böden glätten beim auszug?

18. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
vany/nrw84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
böden glätten beim auszug?

hallo zusammen,

hier mein problem:

ich habe vor 4jahren,als ich in die damalige wohnung eingezogen bin,fliesenböden von den vormietern übernommen!
jetzt hatte ich die wohnung gekündigt und auch die fliesen und den fliesenkleber entfernt.
die wohnung wurde schon nicht richtig übergeben(wo ich schon stutzig wurde),ich solle nur den schlüssel einschmeißen!dies tat ich zwar,ich habe aber vorher von allem fotos gemacht!

eine woche später kam ein schreiben,dass ich die böden zu glätten habe und eine halbe miete zu zahlen hätte(brief kam am 7.,am 10.hätte ich erst den schlüssel abholen können&hatte zeit bis 14.und sollte ne halbe miete zahlen)!
meine antwort war darauf,dass ich bereits die fliesen und den kleber entfernt hatte und die böden glatt seien und man unbedenklich neuen boden darauf verlegen kann und das eine halbe miete nicht gerechtfertigt sei,weil auch nur 4tage zeit(für was auch immer)....dies ging ende des monats nochmal,mit annähernd dem selben inhalt...

heute bekomme ich eine rechnung von 700€ in der aufgeführt wird,dass neu betoniert wurde(im übrigen gab es keine schäden im estrich)

das kann ja nicht rechtens sein,der weg zum anwalt is auch klar!!!

aber vielleicht hat ja hier jemand ein paar tipps oder auch eine beispiel-rechtssprechung????wäre für alles dankbar!!!

lg vany

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zum Anwalt müsstest Du erst, wenn der VM Dir einen Mahnbescheid zustellen lässt.

Ob die Wohnung, so wie Du sie hinterlassen hast, in einem vertragsgemäßen Zustand war, lässt sich von hier aus nicht beurteilen.

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#2
 Von 
vany/nrw84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die böden waren von fliesen und fliesenkleber befreit,sie waren glatt ohne löcher...nur etwas rauer als in den anderen räumen....sahen also fast aus,wie in den anderen räumen,nur wusste der VM,dass dort fliesen lagen....

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

quote:
nur etwas rauer als in den anderen räumen
kann theoretisch auch bedeuten, das man auf diesem Untergrund ohne vorheriges Abschleifen bzw. Aufbringen eines Fließestrichs keinen anderen Bodenbelag (Teppich, Linoleum o.ä.) aufbringen konnte...

Ich würde mir eine exakte Aufstellung der in Rechnung gestellten Arbeiten geben lassen, um zu prüfen, in welchen Räumen welche Arbeiten durchgeführt wurden.

Eine anteilige Zahlung der Miete würde ich ablehnen, falls nachgewiesen werden kann, das der Vermieter keine Besichtigung zum Auszugstermin machen wollte. Ideal wäre es, wenn du ihn direkt nach dem Entfernen des Klebers um eine Beurteilung deiner Arbeit gebeten hättest.

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