Hallo,
wenn ein Mieter während der z.B. urlaubsbedingten Abwesenheit seines Vermieters per Einschreiben/Rückschein die Wohnung kündigt und der Vermieter erst nach seiner Rückkehr und nach Ablauf der Kündigungsfrist den Abholschein für das Einschreiben vorfindet, wie hat sich der Vermieter zu verhalten?
Dem Mieter muss das Schreiben mangels Abholung zurückgeschickt worden sein, so dass er selbst Kenntnis davon hat, dass die Kündigung dem Vermieter nicht zuging.
Muss der Vermieter etwas veranlassen? Oder verlängert sich die Mietdauer einfach, bis korrekt gekündigt wurde?
Grüße
Morcheeba
-- Editiert von Morcheeba am 03.07.2020 17:22
auf unwirksame Kündigung reagieren?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was genau war das für eine Zustellung? Es gibt auch Zustellung en nach § 181 ZPO. Da würde sich die rechtliche Einordnung anders gestalten als bei einem Einschreiben. Daher zur Sicherheit die Nachfrage.
Zitat:und nach Ablauf der Kündigungsfrist
Der Vermieter war mehr als 3 Monate im Urlaub? Oder wie ist das zu verstehen?
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Weitere Frage:
Woher weiß der Vermieter denn, dass sein Mieter gekündigt hat, wenn er kein Kündigungsschreiben erhalten hat?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f574370.html
In #17 wurde uns als Lesern bekannt, dass der Mieter der TE kündigen werde.
Da er verärgert ist, wird er das in die Tat umgesetzt haben und zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt haben.
Gesagt hat er es etwa Mitte Juni. Getan vielleicht kurz danach.
iaR gehen nach 14 Tagen nicht abgeholte Sendungen an den Absender zurück.
Als Mieter übergibt er die Kündigung evtl. nun persönlich und mit richtigem Datum.
Dann zieht er wahrscheinlich zu diesem Termin aus.
Als Vermieter kann man nun so tun, als wüsste man von nichts.
Da man als Vermieter jedenfalls diese ELW nicht wieder vermieten möchte, wie man lesen kann, ergibt sich auch keinerlei Eile.
Der Kreis schließt sich. Om
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