beschädigter Teppichboden von Versicherung bezahlt, Vermieterin will noch mehr Geld

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Micha99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
beschädigter Teppichboden von Versicherung bezahlt, Vermieterin will noch mehr Geld

Moin,

ich beschreibe mal eben das Problem:

nach 11 Jahren ausgezogen. Abnahme: ok bis auf Rotweinfleck Wohnzimmerteppich. Teppich war vor 11 Jahren neu. Im Protokoll steht "Haftpflicht wird wegen Teppich benachrichtigt".
M _sagte_ zu der VM bei der Abnahme wohl so ungefähr: "... mal sehen was die Versicherung bezahlt... evtl. lege ich noch was drauf" (nichts schriftliches). Haftpflicht benachrichtigt, die bezahlt 125 Euro an die VM. VM schreibt nach ein paar Wochen Brief, daß sie gern den "besprochenen Rest" (275 Euro) haben möchte, damit sie M das Kautionssparbuch aushändigen kann. Inzwischen ist Nebenkostenabrechnung fertig. Neuer Brief von VM, wieder Forderung des Restbetrages abzgl. NK-Guthaben.

Wir sind der Meinung, daß die Versicherung mit 125 Euro genug bezahlt hat und wir nichts mehr schuldig sind.

Hat jemand einen hilfreichen Tipp?

Vielen Dank schonmal!

Micha

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32 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#2
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

NA, dann sollen die sich mit der Versicherung auseinandersetzen.

Eine Haftpflichtversicherung prüft nämlich auch inwieweit Du für den Ersatz verantwortlich bist und auch in welcher Höhe (auch wenn die manchmal knausern).

Letztendlich können Sie die Versicherung ja auch verlagen.

Solltest daher an die Versicherung verweisen und falls die das von der Kaution abzieht must Du es einfordern.

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#3
 Von 
Micha99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Versicherung hat 3mal geprüft, ob sie noch etwas mehr für den 11 Jahre alten Teppich bezahlen wollen. Sie wollen aber nicht.

Wie die VM auf 400 Euro kommt erkläre ich mir so: Sie sagte, daß der Teppich neu damals 30 DM/qm gekostet hat. WZ hat ungefähr 30 qm. Also 900 DM. Sind roundabout 400 Euro.
Die sie gern von der M hätte.

Am Wochenende einen Brief an die VM geschrieben (den sie heute oder morgen erhalten dürfte). Ungefährer Wortlaut:
"...nach nochmaliger Prüfung durch dir Versicherung bin ich zu dem Schluß gekommen, daß Sie hinreichend entschädigt wurden. Für weitere Forderungen wenden Sie sich bitte an die Versicherung. Überweisen Sie das NK-Guthaben und händigen Sie Sparbuch aus. Sollte dies nicht innerhalb 14 Tagen geschehen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor..."

War das zu hart? :grins:

Heute kam wieder ein Brief von VM: "Schade, daß die Versicherung nicht mehr zahlt. Jetzt will ich aber noch mehr Geld von Ihnen. Überweisen Sie den Rest bis zum 15.9. ansonsten gehts ans Sparbuch"

M hat sich bei Bank erkundigt. Die sagt Bescheid, wenn VM da ran will. 6 Wochen Einspruchsfrist.

Was nun? Was können wir tun?

-- Editiert von Micha99 am 10.09.2008 21:22:34

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Irrelevante Frage. Du willst natürlich darauf hinaus, dass der Mieter eine wesentliche Pflicht verletzt hat, weil er den Schaden an der Mietsache nicht gemeldet hat. Das zieht hier aber nicht.

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ein 11 Jahre alter Teppich. Welchen Restwert würde er noch haben, bei einem Preis von 400 DM (ca. 200 Euro ) nach 11 Jahren?

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#7
 Von 
Micha99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann er entstanden ist weiss ich nicht, irgendwo mitten drin ;-)

Nach einigem Lesen in der allwissenden Müllhalde Internet kristallisiert sich heraus, daß ein Teppich so ca. nach 10 Jahren sein Leben verwirkt hat. Da dürfte es doch keine Rolle spielen, ob wir ihn nun nach 11 Jahren mit normalen Gebrauchsspuren oder mit Totalschaden hinterlassen. Der Teppich wurde mit der Miete bezahlt. Da ist sie mit 125 Euro noch reichlich bedient worden. Finde _ich_ ;-)
(Sie hat der M übrigens gekündigt, weil sie die Wohnung verkaufen wollte. Inzwischen hat sie sie zum 1.8. verkauft, und sie hat garantiert keinen neuen Teppich reingelegt.)

Wie ist eure Meinung?

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Keinen Cent zum Teppich bezahlen.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Morti

Das Vorgehen der Versicherung nennt man auch Abwehr unberechtigter Ansprüche......

Ansonsten auch der Meinung, der VM wurde genug entschädigt.

Gruß
Michael


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#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#11
 Von 
Miet_1_2_3
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 33x hilfreich)

@micha99

quote:
Die Versicherung hat 3mal geprüft, ob sie noch etwas mehr für den 11 Jahre alten Teppich bezahlen wollen. Sie wollen aber nicht.
Wie die VM auf 400 Euro kommt erkläre ich mir so: Sie sagte, daß der Teppich neu damals 30 DM/qm gekostet hat. WZ hat ungefähr 30 qm. Also 900 DM. Sind roundabout 400 Euro.

und
quote:
Nach einigem Lesen in der allwissenden Müllhalde Internet kristallisiert sich heraus, daß ein Teppich so ca. nach 10 Jahren sein Leben verwirkt hat. Da dürfte es doch keine Rolle spielen, ob wir ihn nun nach 11 Jahren mit normalen Gebrauchsspuren oder mit Totalschaden hinterlassen. Der Teppich wurde mit der Miete bezahlt. Da ist sie mit 125 Euro noch reichlich bedient worden.


Nach 10 Jahren – spätestens - (Rechtsprechung – googeln) hat ein Teppich ausgedient – und sei er noch so ‚kostbar’ gewesen - und ist mit der Miete (normales Abwohnen) abgegolten. Es spielt keine Rolle, ob und wann ein Fleck drauf kam; auch ein solcher gehört zum „normalen Abwohnen“. Aus diesem Grund zahlt auch keine Versicherung!

-Keinesfalls und niemals nicht und überhaupt von - The user formerly known as Morthingale - irritieren lassen - - gell, Morthi :D und Gruß von mieti :devilangel:
.
.

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#12
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

"Wir sind der Meinung, daß die Versicherung mit 125 Euro genug bezahlt hat "

Damit haben Sie völlig Recht!
Sie haben alles richtig gemacht. Schaden angezeigt, Meldung an die Versicherung fertig.

Nach 11 Jahren ist der Teppich abgeschrieben und sollte noch höchstens mit einem 1.-EUR Erinnerungswert bewertet werden. Aber nur wenige VM haben das entsprechende kfm. Grundwissen.

Setzen Sie den VM schriftlich in Verzug, fordern Sie das zu Unrecht einbehaltene Geld sofort und mit Nachdruck ein, am besten wird es sein, Sie lassen ihre Interessen vom örtlichen Mieterverein vertreten. In den meisten Fällen reicht schon an Schreiben vom Mieterverein und die VM "knicken" ein.

aD

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#13
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#16
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Versicherung hat doch bezahlt. Nur eben den Zeitwert, wie es sich gehört.

@ Dresden

Mit Deinen ständigen Bemerkungen ala geht zum Mieterverein schickst Du aber die Mieter auch evtl. ins Verderben. Das schreibt Dir ein Mieter....

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#18
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

@TufkaM
Und welche Rolle spielt das?

Wenn die Vermieterin nicht zahlt, dann solltest Du einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.

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#21
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Oh Morti, du lernst es nie. Verzapfst hier wieder völligen Mist.

Der Mieter hat den Schaden durch die Schadenmeldung an die Versicherung mit allen Rechten und Pflichten abgetreten. Die Versicherung hat den Schadensfall anerkannt und gemäss § 823 BGB reguliert. Und das ist genau das was der VM aus diesem Schaden zusteht. Meiner Meinung nach hat die Versicherung aus Kulanzgründen schon mehr bezahlt als der VM zustehen würde. Bei einem Teppich geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10 Jahren aus. D.h. der Zeitwert des Teppichs liegt nach 10 Jahren bei 0,- Euro.

Die VM kann nur Ansprüche nach § 823 BGB stellen und dies ist nunmal der Zeitwert. Sollte die VM mehr Geld haben wollen muss sie ggf. einen Rechtsstreit mit der Versicherung führen. Der Mieter hat mit diesem Schadensfall nichts mehr zu tun. Die private Haftpflichtversicherung ist auch eine "versteckte" Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Ansprüche gegenüber ihrem Versicherungsnehmer, notfalls auch, auf dem Klageweg ablehnt.

Die von Mortie aufgeworfenen Fragen um den Fragesteller zu verunsichern, haben keinerlei Relevanz mehr. Da die Versicherung den Schadenfall schon angenommen und somit akzeptiert hat. Typisches Morti Geschwätz.

Übrigens meine Tage als Mieter sind gezählt. In vier Wochen können mich alle VM dieser Welt gerne haben. Auch meiner VM habe ich die Zähnchen gezogen. Mit meinem Auszug ist auch dieses Thema erledigt. :grins:



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 11.09.2008 09:37:25

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#22
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#23
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#25
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Morthi, Schadensersatz bedeutet doch, dass man den Schaden, den man erlitten hat ersetzt bekommt. Und dafür gibt es Regeln, die möglicherweise für den VM nicht wirklich auskömlich sein können.
Hier kann man stundenlang rumphilosophieren, ob der Mieter seinen Obliegenheitspflichten gegenüber der Versicherung nachgekommen ist oder nicht.
Das interessiert aber nicht.
Der VM hat seinen Schaden großzügig ersetzt bekommen. Fertig aus.
Und wenn am 1. Tag der Mietzeit der ganze Teppich nach einer Einweihungsfeier versaut gewesen wäre und der Mieter den Teppich, ob mit oder ohne Versicherung, ersetzt hätte, dann läge da jetzt ein 11 Jahre alter Teppich in der Wohnung.
Du denkst natürlich wie die meisten Vermieter, was ich auch nachvollziehen kann, dass ein Teppich nach 10 Jahren zwar wirtschaftlich abgeschrieben ist, aber trotzdem noch gut in Schuss sein kann und weiter benutzt werden kann.
Die Rechtsprechung berücksichtigt das aber nicht.
Also ist der Fall erledigt oder die VM verklagt die Versicherung.

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#26
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#27
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
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#28
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#29
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
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#30
 Von 
guest123-2035
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