darf vermieter nach auszug unser eigentum vernichten ???

24. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sealiah
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 13x hilfreich)
darf vermieter nach auszug unser eigentum vernichten ???

halli hallo,

ich mal wieder, die Probleme mit unserem Ex-Vermieter wollen leider nicht enden :-(

Wir sind ja Ende November vergangenen Jahres in ein neues Haus gezogen. Gekündigt haben wir fristgerecht zum 31.12.2007. Der Umzug verlief sehr chaotisch und wir konnten nicht alle unsere Sachen mitnehmen. Es handelt sich hierbei um diverse größere Pflanztröge die bei Auszug am Boden festgefroren waren, eine Stafflei die wohl versehentlich in die Werkstatt des Vermieters gestellt wurde (sie befindet sich auf dem von uns gemieteten Grundstück) sowie mehrere Stauden die wir trotz aller Anstrengung nicht aus dem gefrorenen Boden herausbekamen. Der Vermieter sicherte uns damals zu daß wir unsere Sachen im Frühjahr abholen könnten, denn was uns gehört das dürfen wir auch mitnehmen. SO! Nun ist aber alles weg. Keine Pflanzgefäße (bis auf eines, keine Staffelei, die meißten Pflanzen wurden plattgewälzt da ein neuer Zaun gezogen wurde usw....

Geht das ? Darf der Vermieter einfach alles kaputtmachen, wegwerfen oder einfach behalten ?

Danke....

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nein, das darf er nicht. Gibt es Zeugen, die wissen, was da alles von euch später abgeholt werden sollte? War jemand dabei, der gehört hat wie der VM zusicherte, ihr könnt die Sachen im Frühjahr abholen? Wäre gut.

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#2
 Von 
sealiah
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo,
danke für Deine Antwort!
Nein, außer mir und meinem Partner hat das keiner mitbekommen; mein Vater evtl. muß mal sehen ob ich den erreiche.

Ich finde es eine Unverschämtheit, der Vermieter hätte uns doch wenigstens bescheid geben können, eine Frist setzen oder so was, bin echt sauer. Wir haben ihm bei unserem Auszug ohnehin schon so viel geschenkt. Da wir ein fast freundschaftliches Verhältnis hatten wurde leider nichts schriftlich festgehalten...
ein fehler den ich sicherlich kein zweites Mal begehen werde.

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#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
hast du deinen Vermieter mal auf die Sachen angesprochen? Was sagt der denn dazu?

LG

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So weit ich weiß müssen Pflanzen, die der Mieter während der Mietzeit in den Garten einpflanzt auch dort bleiben und dürfen vom Mieter nicht mitgenommen werden.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#5
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wie verhält es sich bei den Pflanztrögen, wenn diese vom Mieter angeschafft wurden? (Die sind ja meist nicht fest in die Erde eingebuddelt.)

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#7
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
sealiah
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 13x hilfreich)

ich seh schon, ich hab wieder Pech!

Ich hatte vergangenes Jahr hier schon mal Beiträge verfaßt, zu eben diesen Problemen. Wir konnten den Umzug leider nicht so langfristig planen, wir sind auf Grund von Schimmel sehr kurzfristig ausgezogen, alles war sehr chaotisch!

Und wenn mir mein Vermieter was zusichert -auch wenn es gesetzlich anders geregelt ist- also warum soll ich mich dann bei Frost und Kälte plagen ??????

Hinzu kommt daß uns in der letzten Dezemberwoche in der wir noch viele unserer Sachen abholen wollten von der Nachmieterin der Zutritt verwehrt wurde - obwohl wir erst zum 31.12. gekündigt hatten und wir gnädigerweise zugestimmt hatten daß sie bereits mitte Dezember einziehen darf! Gut, wir haben uns die Miete geteilt, aber auch sie wußte daß wir noch Sachen auf dem Grundstück hatten.

Versteht Ihr nun warum ich so sauer bin ?

Und wir reden hier nicht von der Bepflanzung eines kleinen Gartens vor einer Doppelhaushälfte sondern von knapp 3000m² !!!

Aber egal, ich hab halt Pech gehabt!

Ich werde wirklich ALLES künftig schriftlich festhalten !

Danke für Eure Antworten

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

was mein kleiner Bruder noch vergessen hat zu erwähnen: Du könntest evtl. mit einer Klage vor deinem Amtsgericht Erfolg haben. Also, den Kopf nicht hängen lassen und zu einem Anwalt deines Vertrauens gehen.

U.a. auch wegen der Staffelei.

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