darf Vermieter meine Handynummer weitergeben?

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
yessirs
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
darf Vermieter meine Handynummer weitergeben?

Hallo!

Habe heute einen Anruf von einer Firma bekommen, die in mein Kellerabteil wegen Arbeiten muss.
Beim nachfragen hat mit der Herr erzählt, das er meine Handynummer von meiner Vermieterin bekommen hat.

Generell hat es sicher seine Berechtigung, allerdings bin ich nicht wirklich begeistert davon das meine Vermieterin einfach meine Handynummer an hunz und kunz rausgibt.

Darf ich ihr das untersagen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Ja.
Eigentlich darf sie gar keine Daten von dir weitergeben. Datenschutz.
Aber in dem genannten fall würde ich alle Augen zudrücken.
Sage ihr doch einfach nett, dass du das bitte nicht möchtest. Und gut ist!

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muecke

bist du so nett und benennst mal einen § oder urteil, in dem steht, dass eine handynummer unter d. datenschutz fällt. danke

sunbee

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#3
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Hy Sunbee

ich habe mich vor ca. 1 Jahr nach jemandem hier im Ort auf die Suche gemacht von dem ich nur den Namen und seinen Vermieter kannte.
Derjenige war auch Gewerbetreibend.
Alle offiziellen Stellen (gewerbeaufsicht-,einwohnermelde-amt,vermieter, IHK, Innungsverband) an die ich mich wandte durften aufgrund des Datenschutzes keinerlei Angaben machen. Auch keine popelige Handynummer. Ich nehme nicht an, dass diese Vermieterin andere Rechte hat.
Und solange ich meine Handynummer nicht offiziell irgendwo melde (zur Freigabe wie z.b. telefonbuch), dann fällt diese Nummer m.E. unter Datenschutz. (Zumindest für Privatleute)

Sonst ruft da auch noch Hinz und Kunz drauf an.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Einwohnermeldeämter geben m. W. Daten nur raus, wenn ein berechtigtes Interesse beteht. Bei einer Kammer wie der IHK ist ein Gewerbetreibender (Zwangs)mitglied, die werden also nicht die Daten Ihrer zahlenden Mitglieder an irgendjemanden geben.

Allgemein eine Telefonnummer weitergeben, fällt m. E. nicht unter Datenschutz. Einen entsprechenden § dazu kennst du wohl auch nicht.

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#5
 Von 
yessirs
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure antwortetn!!
meine telefonnummer steht nicht im telefonbuch, eben weil sie niemanden etwas angeht außer den leuten denen ICH sie gebe.

mir geht es darum das schwupps die wupps, bei den firmen dann ich der ansprechpartner für sachen in unserem haus bin und das will ich absolut nicht, deswegen wohn ich ja zur miete.
meine vermieterin ruht sich dann auf ihrer faulheit aus, selber so wenig wie nur möglich machen zu müssen, das ist mein hauptgrund warum ich das nicht will.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Würde sie einfach bitten, es in Zukunft zu unterlassen, weil Du ansonsten Deine Nummer eben änderst und sie die Neue nicht erhalten wird.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muecke

die telefonnummer fällt mit sicherheit nicht unter den datenschutz. sobald du sie einer person gibst, mußt du damit rechnen, dass sie weiter getragen wird. dagegen kannst du nix tun.
deine schilderung hat m. d. telef.nummer nichts zu tun. DIE hätte man weitergeben dürfen. auch dürfen einwohnermeldeämter, gegen gebühr, die adressdaten rausgeben. es sei denn, es liegt eine auskunftsperre vor. diese ist heute aber kaum noch zu bekommen. die aussage' mein ex verfolgt mich' o.ä. reicht da längst nicht mehr aus.
eine auskunftsperre gilt sowieso nicht bei gerichtsanfragen, inkassobüros o. anwälten usw

ansonsten nenn bitte den entsprechenden §

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Das gleiche wäre mit jeder anderen Tel-Nummer der Fall.
Wenn ich jedes Mal nachfragen müsste ob ich irgendeine Nummer weiter geben darf, käme ich aus dem Fragen nicht mehr raus.

Und den Grund verstehe ich immer noch nicht. War das jetzt so schlimm, oder gehts mal wieder ums Prinzip?
:bang:

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#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Hier versucht der VM arbeiten auf den Mieter zu übertragen. Allerdings geht es den Mieter gar nichts an. Es ist nicht dem Mieter seine Aufgabe sich um Handwerker und deren Zutritte zu kümmern. Dies ist durch den VM zu managen!

Also wenn dann könnte man vom VM wenigstens erwarten dass er dieses Vorgehen so mit seinem Mieter abspricht und woher anfragt ob dies für den Mieter so in Ordnung ist. Tut er das nicht braucht er sich nicht wundern wenn der Mieter entsprechend irritiert ist!

-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Liebe Zeit, wenn man/frau will, kann man aber auch in allem ein Problem sehen. M. E. hat der VM hier die pragmatischste Lösung für eine notwendige Terminabsprache gewählt. Ist doch viel sinnvoller, als wenn x mal zwischen mehreren Beteiligten hin und her telefoniert wird. Eine Gefahr, nun plötzlich in allen weiteren Fälle angesprochen zu werden, kann ich überhaupt nicht erkennen. Schließlich weiß die Handwerksfirma doch, wer Vertragspartner ist, nämlich der VM. Und sollte doch mal jemand aus Versehen erneut deine Handynummer in die Finger bekommen, weist du freundlich drauf hin, dass du nur Mieter bist. So what...

Grüße

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#12
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Das ja alles richtig. Trotzdem sollte der VM den Mieter vorher informieren bzw. Fragen ob dieses Vorgehen so für den Mieter in Ordnung ist.

Also bitte, das erfordert einfach der Umgang miteinander. Man sieht ja jetzt an diesem Beispiel wie schnell es da zu Irritationen seitens den Mieter kommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Man weiß wohl nicht was man will ?
Soll die Arbeiten in Keller ausgeführt werden oder nicht ?!!
Oder ist der Mieter etwa ein Prominenter und
Angst vor Paparazi hat ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ enduristi:
Sollte, hätte, könnte, ja klar. Aber man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen. Ich vermute, das Verhältnis zwischen dem TE und dem VM ist eh gestört und dann kann der jeweils andere tun was er will. Ist eh immer verkehrt.Wenn das Vorgehen einem nicht gefällt, kann man den VM doch auch darauf freundlich aber bestimmt hinweisen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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