befriedetes Besitztum im Mehrfamilienhaus

29. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2016 15:58:08
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 41x hilfreich)
befriedetes Besitztum im Mehrfamilienhaus

Hallo,
fällt eigentlich der Treppenhausbereich im Mehrfamilienhaus unter dem sogenannten befriedeten Besitztum der Mieter? Kann dort überhaupt nach §123 StGB Hausfriedensbruch begangen werden?

Grüße

-- Editiert maserati am 29.05.2013 21:12

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Der befriedete Bereich der Mieter beginnt erst hinter der Wohnungseingangstür.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Ja, das ist grundsätzlich möglich auch dort Hausfriedensbruch zu begehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
guest-12328.01.2016 15:58:08
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 41x hilfreich)

Kann man als Fremder wg. Hausfriedensbuches angezeigt werden wenn man sich ins Flur des MFH einschleicht?
Und der Postbote und Makler für Haustürverträge?

MfG

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

quote:
Kann man als Fremder wg. Hausfriedensbuches angezeigt werden wenn man sich ins Flur des MFH einschleicht?

Selbstverständlich.

Witzigerweise könnte man sogar als Mieter einer Wohnung wegen Hausfriedenbuches angezeigt werden.





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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das Haus gehört doch jemanden, auch wenn es ein Mehrfamilienhaus ist. Es hat einen Eigentümer und auf dessen Eigentum befindet sich derjenige, der dort unberechtigt ist. Also ist es Hausfriedensbruch.

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#6
 Von 
guest-12328.01.2016 15:58:08
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 41x hilfreich)

Und kann der Briefträger überhaupt wg. Hausfriedensbruches belangt werden?

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wieso sollte das jemand tun?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

quote:
Und kann der Briefträger überhaupt wg. Hausfriedensbruches belangt werden?

Wer eine Straftat begeht kann deswegen belangt werden. Selbst Berlusconi ist da keine Ausnahme, noch weniger ein Briefträger.









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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Wenn der Weg zur Erfüllung der posttalischen Pflichten des Boten auf dem Grundstück von A nach B führt, kann ich ihm dafür sicherlich nicht aus nichtigem Grund Hausverbot erteilen.

Für den Weg von A nach C, D, E, ... hingegen benötige ich keinen Grund.
Gleiches gilt für den Weg von A nach B, C, D, E, ... wenn er ihn als Privater benutzt.

Wenn er aber z.B. Mieter besucht (egal ob dienstlich oder privat), benötige ich schon wieder für alle Wege einen berechtigten Grund für ein Hausverbot ...





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