ausreichende Begründung der Eigenbedarfskündigung

22. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)
ausreichende Begründung der Eigenbedarfskündigung

Hallo, die rechtliche Regelung hinsichtlich der Eigenbedarfskündigung findet man im BGB.
Demnach muss die Begründung der Eigenbedarfskündigung den konkreten Sachverhalt enthalten, auf den der Vermieter den Eigenbedarf stützt.
Nun habe ich bei meiner Recherche im Netz immer wieder gelesen, dass der Wille/Wunsch des Eigentümers, in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen nicht ausreichend ist um eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.
Mich würde aber mal genauer interessieren, wie es sich rechtlich verhält, wenn der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung selbst in die Wohnung einziehen möchte. Wäre dies ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung?

-- Editiert von koltesp am 22.08.2006 20:26:53

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo koltesp,

erworbener Eigenbedarf ist zulässig. Ich darf mir also eine vermietete Wohnung kaufen mit der Absicht, dem Mieter zu kündigen und diese Wohnung dann im Sinne des Eigenbedarfs selbst zu nutzen.

Gruss, JoKu

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das, was JoKu schreibt ist richtig. Der Umsatnd alleine reicht jedoch nicht.

Es kommt auch darauf an, wie dieser Käufer bisher wohnt.

Wohnt er selbst bislang zur Miete, dann ist das ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung.

Wohnt er aber bisher schon in einer Eigentumswohnung, dann muss er schon sehr detailliert begründen, warum er denn unbedingt umziehen muss.

In der Begründung für eine Eigenbedarfskündigung muss daher auf jeden Fall auf die bisherigen Wohnverhältnisse Bezug genommen werden.

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#3
 Von 
gelalorenz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin zur Zeit in ähnlicher Situation...wohne zu Miete und möchte eine Wohnung kaufen, die seit ca. 12 Jahren vermietet an eine alleinerziehende Mutter ist. Bin mir ebenfalls sehr unsicher, ob es ausreicht, als Eigenbedarfsgrund "nur" anzugeben, dass man künftig in seinen eigenen 4 Wänden wohnen möchte oder ob ich weitere Gründe aufführen sollte...wie z.b. die durch den Umzug bestehende Nähe zu Lebenspartner bzw. auch zu Schwester und Nichte...möchte die Wohnung ansich gern kaufen - habe allerdings grosse Bedenken, wie lange es dauern wird, bis ich die Wohnung selbst bewohnen könnte.
Gruss Gelalorenz

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#4
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

Wenn es noch gute andere Gründe gibt, kann es meiner Meinung nach nicht schaden, diese in die Eigenbedarfskündigung rein zu schreiben.
Vieles hängt wohl auch von dem jetzigen Mieter ab, ob er beabsichtigt rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen oder nicht. Kompliziert könnte es werden, wenn man zur Miete wohnt und seine Wohnung fristgerecht kündigt, um in die neue Eigentumswohnung zu ziehen, und der Mieter wiegert sich auszuziehen.

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

koltesp

hier kurz meine erfahrung damit ich habe gerade die wohnung gekauft in der ich seit 10 jahren wohne da meine ex vermieterin diese verkauft hat und entschlossen habe diese zu kaufen

wie sieht es den mit dem jetztigen mieter aus besteht die möglichkeit das der freiwillig auszieht oder nicht?

wenn du die wohnung kaufst kannst du sobald du im grundbuchamt eingetragen bist eine kündigung schicken an den jetzigen mieter wg. eigenbedarfs

in der kündigung muss aber alles genau drin stehen!!!! z.b. name der person die einziehen möchte und warum usw wenn das fehlt bzw. nicht ausreichend ist ist die kündigung unwirksam

sollte der jetztige mieter z.b. schwanger sein oder werden sieht die sache beschissen für dich beschissen aus auch gibt es da diese sozialklausel

ich würde keine wohnung kaufen in der der mieter nicht freiwillig auszieht z.b. biete an bei der suche nach einer neuen wohnung zu helfen oder zahle den umzug (bei einigung an das schriftliche denken)

wenn der jetztige mieter nicht will kann er das sicher für eine längere zeit hinaus zögern d.h. für die hohe kosten und viel ärger

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#7
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)

Bei der Wohnungsbesichtigung hat der Mieter sich willens gezeigt auszuziehen. Aber ich bezweifle, dass er dies auch schriftlich bestätigen würde. Das heisst, es gibt nur eine mündliche Zusage. Wieviel die heutzutage wert ist, wissen wir alle.
Fakt ist, dass der Kaufinteressent derzeit zu Miete wohnt, und eine Wohnung sucht, um selbst darin zu wohnen, als Altersvorsorge und um keine Miete mehr zahlen zu müssen. Würde dies als Begründung ausreichen?

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Da möchte ich Volker7 widersprechen.

So eine Begründung reicht für die Geltendmachung des Eigenbedarfs aus.

Aber auch und gerade bei einer ausreichenden Begründung kann der Mieter wegen sozialer Härte widersprechen.

Aber selbst, wenn das nicht der Fall ist und der Mieter einfach nicht auszieht, kostet es viel Zeit, Nerven und Geld, den Mieter über eine Räumungsklage hinaus zu bekommen.

Um hier einigermaßen sicher zu sein, dass der Mieter auch tatsächlich auszieht, sollte hier ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden, der dem Mieter evtl. noch mit der Zahlung einer Entschädigung versüßt wird.

Noch sicherer wird so etwas, wenn der Vertrag notariell abgeschlossen wird und sich der Mieter der sofortigen Vollstreckung unterwirft.

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#10
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Der Fragesteller als Verkäufer kann sicherlich keinen Eigenbedarf geltend machen.

Ein Käufer in der beschriebenen Situation kann das aber sehr wohl und auch mit guten Erfolgsaussichten. Mich würde ein beispielhaftes Urteil interessieren, das meiner Auffassung widerspricht.

Hier wird diese Situation soger als typischer Fall eines Eigenbedarfs genannt:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/214.pdf#search=%22Eigenbedarf%20K%C3%A4ufer%22

oder auch hier (2. Kapitel, letzter Satz)
http://www.palm-bonn.de/wohnungskauf.htm

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#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Hast Du Dir die urteile auch angeschaut?

6 C 382 / 03 AG Köpenick
Ist gar nicht vergleichbar mit diesem Fall. Das Urteil besagt auch gar nicht, dass in dem Fall grundsätzlich keine Eigenbedarfkündigung möglich gewesen wäre. Der Vermieter hat die Begründung nur recht kurz gefasst und durfte das dann im Prozess nicht weiter konkretisieren.

61 S 342 / 97 LG Berlin
Auch hier geht es um nicht ausreichend begründeten Platzbedarf bzw. der Zusammenlegung von Wohnungen. Der Vermieter hat aber vorher nicht in einer Mietwohnung gewohnt, so dass das Urteil ebenfalls auf diesen Fall nicht anwendbar ist.

3 S 51 / 01 LG Mainz
Folgender zentraler Satz aus dem genannten Urteil zeigt schon, dass auch dieses Urteil hier nicht anwendbar ist:
Eine Eigenbedarfskündigung setzt regelmäßig den Gebrauch des gesamten Mietobjekts voraus


Ich bleibe dabei:
Der Wille, eine Eigentumswohnung selbst zu nutzen reicht auch dann aus, wenn man bislang als Mieter in einer vergleichbaren Wohnung lebt. Dem widersprechen die von Dir genannten Urteile auch gar nicht.

Zitat aus:
http://www.baufinanzierung-bayern.de/themen/immobilie/kauf-einer-eigentumswohnung.html
Für den Käufer einer Eigentumswohnung, der derzeit selber noch zur Miete wohnt und die Wohnung zur eigenen Nutzung erworben hat, ist der Wunsch, die eigene Wohnung nutzen zu wollen, ein Grund, der zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ausreicht.

Es ist allerdings insgesamt richtig, dass ohne entsprechende fachliche Unterstützung eine eigentlich zulässige Eigenbedarfskündigung durch eine mangelhafte Begründung im Kündigungsschreiben unwirksam werden kann.

Desweiteren sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch eine gut begründete Eigenbedarfskündigung keine Gewähr dafür darstellt, dass der Mieter auch tatsächlich auszieht. Neben der Möglichkeit, so einer Kündigung aufgrund sozialer Härte zu widersprechen, kann es auch einfach sein, dass der Mieter sich stur stellt und sich herausklagen lassen will.

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#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Wenn Du genau liest, wirst Du feststellen, daß ich dem Thread-Eröffner nicht gesagt habe ´Geht Nicht´, sondern angeregt habe, seine Begründung zu überarbeiten (damit es kein Sprung in´s offene Messer wird). Dabei sollte der nicht ausreichend Kundige vorsorglich die Hilfe eines RA´es in Anspruch nehmen.

Dann sind wir ja eigentlich gar nicht so weit auseinander. Dass es in so einem Fall viele Unwägbarkeiten gibt, ist schon klar. Die liegen aber in erster Linie beim Mieter als beim Gericht.

Das gleiche Zitat wie beim Baufinanzierer findest Du auch bei folgender Rechtsanwaltskanzlei:
http://www.palm-bonn.de/wohnungskauf.htm

Du hast bislang weder ein Urteil, noch einen Textnachweis gebracht, das diese Aussage widerlegt.

Natürlich darfst Du bei Deiner Meinung bleiben - warum auch nicht?
Solange Du Deine Aussagen auch als Meinung betrachtest ist das ja in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
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#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Dann sind wir uns ja einig :)

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