Dachbodennutzung - Kann der Vermieter die Sachen räumen lassen?

22. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Nadi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachbodennutzung - Kann der Vermieter die Sachen räumen lassen?

hallo,
ich habe folgende Frage. Ich wohne jetzt seit einem Jahr mit meinem Freund in einer sehr schönen Dachgeschosswohnung, wo direkt neben uns der dachboden ist. Laut Mietvertrag haben wir eine Dachbodennutzung, wie auch alle anderen Mieter im Haus. Seitdem wir hier wohnen, haben wir immer ein paar Sachen, wie Putzeimer, einen Ventilator und zwei Klappstühle dort gelagert. Dies ist aber nur der Fall weil wir in der Wohnung keine Abstellkammer haben und da wir sonst nicht wussten wohin damitund uns gedacht haben, das es dort keinen stört, weil ja trotzdem noch jeder auf den Boden kann und seine Wäsche da aufhängen kann.Auch meine Nachbarin hat ein paar Sachen dort von sich gelagert.Dies war bisher nie ein Probleme, bis wir heute einen Brief unseres Vermieters bekommen haben, das die Sachen dort komplett entfernen sollen aus unterschiedlichen Gründen. Nach Nachfrage bei dem Vermieter, erklärt er mir das aus Feuerrechtlichen Gründen diese Sachen dort wegmüssten und das was anderes wäre als die WÄsche die immer nur für ein paar Tage dort hängen. Dies sehe ich aber nicht so! Müssen wir unsere Sachen jetzt dort komplett wegräumen oder gibt es eine möglichkeit diese dort stehen zulassen ?! Kann der Vermieter die Sachen räumen lassen, wenn wir dies nicht tun? Danke im Voraus für jede Antwort.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag die Dachbodennutzung nur und wirklich nur zum Wäschetrocknen drin ist, habt ihr schlechte Karten. Aber wenn das nicht eingeschränkt ist, würd ich mich nicht so vertreiben lassen.

Zuerst würde ich mir aber mal die Vorschriften die da der Vermieter zitiert (Feuerrechtliche Vorschriften) von ihm geben lassen. Es lagert ja niemand Benzin da oben. Wahrscheinlich ist das nur ein Vorwand.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Nadi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

alsoim Mietvertrag steht nicht ausdrücklich das der Dachboden nur zum wäsche trocknen ist. Es hängen dort zwar Wäscheleinen, aber das beudetet ja noch lange nicht, dass der Boden nur zum trocknen ist oder? ja das mit den feuerrechtlichen Vorschriften denke ich auch das es nur ein Vorwand ist, weil wäsche kann auch brennen und das sogar eher als putzeimer oder sonstiges.

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich denke mal, da du einen Mietvertrag für deine eigengenutze Wohnung und nicht für den Dachboden hast, darfst du hier ohne Zustimmung des Vermieters diesen Raum nicht als Abstellplatz benutzen. Der VM überläßt den Dachboden den Mietern nur für die Wäsche.
Oder zahlst du für die Nutzung des Dachbodens?

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#4
 Von 
Nadi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

aber es ist niergendwo gereglt das der Boden nur zum WÄsche aufhängen dient, oder ist das ALlgemein so?! und bei mir im MV steht das ich eine " Speichernutzung" habe, was versteht man den darunter? nur wäsche aufhängen?

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#5
 Von 
Nadi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wo steht geschrieben das der boden nur zum wäsche aufhängen dient? bei uns im MV steht " speichernutzung" was beinhaltet das nur wäsche aufhängen?

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#6
 Von 
Nadi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wo steht geschrieben das der Boden nur zum wäsche aufhängen dient? bei uns im MV steht " speichernutzung" was beinhaltet das? nur wäsche aufhängen?

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#7
 Von 
Nadi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wo steht geschrieben, dass der Dachboden nur zum wäsche aufhängen dient? eigentlich ja im Mv, da steht bei uns aber nur das wir eine "Speichernutzung" haben und das bedeutet ja meiner Meinung nicht, das ich nur wäsche aufhängen kann oder? zumindestens das ich ein paar kleine sachen dort hinstellen kann solange ich kein hinder beim betreten des dachbodens.

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