außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb502587-73
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung

Hallo zusammen,

Die Situation:

Im Juli 2019 bezogen wir eine, nach einem Brand sanierte Wohnung (als Mieter). Diese und weitere Wohnungen des Komplexes wurden vom alten Eigentümer an unseren jetzigen Vermieter (noch nicht Eigentümer) verkauft. Im Oktober 2019 erhielten wir vom neuen Vermieter die Nachricht, dass die Wohnung erneut veräußert werden soll. In diesem Zuge wurde uns die Wohnung von ihm zum Kauf angeboten, sollten wir kein Interesse zeigen müssten wir zeitnah mit Besichtigungsterminen von Interessenten rechnen. Wir zogen einen Kauf sogar ernsthaft in Erwägung. Der Vermieter hat uns über Monate lang immer wieder Druck gemacht und gedrängt. Nach einem Gespräch mit dem Kreditgeber war für uns aber relativ schnell klar das die finanzielle Situation aktuell einen Kauf nicht ermöglicht. Nach monatelangen Verhandlungen, teilten wir ihm unsere Entscheidung mit und bedauerten das wir von einem Kauf absehen müssen. Die Reaktion gleichte der eines bockigen Kindes. Er wollte dann einen Termin zwecks "weiterem" vorgehen welchem wir aber nicht zustimmten da wir vorerst kein Grund sahen weitere Gespräche zu führen. Es sollte vielleicht auch erwähnt werden das der Vermieter bis zum heutigen Tage nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch sowie auch die Teilung und Umwandlung in eine Eigentumswohnung nicht. Einige Tage später bot er uns 6 Monate Mietfrei und 5.000 € bei Auszug aus der Wohnung, dieses Angebot wiesen wir aber dankend ab. Heute Morgen dann im Briefkasten Post seines Anwaltes (kein Einschreiben) auf dem Couvert nur: "vom Boten überbracht" die Kündigung (außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung) der Wohnung. Darin bezieht sich der Anwalt auf den nicht gezahlten PKW Stellplatz welcher im Haupt-Mietvertrag mit 25€ aufgeführt ist. Dieser wurde tatsächlich nicht von uns gezahlt da die Parkfläche (Hof mit mehreren Stellplätzen) immer wieder auch von nicht zahlenden PKWS genutzt wurde und weder ein Schild mit privatparkplatz noch andere Hinweise dort angebracht sind. Man könnte als Außenstehender denken es handelt sich um einen öffentlichen Parkplatz. Es wurde diesbezüglich keine Abmahnung oder mündliche Aufforderungen zum begleichen der Beträge gestellt. Es handelt sich hier um einen Betrag von insg. 195€ über den gesamten Mietzeitraum. Es wurde nie thematisiert, wir hatten zwischenzeitlich Gespräche und WhatsApp Konversationen in der er es hätte erwähnen können. Bin ich im falschen Film ? Das ist doch alles nur Schikane um uns aus der Wohnung zu bekommen. Ist das rechtlich noch vertretbar ? Wir sind ruhige Mieter unauffällig und ordentlich es gibt also keinen Grund uns los werden zu wollen, dass muss andere Gründe haben. Auch andere Mieter hat er bereits zum Auszug gebracht so auch eine langjährig ansässige Ärztin die er mehr oder weniger aus Ihrer Praxis vertrieben hat mit seinen Methoden. Wir sind echt ratlos.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb502587-73):
Es wurde diesbezüglich keine Abmahnung oder mündliche Aufforderungen zum begleichen der Beträge gestellt.

Und der Mangel wurde wie genau an den Vermieter gemeldet? Und an welchen Vermieter?



Zitat (von fb502587-73):
st das rechtlich noch vertretbar ?

Eine Kündigung wegen Mietrückstand ist immer rechtlich vertretbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb502587-73):
Es wurde diesbezüglich keine Abmahnung oder mündliche Aufforderungen zum begleichen der Beträge gestellt.

Und der Mangel wurde wie genau an den Vermieter gemeldet? Und an welchen Vermieter?



Zitat (von fb502587-73):
st das rechtlich noch vertretbar ?

Eine Kündigung wegen Mietrückstand ist immer rechtlich vertretbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb502587-73
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb502587-73):
Es wurde diesbezüglich keine Abmahnung oder mündliche Aufforderungen zum begleichen der Beträge gestellt.

Und der Mangel wurde wie genau an den Vermieter gemeldet? Und an welchen Vermieter?

Mündlich sowie schriftlich wurde von uns darauf hingewiesen das im Vertrag kein explizit aufgeführter Stellplatz vermerkt ist. Es hieß dann, dass zeitnah Parksperren installiert werden sollen (August 2019) was bis dato nicht geschah. Es wurde uns wegen der entstanden Rückstände weder mündlich noch schriftlich abgemahnt und in den Gesprächen mit zwecks Kauf Option wurde darüber kein Wort gewechselt. Erst jetzt mit der Kündigung des Anwalts wurde dies scheinbar zum "Problem".



Zitat (von fb502587-73):
st das rechtlich noch vertretbar ?

Eine Kündigung wegen Mietrückstand ist immer rechtlich vertretbar.


Auch wegen einem Betrag von unter 200€ ? Die Hauptmiete wurde immer gezahlt.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Auch wegen einem Betrag von unter 200€ ? Nein. Fristlos gar nicht und fristgerecht vermutlich auch nur nach Abmahnung. Freilich würde ich das Geld sofort nachzahlen und ab sofort die vollständige Miete zahlen - die aktuelle Kündigung könnte bei einer erneuten Kündigung durchaus als Abmahnung gewertet werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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