Darf der Vermieter das? Vermieter will mir Reparatur der Klingel in Rechnung stellen

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
julenana
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 6x hilfreich)
Darf der Vermieter das? Vermieter will mir Reparatur der Klingel in Rechnung stellen

hallo
meine Vermieter verlangt von meinen untermietern, dass sie die miete direkt an ihn zahlen. nun sind aber in der untrmiete auch div. nebenkosten enthalten, wie strom die ich ja nicht an den vermieter zahle, sondern direkt an die zuständige stelle.

zum thema vorher bezüglich der räumung. mein vermieter wollte ja meine wohnung räumen, weil ich angeblich die klingel kaputt gemacht habe. er hat aber eingesehen, dass er sich damit strafbar machen würde. jetzt soll ich aber die kosten für die reparatur bezahlen. ich habe ihn aber schon vor über einem jahr auf diesen defekt hingewiesen, leider nur mündlich. zählt eine solche reparatur zu den schönheitsreparaturen?
danke schon mal.
jule

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Vertragliche Beziehungen bestehen immer nur zwischen Vermieter und Hauptmieter einerseits und Hauptmieter und Untermieter andererseits. Das heißt, der Vermieter kann vom Untermieter direkt nichts verlangen, sondern sich immer nur an den Hauptmieter halten.

Schönheitsreparatur: eindeutig nicht (das wären nur Anstreich- und Tapezierarbeiten). Schuldhaft verursachte Schäden muß der Mieter zwar ersetzen; der Vermieter hat aber im Streitfall die Beweispflicht, daß hier der Mieter tatsächlich am Schaden schuld ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
julenana
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 6x hilfreich)

ah ok danke, das hilft mir schon mal weiter.

noch eine frage: der vermieter schiebt mir seine mitteilungen immer unter der tür durch, so auch letzte woche die mitteilung, dass er mich rauswerfen will, gilt das denn? z.b. eine kündigung wäre ja eine einseitige empfangsbedürftige willenserklärung, ich kann leider nur etwas finden, von wegen wenn es in den geschäftsräumen abgelegt ist es nicht gültig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Vom Grundsatz her ist eine Mitteilung zugegangen, sobald sie in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt. Das ist zB sein Hausbriefkasten, kann aber auch anders gelöst werden. Mit der Post braucht es jedenfalls nicht unbedingt geschickt zu werden.

Im Streitfall müßte der Vermieter allerdings auch den Zugang der Mitteilung nachweisen (zB durch Eingangsbestätigung oder Zeugen, die beim Einwurf dabei waren).

-- Editiert von fix am 08.11.2005 11:49:42

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen