außerordentliches Kündigungsrecht durch den Mieter

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
masada
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliches Kündigungsrecht durch den Mieter

Hallo, der Sachverhalt bei mir ist folgender:

Als Mieter einer Etagenwohnung in einem renovierten Mehrfamilienhaus habe große Probleme mit einer nicht unerheblichen Hellhörigkeit und Trittschallproblematik. Das Haus entspricht nicht der DIN Norm. Ich bewohne das Objekt seit April 09.
Nur um es zu verdeutlichen, wenn ich vor meinem Computer sitze verstehe ich jedes einzelne Wort in Zimmerlautstärke, was in der Wohnung unter mir gesprochen wird.
Ich möchte hier unbedingt ausziehen!!!

Nun zu meiner Frage:
Bin ich berechtigt den Mietvertrag aufgrund dieses Mangels ausserordentlich zu kündigen?

-- Editiert am 26.12.2009 14:37

-- Editiert am 26.12.2009 14:38

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#2
 Von 
masada
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Mitteilung im Trepenhaus von der Hausverwaltung!

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#3
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#4
 Von 
masada
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

HV schreibt, daß das Haus nicht der DIN Norm entspricht und aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Objektes dem Mieter empfohlen wird Teppichboden zu verlegen...
Fristgerecht - ok wie kann ich die Frist von 3 auf 1 Monat drücken?

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#5
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#6
 Von 
masada
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut... welche Gründe gibt es denn für einen Mieter überhaupt den Mietvertrag ausserordentlich zu kündigen?

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#7
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

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#10
 Von 
masada
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eine neue Wohnung habe ich schon. Vor allem ist die neue nicht hellhörig ;)

-- Editiert am 26.12.2009 17:16

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#11
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Fristgerecht - ok wie kann ich die Frist von 3 auf 1 Monat drücken?
Indem Du die Legislative überzeugst, die enstprechenden Fristen auf einen Monat zu senken!

Hat sich eigentlich der Zustand des Mehrfamilienhauses gegenüber dem Zustand bei Anmietung verschlechtert? Bei z.B. Altbauten kann es nämlich schon mal vorkommen, dass der Schallschutz nicht den heutigen Normen entspricht.

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#12
 Von 
masada
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Was genau meinst du mit Zustand?
Der Schallschutz entspricht nicht nur der heutigen Norm nicht, sondern keiner DIN Norm :(

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#13
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Vielleicht ist das Gebäude ja schon so alt, dass es zu, Zeitpunkt der Errichtung keine DIN-Norm gab, die dem Schallschutz Rechnung trug.
Auch wenn es zwichenzeitlich modernisiert wurde, muss dies auch nicht zwangsläufig heißen, dass es hinsichtlich Schallschutz auf den neusten Stand geracht wurde.
Ohne Glaskugel lässt sich das aber nicht weiter beurteilen.

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#14
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

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