auch mieterhöhung

7. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)
auch mieterhöhung

hallo..
wir wohnen seit 02/2007 in unserer wohnung..
jetzt haben wir fristgerecht zum 01.09.08 eine mieterhöhung bekommen..mit zustimmung zum 31.08.08..(sonst halt 3 mon. kündigungsfrist und dann raus)
auf grundlage, dass der vermieter ja innerhalb von 3 jahren die miete um 20% erhöhen darf..was er bei uns anhand der vergleichsmiete tut..da er immernoch im limit mit den 20% erhöhung ist (bei der vergleichsmiete) ..schlägt er auch gleich die 20% auf..
..wahrscheinlich ist alles rechtens..aber vielleicht weiß ja hier jemand noch einen rat um das zu vermeiden.. :???: :???:

mfg

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"sehen und verstehen"

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52 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#2
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

ist ne echt feine wohnung mit supi umfeld...will deshalb ja nicht kündigen!!..
:crazy: :crazy:

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"sehen und verstehen"

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Noch mal bitte deutlicher.
Hat er die Mieterhöhung geschickt und für den Fall das Ihr nicht einwilligt die Kündigung?

Wie würde die Erhöhung gemäß § 558 a BGB begründet. Nur allein die Tatsache, dass nach § 558 BGB Abs. 3 die Miete in 3 Jahren um bis zu 20 % erhöht werden darf, reicht als Begründung nicht aus.
Oder hattet Ihr eine Staffelmiete vereinbart?

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#6
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#7
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

@ volker

upps sorry..dass mit der kündigung war falsch..einklagen steht geschrieben..was sind die folgen, wenn der vm recht bekommt??

@ Interessierter Laie

er hat die 3 gründe die möglich sind angegeben..1.baul. veränderung... 2.Vergleichsmite.. 3.er darf erhöhen


frei nach dem motto such dir eines aus...
und 1. fällt weg..
-> er beruft sich dann auf die vergleichsmiete

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Hat es eine bauliche Veränderung gegeben die als Modernisierung anzusehen ist? Dafür gibt es klare Regelungen, wie die Miete erhöht werden kann.
Ist die Vergleichsmiete nachvollziehbar angegeben? Man kann sich auch selber erkundigen?
Wie begründet er 3.?

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#10
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

3. nimmt er als begründung warum er es überhaupt macht (Zitat:" die miete ist seit über einem jahr unverändert")
..bauliche veränderungn wurden nicht vorgenommen..
vergleichsmiete wurde angegeben!

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"sehen und verstehen"

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#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

Wir zB haben schon zig ME bekommen, alle waren formal unwirksam und wir zahlen noch die selbe Miete wie vor 10 Jahren.

Auch dies sind wieder haltlose unwahre Behauptungen!

Denn in anderen Threads behaupten Sie, von allen ihren zahlreichen Vermietern, bei Ein-und Auszügen immer betrogen worden zu sein.

Wenn Sie zwischen 120 und 150 Jahre alt sein sollten könnte dies villeicht zutreffen.

Sie sind ein Querulant, Besserwisser und Streithansel, der es nirgens lange aushält und deshalb regelmäßig alle paar Jahre die Wohnung räumen muß!

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#16
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Naja, in einem Punkt stimme ich erdhorn zu.
Die formalen Anforderungen an Mieterhöhungen sind hoch und es könnte sich durchaus lohnen, das Mieterhöhungsschreiben genauer zu prüfen.
Insbesondere die Nachweise zur Vergleichsmiete sind gut zu prüfen.
Das wäre auch nur der Grund, aus dem ich widersprechen würde, natürlich neben der nicht erfolgten, aber als Begründung angeführten Modernisierung.

Ein Widerspruch, der nur dazu führt, dass der VM die nächste Mieterhöhung formal richtig formuliert, führt nur dazu das Verhältnis zu zerrütten und verzögert die Mieterhöhung nur. Daher sollte man m.E. nur dann widersprechen, wenn inhaltlich die Begründung nicht zu halten ist, so dass man dauerhaft die Mieterhöhung abwehren kann, oder wenn man bald ausziehen möchte.

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#17
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#18
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Ich habe halt einen ausgleichenden Charakter. :grins:

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#19
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#20
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Eichhörnchen, jetzt verliere ich so langsam mein ausgleichendes Wesen.

>>> Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses wurde bereits vom Vermieter durch die Zustellung des ME Verlangens provoziert <<<
Das kannst Du doch nicht ernst meinen!

Wenn nur formale Gründe gegen die Mieterhöhung sprechen, dann ist das Verlangen grundsätzlich berechtigt.
Wenn inhaltlich die Mieterhöhung nicht haltbar ist, dann sollte der Mieter widersprechen.
So einfach ist das.

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#21
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Soso, Und wenn einer 50 Jahre in der Wohnung lebt?
Selbst durch die Umlegung von Modernisierungskosten kommt der VM da nicht auf einen grünen Zweig.

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#24
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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#25
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

joa..stimmt...vergleichsmiete passt ja alles..
drum sagte ich ja eingangs, dass wahrscheinlich alles i.o. ist...
habe halt nur gehofft, dass irgendjemand nen schlupfwinkel weiss..;);)..
sollte ja auch kein steilpass für morthi werden, um hier wie gewohnt stenkern zu können.. :neck: :zoff:
aber egal..
..da meine freundin mieter ist und ich nur hier wohne, werden wir versuchen, dass ich nachmieter werde..vielleicht klappt das ja erstmal..(natürlich nur, wenn der vm die gleiche kaltmiete wieder am anfang will)..
mal sehen..
danke an alle beteiligten :pc:

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#26
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2075x hilfreich)

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#27
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Scalar12

es haben alle mieter eine mieterhöhung bekommen...
..und wenn jetzt der eine mieter kündigt, dann kann es doch gut und gerne sein, dass der vm einfach zu einer höheren kaltmiete vermietet...
-> muss ja nicht die gleiche kaltmiete sein wie jetzt..
..ist doch keine milchmäfchenrechnung...ist kapitalismus!!
..irgendeiner wird sich schon finden..

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#28
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2075x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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