auszug aufgrung baumaßnahmen/sanierung- % mietminderung?

11. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
schlesischerhappen
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Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)
auszug aufgrung baumaßnahmen/sanierung- % mietminderung?

hallo zusammen,

unsere Wohnung ist von Rissen im Mauerwerk nur so überseht. Ursächlich ist die Bauweise unseres Blockes und die Tatsache, dass wir eine Endwohznung bewohnen.
Mittlerweile sind die Risse so gravierend, dass auch der Vermieter Sanierungsarbeiten für notwenidig hält.
aufgrund des Ausmaßes der Risse müssen wir für diesen Zeitraum, mit allem was wir besitzen, die Wohnung verlassen und in eine lerrstehende Wohnung im Block ziehen.
nun haben stehen vor der frage, wieviel mitminderung für diesen Zeitraum begründet ist und mit welchen argumenten sie durchzusetzen wäre.
danke für eure mühe.

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52 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#2
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

weil wir 2 wochen aus koffern leben müssen?! und desweiteren unseren gesamten wohnungsbestand ein- und wieder auspacken müssen.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2075x hilfreich)

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Ist die andere Wohnung gleichwertig?

Ein Schadensersatzanspruch hättet ihr vielleicht, da ihr mit euren ganzen Sachen umziehen müsst und dies eventuell mit Kosten und einem größeren Aufwand verbunden ist.

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#5
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

eine endwohnug ist die letzte wohnung im ganzen block. da die blöcke ca. 1930 erbaut wurden, entsprechen sie heute nicht mehr normen der statik, sind kurzgesagt einfach zu lang. so tragen sich bewegungen im haus (besonders aufgrund der stahlträger alle meter) gemäß eines schneeball prinzips nach außen.
warum sollten wir die leerstehende wohnung in betracht ziehen um dort dauerhaft zu bleiben? das ist mir schleierhaft.
außerdem ist der leerstand begrenzt und passt zeitlich gut mit unseren sanierungsarbeiten, bis ein neuer mieter einzieht.
@dinsche:
die andere wohnung ist kleiner, laubengang (keine terasse wie wir sie jetzt haben) und noch nicht fertig renoviert.
wieviel ersatzanspruch wäre das deiner meinung anch?
danke

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2075x hilfreich)

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#7
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

ach, jetzt versteh ich deinen gedanken erst so recht. eine andere wohnung kommt für uns nicht in betracht- zumindest keine im zweiten stockwerk, da wir jetzt das erdgeschoss bewohnen und dort für eine terasse bezahlen, die wir sehr gern nutzen.

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Das kann ich Dir nicht sagen, aber wenn die Wohnung nicht gleichwertig ist, dann müsst ihr auch nicht die bisherige Miete zahlen, sondern mindestens weniger, also wäre eine Mietminderung durchaus gerechtfertigt.

Wäre ich der VM würde ich euch den Umzug abnehmen bzw. ein paar Leute beauftragen, die euch den Kram in die andere Wohnung und wieder zurück schaffen.

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#9
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

ein umzugsunternehmen soll beauftragt werden, was ja leider nichts daran ändert, dass wir 2 wochen aus koffern leben und unseren ganzen hausstand ein- und wieder austüten müssen.

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Das ist doch schon mal was. Der VM übernimmt den Umzug, stellt euch vorübergehend eine andere Wohnung zur Verfügung. Das spricht gerade mal sehr für ihn, also Hand aufs Herzchen: Für diese 2 Wochen muss nun wirklich nicht alles ausgepackt werden, oder? Das, so finde ich, ist zumutbar.

Das einzige, was ich machen würde: Nicht die komplette Miete zahlen, sondern gemindert, weil eben kleinere Wohnung und keine Terrasse.

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#11
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

hand ist auf herzchen:-): na sicher, muss nicht alles ausgetütet werden. uns ging es tatsächlich um eine potentielle minderung aufgrund des beträchtlichen aufwandes und da die wohnung nicht gleichwertig ist.
bisher haben wir von möglichen 100% bis 30% alles gelesen und sind uns unsicher, wie wir weiter vorgehen sollen.

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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Genau... Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? ;)

Im Prinzip ist es doch so: Wenn eine Wohnung unbewohnbar geworden ist, dann kann ein Mieter auf Kosten des VM in ein Hotel ziehen, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.

Diese Ersatzwohnung könnte man doch eigentlich auch als Hotel sehen, oder? Das heißt, die Mieter müssten für die 2 Wochen gar nichts zahlen.

Es kommt hier halt auf die Diplomatie an und wie das Mietverhältnis sonst so läuft und weiterhin laufen soll.

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#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Mach nicht auf doof, denn Du weißt genau was ich meine.

Der VM spart sich weitere Kosten, indem er die Mieter in eine leere Wohnung verfrachtet. So einfach ist das ;)

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#16
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

das wäre für mich selbstverständlich bei bezug der kleineren wohnung auch die geringere miete zu zahlen. fraglich, wo dann der ersatzanspruch für den alles andere als geringen aufwand bleibt, schließlich ist so eine gesamte wohnung nicht innhalb eines ganzen tages eingepackt.

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#17
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#18
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

dinsche: das ist eine überlegung die wir auch angestellt haben. danke, ich hätte vergessen dies hier auch noch zu erwähnen.
gibt es dafür eine rechtliche grundlage? wir mögen paragraphen ins unserer hand :) .

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#19
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#20
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, das stimmt. allerdings waren die rissen bei anmietung unserer jetzigen wohnung nicht sichtbar, da frisch renoviert. dann wurden minimale risse sichtbar, die jetzt extreme ausmaße angenommen haben.

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#21
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

mir ist unklar, warum für die ersatzwohnung gezahlt werden soll, schließlich bedeutet miete zahlen: für eine mangellose Wohnung zu bezahlen.
das wäre zwar bei der oberen wohnung der fall, allerdings ist dieses wohnen auf den zeitraum der baumaßnahmen begrenzt und bedeutet, meinem verständnis nach, alles andere als "wohnen", sondern eher warten und dulden, bis die eigentliche wohnung wieder bewohnbar wird.

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#22
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

boah morthi....

der vm is dazu VERPFLICHTET instandhaltungsreparaturen durchzuführen. das macht er bestimmt nicht, weil er so ein lieber mensch ist oder als vm sooo ein toller hecht ist!! desweitern hat er, bei unbewohnbarkeit oder unzumutbarkeit eine ersatzbleibe zu beschaffen.

nun, HÄTTE der vm keine weiteren wohnungen, WÄRE der mieter angehalten sich für diesen zeitraum ein hotelzimmer auf KOSTEN des VM zu nehmen. also wären dem mieter KEINE kosten entstanden.

nun hat vm zufällig eine leere ersatzwohnung die er freundlicherweise als -hotelzimmer- zur verfügung stellt. daher kann der mieter verlangen, in diesem fiktiven hotelzimmer !!!unentgeltlich!!! zu wohnen. auch damit spart der vm noch kosten, mämlich kosten für ein hotel. weil er in SEINER leeren wohnung die mieter unterbringen kann.

ich sehe also KEINE rechtliche handhabe für diese 2 wochen überhaupt einen cent zu zahlen. denn letztlich spart der vm nur. die mieter sollen noch für diese achso gütige und selbstlose handlung zahlen? denke ich nicht und ich glaube, ein richter würde es genauso sehen, dass diese 2 wochen wohnen dort für den mieter unentgeltlich sein werden und dieser NIX zahlen muss.

korrekt???

alles von wegen wenn und aber und hätte und der vm is ja sooo lieb und hand aufs herz und moral is für die katz. wir reden hier von fakten wo es um bare geld und die unannehmlichkeiten den MIETER betreffen und es ist sein geld und es sind seine mühen. dafür soll er auch noch selbst sein -fiktives- hotelzimmer zahlen? nee nee

das man nicht diese sache mal unparteiisch sehen kann und das immer in einigen augen der mieter zurückstecken muss und der vm IMMER recht hat und ja sooo lieb ist. verstehe ich nicht. andere vm müssten auch ein hotel oder eine eratzbleibe zahlen für die zeit. nur weil vm eine leere wohnung hat soll der mieter zahlen?...geläääächter

sehe den mieter eindeutig im recht. moral hin oder moral her und ich sehe eine eindeutige 100% ige mietminderung für 2 wochen für angemessen und das INKL. umzugskosten.

quote:
Wieso denn nicht? Wir haben es oft, daß Mieter, denen wir eine Zwischenumsetzwohnung zur Verfügung stellen, dann anfragen, ob sie drin wohnen bleiben können, weil sie ihnen besser gefällt als die alte Wohnung.


weil er vielleicht NICHT in die wohnung WILL. hat der TE doch nun lang und breit erklärt, oder? er muss es sicher nicht begründen, warum er es nicht will. das ist doch seine entscheidung und wenn er sagt, er will nicht, dann will er eben nicht! da hilft auch, ein warum denn nicht, nix.
_______________________________________

paddy




-----------------
"
Dummköpfe sind Denkerköpfen weit überlegen. Zahlenmäßig.

"

-- Editiert von paddy1977 am 11.06.2008 14:07:39

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#23
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

muss ich einen ausgeben??? oO nun sinds ja 778 beiträge die die herzen der leserschaft erfreuen..ich brauch nen kaffee!

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#24
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hm morthi, das sehe ich ein...klar hat er dann keinen anspruch...oO meinst du, er müsse dann normela miete zahlen?? also anstatt seiner wohnung dann entsprechend für das hotelzimmer??

ok dann wars ein denkfehler, hast recht...würg. immer habsch unrecht. heullZ

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#26
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Aber er hat einen Anspruch auf kostenfreies Wohnen, bis seine Wohnung wieder bewohnbar ist, egal ob Ersatzwohnung oder Hotel, und DARUM geht es hier ;)

Und wer glaubt eigentlich noch daran, dass es nur 2 Wochen sein werden...? Vorher kann man das eh nicht so genau sagen, und aus 2 Wochen werden plötzlich 3,4 oder mehr.

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#27
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

dank für eure fleißigen finger, aber nun bin ich nicht mehr ganz mitgekommen.
morthi: beim denkbeispiel hotelzimmer hätten wir keinen anspruch auf minderung in der reparatur-whg. wie kommst du zu solch einem schluss?
bedeutet dein einwand, dinsche, dass der einbehalt der miete für diesen zeitraum gerechtfertigt wäre?
verwüüürung:).

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Was Morthy in letzter Zeit so von sich gibt ist zu 99,9% eh Schrott.

Möglicherweise wäre das gerechtfertigt, ja. Ich bin da lieber vorsichtig und würde vorher einen Anwalt konsultieren.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

hast du möglicherweise einen entsprechenden parahrapgen zu "sanierungen" zur hand?
danke

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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