außerordentliche Kündigung

13. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
eumel2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung

Hallo,

ich habe eine Frage.

1) Wenn im Mietvertrag steht:

"1.1 Beide Parteien verzichten für einen Zeitraum von X Jahren auf das außerordenliche Kündigungsrecht.
1.2 Nach Ablauf der X Jahre gelten die ordentlichen Kündigungsfristen."

sind dann diese Paragraphen gültig? Müsste es bei 1.1 anstatt "außerordentlich" nicht "ordentlich" heißen? Bei Ungültigkeit müsste doch dann die ordentliche Kündungsfrist von drei Monaten gelten?

Danke für die Hilfe

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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