beleuchtete Werbung an Hauswand

14. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Joerg Schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
beleuchtete Werbung an Hauswand

Frage: Wäre eine Mietminderung gerechtfertigt bei einer beleuchteten Werbetafel, die erst kürzlich an der dem Wohn- und Schlafzimmerfenster (ohne Rolladen) angrenzenden Hauswand angebracht wurde und die ganze Nacht ununterbrochen leuchtet ?

Wenn ja, in welcher Höhe, und wo kann man das nachlesen ?

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

denke nicht das es möglich ist du kannst ja net deinen vermieter dafür "bestrafen" weil jemand anderes mit seiner wand macht was er will.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Joerg Schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit mir bekannt ist für eine Mietminderung unerheblich ob sie vom Vermieter verursacht wird oder nicht. (z.B. Lärm einer Baustelle ist Grund für eine Mietminderung, da kann der Vermieter auch nichts für)

Wichtig ist, ob der mietmindernde Umstand bei Beginn des Mietverhältnisses bereits bestanden hat oder nicht.

Abgesehen davon gehören die beiden Gebäude zusammen, in den unteren Etagen (Erdgeschoß bis 2. Stock) sogar durchgängig.
Die Werbung an der Hauswand wirbt für das eigene Unternehmen. Also, in diesem Fall hat die Vermietungsgesellschaft sogar den eventell mietmindernden Umstand selbest verursacht.


Meine Frage zielt aber eigentlich darauf ob grelles Licht direkt in den Schlafbereich als mietmindernder Umstand anerkannt ist, und in welcher Höhe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joerg Schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

-

-- Editiert von Joerg Schneider am 15.10.2004 02:55:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Frage die sich hier stellt ist also: Bei Mietbeginn, wusstest Du von dieser Leuchte ?

wenn ja - das wars.

Oder bei Anbringung, wurdest Du davon vorab in Kenntniss gesetzt, oder war sie von heute auf morgen da ?

In letzterem Fall, denke muss der Vermieter Rollos anbringen lassen, es sei denn, die Umgebung ist bereits sehr hell, z.B. in der Innenstadt wo auch andere Reklameschilder angebracht sind.

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#5
 Von 
Joerg Schneider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

> Bei Mietbeginn, wusstest Du von dieser Leuchte ?

Nein. Ich wurde auch nicht in Kenntnis gesetzt sondern sie wurde einfach angebracht.

Und, obwohl die Wohnung in der Innenstadt ist, gab es vorher keine direkte Lichteinstrahlung, wie jetzt. Selbst bei geschlossenen Vorhängen kommt Licht durch.

Na ja, gestern habe ich mal vorsichtig angefragt ob sie sich nicht dazu durchringen könnten eine Zeitschaltuhr einzubauen, und tatsächlich blieb letzte Nacht das Licht aus.

Sieht so aus als hätte sich die Sache damit erledigt...

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