habe folgendes problem.ich bin im letzten jahr november in eine wg mit 2 mitbewohnern gezogen und ziehe im september diesen jahres wieder aus.ich muss dazu sagen,das ich seit einem halben jahr nicht mehr in dieser wg war und somit weder wasser noch strom oder heizkosten hatte.in den gemeinschafträumen befinden sich keine heizungen.wenn nun am ende des jahres eine abrechnung kommt,muss ich dann ein drittel mitbezahlen (falls wir mehr verbraucht haben),auch wenn ich mich dort überhaupt nicht aufgehalten habe?
betriebskostenabrechnung in einer wg
22. August 2006
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Frage vom 22. August 2006 | 21:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
betriebskostenabrechnung in einer wg
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#1
Antwort vom 23. August 2006 | 03:52
Von
Status: Praktikant (801 Beiträge, 100x hilfreich)
Das lässt sich so einfach nicht beantworten. Ich würde dem ersten Anschein mal auf Ja tippen. Kommt nämlich darauf an, was in Deinem Mietvertrag steht. Und ob Du nur einen Vertrag mit den Mitbewohnern geschlossen hast, oder im Hauptmietvertrag mit drin stehst. Vielleicht zahlst du nur eine Pauschalmiete, dann wäre es eher Nein. Du sollstest hier schon nähere Angaben machen, damit man hier einen Rat geben kann.
Gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
-- Editiert von avalon2006 am 23.08.2006 03:53:36
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