brutale Nebenkosten

27. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Leihe5000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
brutale Nebenkosten

Hallo Ihr Hilfreichen,

hab folgendes Problem:

Wohne seit 2 Jahren zur Miete in einem 6 Parteinehaus. Arbeitsgezwungen Umgezogen, in ein altes Fachwerkhaus 75 m² Wohnfläche, meistgenutzten Raum keine Doppelverglaßten Fenster, die Fenster in dem Raum ca. 50 Jahre alt.

Habe jetzt die erste Nebenkostenabrechnung bekommen.
DER SCHOCK:
ich soll 559€ Nachzahlen. In meiner vorherigen Wohnung Habe ich 250€ zurückbezahlt bekommen.

Ich bin ein Sparsamer Mensch, wenn meiner Freundin kalt wird, dann wird gekuschelt und die Heizung bleibt aus.

Folgens stand in dem Brief meine Privatvermieterin:
Heitzkostenabrechnung 747,54€
Müllgebüren 103,10€
Wasser und Kanalgebüren 3601,77 pro Bewohner 240,12: 480,24€
Sonstige Kosten Versicherung etc. 1351,55 pro 2,85 m²: 213,75€
-------
1544,63€
Vorrauszahlung 985,00€
Nachzahlung -559,63€

Das wars keine Abrechnung der Heitzkosten oder ähniches.

Kann man mir Helfen, oder soll ich mir die Kugel geben ?

Danke im voraus für Eure Hilfe...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Also zur Selbstentleibung sollte man nicht gleich schreiten, zumal man sich das hinterher nur schwerlich anders überlegen kann. ;)

Eine derart pauschale NK-Abrechnung dürfte nicht formal ordnungsgemäß sein.

Eine formal korrekte NK-Abrechnung muß mindestens darstellen, welche Kosten für welche Ausgaben (zB Heizöl, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen,...) angefallen sind und nach welchem Maßstab (zB Wohnfläche oder gemessener Verbrauch) die Kosten für das Haus auf die einzelnen Bewohner umgelegt worden sind.

Der Vermieter muß auf Aufforderung Einsicht in die Abrechungsbelege gewähren.

Genauso wäre zu prüfen, ob der Umlagemaßstab dem Mietvertrag entspricht und überhaupt so zulässig ist, etwa was die Heizkosten betrifft.

Wenn man da keine Erfahrung hat, sollte man zur genaueren Prüfung der NK-Abrechnung den Mieterverein oder einen sonstigen Fachmann hinzuziehen.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Leihe5000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal,
war vorhin bei meinem Nachbar. Änliche Rechnung. Was ich im Schock gar nicht gemerkt hab der Brief ist 11 Tage alt und der Berechnungszeitraum beginnt einen Monat bevor ich eingezogen bin.

Ich bin entsetzt !!

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#3
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

wenn auch die Abrechnung nicht so ganz nachvollziehbar ist, scheinen mir die Kosten für 75 gm angemessen zu sein. Das sind pro Monat etwa 130 Euro incl. Heizung. Das ist eigentlich nicht zu hoch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Heizkosten sind in den letzten 2 Jahren extrem gestiegen. Das ist auch zu berücksichtigen. Trotzdem würde ich auf eine richtige Abrechnung bestehen, besonders das die Abrechnung erst mit dem Einzugstermin beginnt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo!
Du wohnst zwei Jahre dort? Ist diese erste Abrechnung evtl. für zwei Jahre?

Die Heizkosten
halte ich bei einer nicht gut isolierten Wohnung und den aktuellen Energiekosten für
*noch im Rahmen*.
Auch wenn Ihr noch so spart, die Heizkosten
(und das muss auch aus der Abrechnung hervorgehen) setzen sich meist 50/50 aus
Betriebskosten und Verbrauchskosten zusammen.
Also hat man nur bedingt Einfluss auf die
Gesamtkosten.

__________________

Eine Nebenkostenabrechnung muss MINDESTENS einige formale Dinge aufweisen:

Sie muss als Textform – also auf Papier oder per E-Mail

Korrekte Anschrift des Mieters,
- Angabe der Wohnung,
- Beschreibung der Abrechnungseinheit,
- Angabe des Abrechnungszeitraumes,
- Angabe der einzelnen Betriebskostenarten, die umgelegt werden,
- Darstellung des Umlagemaßstabs (Wohnfläche, Wohneinheiten, Personenzahl oder Miteigentumsanteile),
- Angabe der Gesamtkosten,
- Berechnung der Kosten, die auf den Mieter entfallen,
- Angabe der Vorauszahlungen, die der Mieter geleistet hat,
- Mitteilung des Endergebnisses (Nach- oder Rückzahlung).

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