Hallo,
wohne erst seit ca 5 Monaten in meiner Wohnung, nun war die Dichtung bei einem Heizkörper defekt, leider ist uns dies erst aufgefallen als der Mieter unter uns einen Wasserfleck meldete, der Hausmeister hat uns gleich die Telefonnummer von einem Mann gemeldet der sich um die Heizung im gesammten Gebäude kümmert und der stellte fest das es sich um eine defekte Dichtung handelte und hat diese auch gleich ausgewechselt.
Nun sollen wir diesen Schaden unserer Versicherung melden, aber ich sehe das nicht ein was kann ich denn dafür das die Dichtung alt und porös war, müsste nicht eigentlich mein Vermieter dies der versicherung melden?
MFG Cassie
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defekte Heizung
5. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2010 | 10:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
defekte Heizung
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#1
Antwort vom 5. März 2010 | 10:59
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
quote:
leider ist uns dies erst aufgefallen als der Mieter unter uns einen Wasserfleck meldete
Wie geht das denn ?
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#2
Antwort vom 5. März 2010 | 14:09
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 49x hilfreich)
quote:
Nun sollen wir diesen Schaden unserer Versicherung melden, aber ich sehe das nicht ein was kann ich denn dafür das die Dichtung alt und porös war, müsste nicht eigentlich mein Vermieter dies der versicherung melden?
Teile deiner Versicherung doch einfach den Schaden mit und woraus dieser resultierte. Sollte die Forderung gegen dich unberechtigt sein, wird die Versicherung sie abwehren.
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#3
Antwort vom 5. März 2010 | 15:09
Von
Status: Schüler (395 Beiträge, 56x hilfreich)
Genau, wahrscheinlich ist hierfür aber die Gebäude-Leitungswasser-Vers. zuständig und die hat der VM. Beide Versicherungen fragen bei der Schadensmeldung nach der anderen Versicherung. Also kannst Du getrost den Schaden bei Deiner Hausratvers. chancenlos melden, musst aber ohnehin die Gebäudevers. auch benennen. Kosten dürften Dir nicht entstehen, es sei denn, die Reparatur fällt unter die Kleinreparaturklausel.
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"H.-J.Sp."
#4
Antwort vom 5. März 2010 | 15:31
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
quote:
Also kannst Du getrost den Schaden bei Deiner Hausratvers. chancenlos melden
Ich vermute, daß da eher die Haftpflichtversicherung gemeint war.
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