Hallo,
fällt eigentlich der Treppenhausbereich im Mehrfamilienhaus unter dem sogenannten befriedeten Besitztum der Mieter? Kann dort überhaupt nach §123 StGB
Hausfriedensbruch begangen werden?
Grüße
-- Editiert maserati am 29.05.2013 21:12
befriedetes Besitztum im Mehrfamilienhaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der befriedete Bereich der Mieter beginnt erst hinter der Wohnungseingangstür.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich auch dort Hausfriedensbruch zu begehen.
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Kann man als Fremder wg. Hausfriedensbuches angezeigt werden wenn man sich ins Flur des MFH einschleicht?
Und der Postbote und Makler für Haustürverträge?
MfG
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Kann man als Fremder wg. Hausfriedensbuches angezeigt werden wenn man sich ins Flur des MFH einschleicht?
Selbstverständlich.
Witzigerweise könnte man sogar als Mieter einer Wohnung wegen Hausfriedenbuches angezeigt werden.
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Das Haus gehört doch jemanden, auch wenn es ein Mehrfamilienhaus ist. Es hat einen Eigentümer und auf dessen Eigentum befindet sich derjenige, der dort unberechtigt ist. Also ist es Hausfriedensbruch.
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Und kann der Briefträger überhaupt wg. Hausfriedensbruches belangt werden?
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Wieso sollte das jemand tun?
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quote:
Und kann der Briefträger überhaupt wg. Hausfriedensbruches belangt werden?
Wer eine Straftat begeht kann deswegen belangt werden. Selbst Berlusconi ist da keine Ausnahme, noch weniger ein Briefträger.
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Wenn der Weg zur Erfüllung der posttalischen Pflichten des Boten auf dem Grundstück von A nach B führt, kann ich ihm dafür sicherlich nicht aus nichtigem Grund Hausverbot erteilen.
Für den Weg von A nach C, D, E, ... hingegen benötige ich keinen Grund.
Gleiches gilt für den Weg von A nach B, C, D, E, ... wenn er ihn als Privater benutzt.
Wenn er aber z.B. Mieter besucht (egal ob dienstlich oder privat), benötige ich schon wieder für alle Wege einen berechtigten Grund für ein Hausverbot ...
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