Liebe Mitstreiter :
Eine Familie bezieht im Jahr 2000 für die Dauer von einem Jahr eine Doppelhaushälfte. Diese Doppelhaushälfte verfügt neben einem nicht nutzbaren Kamin über eine Fußbodenheizung.
Monatlich werden Abschlagszahlungen an den lokalen Energieversorger geleistet. Je Monat zwei seperate Abschläge jeweils für den gewöhnlichen Drehstrom als auch für den Sondertarifstrom der elektrischen Fußbodenheizung.
Mehrfach bemerkt die Familie eine offensichtlich Fehlfunktion in der Regelung und reklamiert diese ebenso häufig beim Vermieter der Doppelhaushälfte. Mehrere Elektrounternehmen versuchen ihr Glück, jedoch kann keines den Fehler beheben. Die Mieter machen eine Mietminderung ob der Fehlfunktion als auch der Nichtnutzbarkeit des Kamins geltend. Das einzige, was passiert, ist : Die Mieter kündigen und ziehen aus. Nun erstellt der Energielieferant eine Abschlussrechnung, welche sich lediglich für den Sondertarifstrom auf 1600€ beläuft, für den Haushaltsstrom érgibt sich gar eine Überzahlung. Nun wird der alleinverdienende Ehemann kurz nach dem Umzug für längere Zeit arbeitslos. Abschlagzahlungen an den immer noch gleichen Energielieferanten für die neue Unterkunft werden nicht mehr regelmäßig erbracht.
Auch dieses Haus kündigt die Familie nach etwa einem Jahr aus verschiedensten Gründen. Im neuen und somit dritten Heim eingezogen am Beginn des Jahres 2003 besinnt sich die Familie ihrer erdrückenden Schuldenlast und bereitet außergerichtliche Einigungsversuche mit den Gläubigern, also auch dem Energieversorger, vor. Der lokale Energieversorger stellt sich gegen jede Form der Ratenzahlung, verweigert eine Kontaktaufnahme mit den ehemaligen Vermietern, welche ja die defekte Anlage nicht repariert haben und schickt letzten Endes einen netten Herrn mit Inkassoauftrag zu den Eheleuten....wenige Wochen nach Bekanntwerden der Absicht der eheleute, die Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Diese sind nicht in der Lage zu zahlen. Also droht der nette Herr mit der Abschaltung der Energieversorgung. Diese Option verweigert der Ehemann und der nette Herr zieht unverrichteter Dinge von dannen.
Völlig aufgelöst meldet sich die Ehefrau bei einer die Insolvenz begleitenden caritativen Einrichtung und schildert den Vorfall. Die Mitarbeiterin dieser Einrichtung bittet nun die Ehefrau, diesbezüglich beim Sozialamt vorzusprechen, mit der Bitte um ein Darlehen. Noch während des Telefonats mit dem Sachbearbeiter des Sozialamts darf die Frau sich anhören, daß Sie scheinbar nicht mit Geld umgehen könne und dieses ein guter Grund wäre, der Familie die Kinder zu nehmen, diese auf Heime zu verteilen und das eine Aussicht auf Rückführung wohl eher unwahrscheinlich seie. Nice try, aber Ehemann und Ehefrau sprechen beim Personalbeauftragten des entsprechenden Rathauses vor und legen Beschwerde gegen das Verhalten des Mitarbeiters ein. Ferner suchen sie den Mitarbeiter auf und beantragen ein Darlehen. Dieser fordert das Ehepaar auf, ein Schriftstück zu unterzeichnen, in welchem das Ehepaar im Falle einer Darlehensgewährung sämtliche Wohngeldansprüche bis zur Rückzahlung des Darlehens an das Sozialamt abtritt.
Nun steht das Ehepaar vor einem sehr großen Problem ...
Wer von Euch lieben Menschen kann helfen ?
-----------------
"Ich suche den Weg, der allen Beteiligten entgegenkommt und so wenig Schaden wie möglich anrichtet. "
crossposting generelle themen
28. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 28. Oktober 2003 | 22:45
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 28x hilfreich)
crossposting generelle themen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. November 2003 | 19:13
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 28x hilfreich)
Nachtrag : Das Sozialamt hat fernmündlich mitgeteilt, den Antrag auf ein einmaliges Darlehen zur Abwendung besonderer sozialer Schwierigkeiten abgelehnt !
Die schriftliche Begründung folgt.
Was ist mit §28,Abs.2/f&h SGB1; §72BSHG; §88 §89 BSHG; DVO zu §88 ???
MfG,
Andreas
-----------------
"Ich suche den Weg, der allen Beteiligten entgegenkommt und so wenig Schaden wie möglich anrichtet. "
Und jetzt?
Schon
268.149
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten