Hallo! ich hab nen großes problem hoffe das ihr mir helfen könnt. Ich habe 04 einen Mietvertrag unterschrieben der befristet ist vom 1.11.04-31.10.07 als grund hat der mieter dort Eigenbedarf reingeschrieben da ich die Wohnung aber unbedingt haben wollte habe ich mich drauf eingelassen weil der vermieter mir sagte er muss dort nen grund reinschreiben will aber kein eigenbedarf anmelden. Nun zu meiner frage ich möchte aus der Wohnung nun ausziehen kann aber nicht bis ende 2007 warten finde allerdings auch keinen nachmieter gibt es da eine möglichkeit früher aus dem mietvertrag auszutreten? Ich habe von vielen Leuten gehört das solche mietverträge nicht mehr gültig sind. Vielen Dank schon mal im voraus.
-----------------
"Vielen Dank"
befristeter Mietvertrag - gibt es da eine Möglichkeit früher auszutreten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Inwieweit diese Mietverträge zulässig sind weiß ich nicht, aber vielleicht hilft Dir dieser Artikel weiter:
<a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=2956">Zeitmietvertrag</a>
-----------------
"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "
-- Editiert von zuspät am 28.06.2006 01:28:24
Es ist richtig, dass so ein Vertrag nur dann gültig ist, wenn ein Grund genannt ist, der nach § 575 zulässig ist.
Eigenbedarf ist so ein Grund. Jedoch reicht es nicht aus, allgemein als Grund Eigenbedarf zu erwähnen. Es muss auch erwähnt werden, für wen denn der Eigenbedarf gelten soll.
Wenn das nicht der Fall ist, dann hast Du einen unbefristeten Vertrag, der jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
39 Antworten