Hallo,
ich habe eine Frage.
1) Wenn im Mietvertrag steht:
"1.1 Beide Parteien verzichten für einen Zeitraum von X Jahren auf das außerordenliche Kündigungsrecht.
1.2 Nach Ablauf der X Jahre gelten die ordentlichen Kündigungsfristen."
sind dann diese Paragraphen gültig? Müsste es bei 1.1 anstatt "außerordentlich" nicht "ordentlich" heißen? Bei Ungültigkeit müsste doch dann die ordentliche Kündungsfrist von drei Monaten gelten?
Danke für die Hilfe
außerordentliche Kündigung
13. Juli 2009
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Frage vom 13. Juli 2009 | 22:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2009 | 09:27
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 5x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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