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Es wird solange keine rechtsgültige Kündigung geben, solange Du nicht auch unterschreibst. Einen MV mit 2 HM können nur beide HM kündigen. Grundsätzlich kann der VM die vollständige Miete plus NK von Dir verlangen, wenn Dein Kollege nicht zahlt.
Beide Hauptmieter haften für alle Kosten gesamtschuldnerisch. Da er ohne Info einfach verschwunden ist wäre davon auszugehen, dass er auch nicht zahlt, oder was spräche dagegen?

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

Er hat dem Vermieter eine Kündigung zum 29.2.2008 zugeschickt.Diese ist ja nicht gültig ohne meine Unterschrift. ich weiss jetzt natürlich nicht ob er seinen Teil der Miete direkt an den Vermieter bezahlt oder eben nix.Wenn er nix überweist wäre es doch sinnvoll wenn er eine Mahnung vom Vermieter bekäme und nicht von mir oder?

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Da ihr (die Hauptmieter) ja offensichtlich nicht mehr kommuniziert würde ich hinsichtlich der anteiligen Miete einfach mal beim Vermieter nachfragen!?!!

Und es ist tatsächlich so wie SueCologne schreibt. Der Vermieter kann von dir die ganze Miete fordern. Selbstverständlich könnte er den anderen Mieter anmahnen, aber wenn der jetzt 'abgetaucht' ist und seine Miete nicht freiwillig zahlt, dann wird der Vermieter versuchen die gesamte Miete von dir zu bekommen. Also hurtig: werde schnell tätig und lasse nicht erst alles auf dich zukommen.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Noe Rexo, du haftest - genau wie auch dein ausgezogener Mitmieter - gegenueber dem Vermieter fuer alle sich aus dem Mietverhaeltnis ergebenden Verpflichtungen im vollen Umfang . Der Vermieter kann sich also mit all seinen Forderungen an dich wenden (und wird dies wahrscheinlich auch tun). Du schuldest ihm die volle Miete und auch die vollen Betriebskosten. Wenn dein Mitmieter nicht zahlt, zahlst du alles und kannst dir eventuell beim Mitmieter wieder einen Teil zurueck holen.

Dem Vermieter wird es hingegen ziemlich egal sein, wie ihr das untereinander ausmacht. Der will nur sein Geld und wird sich in eure internen Streitereien kaum reinhaengen.

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 03.12.2007 09:59:05

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#5
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

Also wir haben seine neue Adresse. Notfalls könnte ich die Mahnung auch persönlich auf der Arbeitsstelle ihm in die Hand drücken.

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Das ist gut, dass du seine neue Anschrift hast. Trotzalledem bleibt es bei dem, was dir dir vorher geantwortet haben. Sollte es zum Mahnbescheid und nachher zum Urteil kommen (Vollstreckungsbescheid), dann beantrage sofort einen Pfändungs- und Überweisungsabschluss beim Amtsgericht. Drittschuldner: Sein Arbeitgeber.

-----------------
"Scientia potentia est."

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