Guten Tag,
Anfang März bin ich in eine wohnung eingezogen ohne Küche. diese mußte ich mir selber einbauen, so daß ich 6 wochen lang ohne küche, wasser herd war. jetzt will der vermieter sich nur mit einem drittel an dem anschaffungspreis beteiligen. die küche würde bei auszug in der wohnung bleiben. ich empfinde den anteil als zu gering. würde in dem fall einen mietminderung rückwirkend zutreffen ?
mfg
a. Braeunig
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"A. Meyer"
bei einzug keine küche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



eine Mietminderung kommt glaub ich eher nicht infrage. Du bist ja schließlich in eine Wohnung ohne Küche eingezogen und ich nehem mal an, dass dies auch so im Mietvertrag steht. Mit einem Drittel des Anschaffungswertes mußt du dich aber nicht zufrieden geben. Du kannst deinem Vermieter den Vorschlag machen, die Küche ganz zu zahlen und nimmst sie bei Auszug wieder mit, bzw. läßt dir vom Nachmieter eine Ablöse zahlen - oder evtl. dann auch vom Vermieter. Ich denke mal, da kommst du besser weg.
LG
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"Julchen"
also manchmal ....
du wusstest doch vorher, dass keine küche drin ist warum hast du das vorher nicht abgecheggt??
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Also, entweder der Vermieter zahlt die Küche ganz (und kann dann einen kleinen Betrag auf die Miete aufschlagen), oder er zahlt sie gar nicht und sie gehört dir. Dann kannst du sie bei Auszug mitnehmen oder verkaufen. Wahrscheinlich kommst du dabei besser weg, als dich jetzt mit dem Drittel der Kaufsumme zufrieden zu geben und dann in die Röhre zu gucken. Was genau hattet ihr denn vorher vereinbart?
Gruß karamel
Im Mietvertrag steht das die Küche mit Herde und Spüle ausgestattet ist. Tatsache ist das sie komplett leer war. Vereinbart wurde das der vermieter was zu küche dazu zahlt, aber halt nicht die genaue summe ! ja, ich tendiere auch dazu, die küche komplett zu übernehmen. damit kommt der vermieter am besten bei weg und ich habe sechs wochen lang ohne Küche/spüle/herd gelebt. was ja auch nicht ok ist.
Du solltest aber jetzt schriftlich und beweisbar festhalten, dass die Küche nicht mit Herd und Spüle ausgestattet war.
Wenn es dumm läuft, kann es Dir sonst passieren, dass der Vermieter Dich beim Auszug fragt, wo denn der Herd und die Spüle geblieben sind.
Wenn Herd und Spüle vertraglich zugesichert waren, dann berechtigt das Fehlen dieser Dinge auch zu einer Mietminderung, und zwar dauerhaft, wenn Du die Teile jetzt selbst anschaffen musst.
Das ist doch ganz einfach: Der Vermieter muss die im Mietvertrag enthaltenen Gegenstände bezahlen, also Herd und Spüle. Das müsste herausrechenbar sein. Hätte aber auch einen alten Herd und eine Spüle reinstellen können.
Ich würde ein Mietverhältnis jedenfalls nicht gleich mit Streit beginnen.
Bei den Kosten kommt es auch darauf an wie lange du beabsichtigst in der Wohnung zu bleiben.
Mietminderung ist zweifelhaft da Zustand bekannt war und wenn, dann allenfalls für die zeit bis Einbauküche verfügbar war.
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