aufhebungsvertrag

22. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
micasa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
aufhebungsvertrag

hallo zusammen!

wir haben ca. 3 monate mit intensivster wohnungssuche verbracht und vorletzten samstag auch eine gefunden :-) alles zunächst wunderbar, schönes haus am waldrand mit vielen teichen und enten, etc. einfach super für uns und unseren sohn.
schon bei der besichtigung bot uns der vermieter den mietvertrag an-schien mir erstmal komisch, doch wir wollten die whg. ja haben. ich unterschrieb aber nur ein exemplar, welches beim vermieter blieb.
der vermieter, ein älterer herr, fragte mich dann, ob wir die kaution schon bezahlen könnten (1 WM 480,-). ich antwortete, dass wir nicht so viel geld dabei hätten und dass es eigentlich üblich ist, die kaution mit der ersten miete zu überweisen.
ob wir denn nicht wenigstens 50eur zur anzahlung dabei hätten....???? echt ein komischer vogel dachte ich. nein, benötigen unser geld zum tanken. aber ich kann ihnen gerne die kaution kommende woche überweisen oder in bar vorbeibringen. alles klar, ok.
dann, die woche darauf fuhr ich zum vermieter (er bewohnt das haus nebem dem vermieteten haus), um ihm die kaution zu bezahlen. dann...fing er an...da gäbe es eine frau, die hätte über 4000eur mietschulden bei ihm, etc. und wir hätten ja nicht mal 50eur zur anzahlung dabei gehabt, blablabla. ob meine eltern denn nicht für uns bürgen könnten, fragte er dann. ich wüsste nicht wozu das notwendig wäre antwortete ich, erstens sind wir erwachsene menschen und bezahlen unsere kosten selbst, zweitens hätten wir den mietvertrag ja schon abgeschlossen.
(es war wohl so, dass wir ihm dann wohl doch nicht in sein bild eines perfekten mieters passten. mein mann, selbständiger goldschmied+künstler, ich im mutterschutz). einfach ein komischer alter mann, mit vielen verdrehten vorstellungen. ob das nur gutgehen kann, dachte ich.
er sagte dann, wenn meine eltern nichts zu befürchten hätten, dann könnten sie ja für uns bürgen. ich sagte ihm dann noch einmal, dass das nicht nötig wäre, der mietvertrag stünde ja sowieso schon. er ärgerte sich und sagte, er hätte aber keine lust auf einen weiteren sozialfall. das war für mich ganz klar eine beleidigung und ich sagte ihm, so könne ein mietverhältnis garanitiert nicht funktionieren. er sagte daraufhin, dass wir den vertrag am besten zerreissen und zerriss sein exemplar auch.

daraufhin stand ich auf und ging. sagte ihm noch, dass wir uns bestimmt über einen aufhebungsvertrag einig werden.

ich besitze nach wie vor ein von ihm unterschriebenen mietvertrag, der rechtskräftig ist. dass er uns die whg. nicht geben möchte ist klar, dass wir sie auchnciht mehr wollen, auch.
ich werde ihm jetzt einen aufhebungsvertrag in zweifacher auführung schicken, mit folgender bedingung:
dass er uns eine aufwandsentschädigung bezahlt (fahrtkosten, zeitaufwand,etc) zum glück können wir in unserer alten whg. bleiben, doch wir wollten in einen anderern landkreis ziehen, da wir dort beruflich bessere aussichten haben. alles in allem, hat er uns mit seinen launen einen gewaltigen strich durch die rechnung gemacht.
dafür soll er auch bezahlen.

nun meine frage:

wie hoch kann ich diese aufwandsentschädigung ansetzen????

wenn man als mieter den vertrag nicht einhält, muss man 3 monatsmieten bezahlen. wie geht das jetzt anders herum???
die kaltmiete betrug 380eur.

vielen dank für eure tips+antworten!!!!



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Das ganze klingt eher nach "Schmerzensgeld", das sie gerne hätten ! Menschlich verständlich aber nicht sinnvoll !

Unter Erfahrung verbuchen und froh sein dass derartige Missverständnisse sofort passiert sind und nicht erst später.

Zweizeiler. Wir verzichten auf geegnseitige Ansprüche und lösen mit sofortiger Wirkung folgenden Vertrag auf........................

MFG

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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
wenn man als mieter den vertrag nicht einhält, muss man 3 monatsmieten bezahlen.

Wo steht DAS denn ?

Das Zerreißen seines Exemplars war nur eine theatralische Geste, der Vertrag gilt natürlich weiter (bis Ihr ihn kündigt).



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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Du kannst in den Aufhebungsvertrag erst am reinschreiben, was Du willst, gerade hinsichtlich Zeitaufwand.
Rechtsanwält z.B. , wenn sie nach Zeit abrechnen, haben dort oft Stundensätze, die weit jenseits der 150 - 200.-€ liegen.
Ob der VM dann bereit ist den Vertrag zu unterzeichen steht auf einem anderen Blatt.
Tut er es nicht hast Du einen gültigen Mietvertrag und musst ab Vertragsbeginn Miete + Kaution zahlen!
Umgekehrt hast Du Anspruch auf Zugang zur Wohnung ab Vertragsbeginn, wenn Du ein von Ihm unterschriebenes Vertragsexemplar besitzt.

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#5
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Nö, eigentlich ist die erste Rate bei Vertragsunterzeichnung fällig.


Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

quote:
Der alte Mann scheint [...] nicht viel Ahnung von Mietrecht zu haben.


Merkst du etwas? ;)

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#7
 Von 
guest-12326.01.2011 17:41:23
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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