außerordentliche Kündigung möglich?

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)
außerordentliche Kündigung möglich?

Hallo,

mir ist durchaus bewusst, dass man nicht bei jedem Schimmelbefall das Recht zur Kündigung hat, aber könnte es in meinem Fall gegeben sein?
Da ich mich von meinem Partner trennen möchte, wir aber noch einen befristeten Mietvertrag bis Juli 2011 haben, würde mir die Kündigung gelegen kommen. Alleine kann keiner von uns die Wohnung halten.
Ich bin zum 01.02.10 in die neue Wohnung gezogen. Eigentlich war abgesprochen, dass wir schon ein paar Tage früher in die Wohnung können, sobald der Vormieter ausgezogen war. Bei der Wohnungsübergabe wurden aber seitens des Vermieters erhebliche Mängel der sanitären Anlagen festgestellt, somit konnte uns der Vermieter erst zum regulären Mietbeginn in die Wohnung lassen, da die Toilette komplett herausgerissen werden musste.
Als ich gestern mein Wohnzimmer fegte, stieß ich mit dem Besen versehentlich die Wand an, die sich an der Toilettenrückseite befindet. Ein Stück Tapete viel sofort ab. Ich wunderte mich und fasste, daraufhin die Wand an. Sie war so feucht, dass sich die gesamte Tapete des unteren Drittels bereits gelöst hatte. Beim genauen Betrachten fand ich auf dem abgefallenen Tapetenstück und an der Wand überall schwarze kleine Punkte. Schimmel. Ich schaute mir den Rest der Tapete an, auch da überall Schimmel über der Sockelleiste. Von entfernter Betrachtung hatte ich das zuvor schon gesehen, hatte es aber für Schmutz vom Hund gehalten.
Bei genauer Inspektion des Bades konnte ich feststellen, dass sich der Fliesenspiegel bereits an einigen Stellen aller drei Wände ( zum Wohnzimmer, zum Nachbarn und zum Flur hin ) abgehoben hat. Als ich daraufhin die Wand zum Flur betrachtete, auf dessen Rückseite sich die Badewanne befindet, fand ich dort ebenfalls Schimmel vor. Auch hier war die Tapete des gesamten unteren Drittels gelöst.
Meiner Meinung nach müsste der Vermieter das komplette Bad herausreißen, um den Schimmel beseitigen zu können. Da alle drei Badezimmerwände betroffen sind, müsste auf jeden Fall der Fliesenspiegel, die Eckbadewanne und wahrscheinlich auch das Waschbecken und die Toilette entfernt werden. Läge hier ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor?

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58 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

wenn der Schimmelbefall Deine Gesundheit gefährden würde, wäre eine ausserordetnliche Kündigung möglich. Allerdings müsstest Du erst mal dem Vermieter den Mangel mitteilen und dieser kann ja den Schimmel entfernen, somit wäre dies wohl schnell gelöst.

Wäre interessant den Wortlaut der Klausel zu kennen, auf die Du Dich bzgl. der Befristung beziehst. Oder handelt es sich um einen wechselseitigen Kündigungsausschluss ??

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#3
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Schimmelbefall ist enorm. Alle drei Badezimmerwände sind verschimmelt, Tapeten und Fliesen lösen sich. Es gab schon einen Mangel mit den sanitären Anlagen, BEVOR ich in die Wohnung eingezogen bin, deshalb konnte ich anfangs auch nicht in die Wohnung. Dies wurde vom Vermieter allerdings angeblich beseitigt, aber offensichtlich ist beim Bau ein Schaden entstanden. Der Kommentar war sinnlos und keineswegs hilfreich, nur überflüssig.

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#4
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Mindestmietdauer ist 1.5 Jahre.
Wenn der Vermieter das komplette Bad herausreißen muss, ist die Wohnung ja nicht bewohnbar ( ohne Toilette, ohne Waschmöglichkeiten ). Die Wände müssten ja auch erstmal getrocknet und vom Schimmel befreit werden. Soweit ich weiß. müsste mir der Vermieter in der Zeit der Baumaßnahmen eine Ersatzwohnung stellen. Da er dies nicht kann, ( Privatvermieter, das Haus hat nur drei Mietparteien, alle Wohnungen sind bewohnt ) würde es wohl auf ein Hotel hinauslaufen.Es handelt sich hierbei ja nicht um einen Nachmittag. Den Schaden zeige ich morgen beim Vermieter an.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

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#6
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass irgendjemand sich anmaßen kann, über meine Partnerschaft zu urteilen.
Ich weiß ganz genau, wie man lüftet. Im übrigen wäre es schon ein enormer Zufall, wenn es einen zuvorigen Schaden der sanitären Anlagen gegeben hat und jetzt nach den Bauarbeiten genau an diesen Stellen die Wand nass ist. Ansonsten wäre der Schimmel ja eher ovben an den Wänden, sollte es sich um falsches Lüften handeln und an den Fenstern und nicht rückseitig der Wanne und Toilette.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Mindestmietdauer ist 1.5 Jahre.


Steht das so Wortwörtlich im Vertrag ???



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#9
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Im übrigen sollte es doch in einem juristischen Forum möglich sein, Ratschläge zu erteilen ohne persönlich werden zu müssen.

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#10
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

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#12
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich unterschrieb den Mietvertrag am 07. Januar zum 01. Februar. Die Wohnungsabnahme hatte der Vormieter am 23. Januar, erst dort stellte der Vermieter die Mängel der sanitären Anlagen fest und ließ den Schaden bis zu meinem Einzug beheben. Bei meinem Einzug sollte es eigentlich keinen Schaden mehr geben. Deshalb zog ich in die Wohnung ein.
Ja, das mit der Mindestmietdauer steht so im Vertrag. Und dass der Vermieter sich für diese Zeit ebenfalls verpflichtet seinerseits nicht zu kündigen oder Eigenbedarf anzumelden.

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
wenn es wirklich so wortwörtlich im Vertrag steht, dann ist diese Klausel unwirksam und Ihr könnt mit 3monatiger Frist kündigen.



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#14
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#15
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Was genau gemacht worden ist, weiß ich nicht, nur, dass die Toilette herausgerissen wurde. Ich habe das ja nur telefonisch mitgeteilt bekommen. Ich habe zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht in der Wohnung gewohnt. Im übrigen hätte mich der Vermieter auch darauf hinweisen müssen. Dann hätte er mich nicht einziehen lassen dürfen. Das Bad hat kein Fenster, nur eine Lüftung. Bei Minusgraden, die es im Januar gegeben hat, ist es wohl kaum möglich, die gleichen Lüftungsverhältnisse zu schaffen wie bei einem Neubau.

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#16
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Das mit den drei Monaten würde mir für meine private Situation auf jeden FAll weiterhelfen. Was müsste denn genau im Vertrag enthalten sein, damit eine Mindestmietdauer bindend ist.

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#17
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da es hier auf einzelen Worte ankommt, solltest Du einfach mal die entspr. Passage aus dem Mietvertrag hier einstellen.

Im Falle einer gültigen Klausel wird von beiden Parteien auf das Recht zur ordetnlichen Kündigung für einen Zeitraum X verzichtet, die ausserordentliche Kündigung muss jedoch weiter möglich sein.



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#19
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#20
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Danva

Die Userin Diorissima wurde hier schon zigmal gesperrt, setze sie einfach auf die Ignore-Liste, sie ist hier eh bald wieder gelöscht.



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

@ Diorissima
Ja, ich bin erwachsen. Aber offensichtlich kannst Du nichts anderes, als persönlich zu werden.
Ich weiß nicht gerade, ob man das als Haar in der Suppe bezeichnen kann, wenn in Wohnzimmer und Flur die Tapeten verschimmelt abfallen und sich der Fliesenspiegel hebt. Für mich ist das ein nicht unerheblicher Mangel.
Wenn BESONDERE Lüftungsverhältnisse auf Grund von Baumaßnahmen erforderlich sind, muss mich der Besitzer davon in Kenntnis setzen. Ich bin in die Wohnung eingezogen mit dem Gedanken, das alles intakt wäre.
Es ist richtig, das es mir in meiner privaten Situation gelegen kommt, sollte das Recht zur außerordentlichen Küngigung greifen. Ich habe mit Sicherheit nichts in der Wohnung manipuliert, und das lasse ich mir auch nicht unterstellen. Der Schimmel hat sich wohl nicht innerhalb eines Tages gebildet, denn bis gestern Abend habe ich noch gedacht, das mit meiner Partnerschaft alles in Ordnung wäre. Ich bin gestern aus allen Wolken gefallen. Worum es genau ging, tut hier nichts zur Sache, aber ich habe gestern etwas über meinen Partner herausgefunden, was ich ihm nicht verzeihen kann. Deshalb möchte ich mich trennen.
Danke Micha, Du bist mit der Einzige, der mir gerade hilfreiche Tipps gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Nein...stattdessen müsste man mit Dir als Vermieterin wohl ein Leben im Schimmel leben....schon klar.
Wir sind in einem Rechtsforum....was tun dort Kommentare über meine Partnerschaft zur Sache....Schuster...bleib bei Deinen Leisten.

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#26
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das habe ich schon eingehend geschildert. Der Schimmel ist nunmal da. Und beseitigt werden muss er auch. Fakt ist, dass ich sowieso vorübergehend ausziehen müsste. Und natürlich würde es mir gelegen kommen, wenn ich gleich ganz ausziehen kann...keine Frage.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielleicht liest Du Dir auch noch einmal den Thread durch, wann der Schimmel entdeckt wurde. Es ist ja nicht so, dass ich seit Monaten mit dem Schimmel lebe, er mich vorher nie gestört hatte, und ich jetzt plötzlich raus möchte.

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-- Editiert am 20.06.2010 22:45

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
danva
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 23x hilfreich)

Vergiss es einfach...außer Stänkern ist bei Dir wohl nichts möglich. Ignorierliste...fertig.

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1x Hilfreiche Antwort

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