defekte Spülmaschine

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
defekte Spülmaschine

Hallo an alle.

Ich habe ein ganz großes Problem und hoffe das ihr mir ein wenig helfen könnt.

Wir haben ab 1.2.06 eine Wohnung gemietet, und sind am 8.4.06 in diese eingezogen. Ab der Hochzeit.
Nun ist seit mitte Oktober die Spülmaschine defekt. Ich habe also meine vermieter angerufen und ihm das mitgeteilt. Er meint nur das er sich nicht beteiligen möchte bzw. die Spülmaschine ersetzten. Er meint er muss mir keine Spülmaschine zur verfügung stellen. Er kann sie auch rausnehmen je nach belieben. Er sagte mir, eine Spülmaschine gehört nicht zur ausstattung einer EBK. Muss ich nun eine spülmaschine kaufen ?

die ist nach gerade mal 6 monaten defekt geworden. wir arbeiten beide und nutzen das gerät einmal die woche wenns hinkommt.

würde mich sehr freuen wenn ihr mir da helfen könnt

danke schonmal

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19 Antworten
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#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...wenn die Spülmachine beim Einzug vorhanden war, dann gilt sie als mitvermietet. Folglich sind Reparaturen, die durch die gebrauchsgemäße Nutzung entstehen, Sache des Vermieters.

Gruss, JoKu

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#2
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die info lieber Joku

Kann man eigentlich im mietvertrag sagen das reparaturen an elektrischen geräten immer sache des MIETERS sind ?
ist so eine klausel im mv erlaubt ?

also da steht eben , das reparaturen an elektrischen geräten nicht vom vermieter repariert oder ersetzt werden. geht das ?

was kann ich eigentlich machen. Kann ich die miete mindern oder so was...

hat jemand für mich einen tipp ?
vielen Dank

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,
die Klausel ist so nicht gültig, was mietvermietet ist, ist Sache des VM. Aus Basta Schluss.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ach wie schön sowas zu hören.

Danke

gibt es eigentlich irgendetwas was ich meinem vm sagen könnte ? Steht das irgendwo geschrieben das diese klausel so nicht erlaubt ist... gibt es §§ ?

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#5
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


kann mir bitte jemand helfen.

gibt es irgendetwas wo ich das nachlesen kann ? Gibt es etwas was ich meinem Vermieter zeigen oder geben könnte, das ers nachlesen kann oder muss ich wirklich einen Rechtsanwalt aufsuchen ? wäre echt super klasse wenn ihr mir helfen würdet.

Danke schon im voraus

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nein, es ist nicht alles in paragrafen geregelt - gott sei dank. meistens werden solche konkreten fragen in urteilen entschieden, die man dann so und so auf andere situationen anwenden kann.

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#7
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Dein VM kann die Spülmaschine auch reparieren lassen und je nach dem:
- dich zur Kasse bitten - je nach verschulden und evtl. vorhandener Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
oder
- wenn noch Garantie besteht - das geht eigentlich reibungslos.

Was ist denn kaputt?
Ist die EBK im Mietvertrag eigentlich aufgeführt, also mitvermietet?

feuerelfe



-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#8
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure antworten.

also im mietvertrag steht bei mietvermietet "Küche"

und mein VM sagt das die Spülmaschiene nicht mietvermietet sei. er sagt diese gehört nicht zur einrichtung der küche.

also defekt ist das programm bei der maschine ..also wenn meine frau ein programm eingibt dann läuft der nicht weiter...

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dein VM kann es drehen und wenden wie er will, die Küche ist mitvermietet und wenn die Spülmaschine bei Einzug vorhanden war, so ist diese auch mitgemietet.

Gruß

Michael

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#10
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Tja,....
und evtl. kann der VM es sogar auf Mieterkosten reparieren lassen, auch bei richtiger Nutzung.

Bei Einzug hat die Spülmaschine ja funktioniert und nur der Mieter hat sie benutzt.

Aber vielleicht hilft ja in diesem Fall das aufsuchen eines RA dann doch eher weiter, da das Gespräch mit dem VM nicht geholfen hat und man das Gerät auch immer hin einmal die Woche nutzt.

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#11
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm.... das ist echt schlimm...

ich möchte halt vermeiden einen RA zu nehmen.. ich dachte das es eigentlich einfach sei... ich mein mein VM meint eine spülmaschine gehört nicht in eine küche..aber das ist doch quatsch... er sagt die hätte im mv stehen müssen, aber der kühlschrank ´steht da ja auch nicht seperat drinnen... hmm...vielleicht hat doch noch einer von euch eine idee mir zu helfen.. danke

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Steht wenigstens der Herd im MV :augenroll:

Schreib dem VM, das er den Mangel beheben soll, ansonsten lässt Du den Schaden beheben und ziehst es von der Miete ab. Setze eine Frist von 14 Tage. Alles per Einschreiben mit Rückschein. Fertig.


Gruß

Michael

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#13
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antworten.

@michael

also es steht im MV "Küche lt Liste" aber es gibt keine Liste.

Es steht nicht mal was von Kühlschrank.

im letzten § schreibt der das reparaturen an technischen geräten vom VM nicht repariert oder ersetzt werden.
Meinst du ich kann das trotzdem so machen wie du das sagst ?

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#14
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag steht, dass Reparaturen an techn. Geräten nicht übernommen werden, wäre ich mir da nicht so sicher...
Eigentlich ist das ja eindeutig - wenn was defekt ist, ist der VM eben nicht zuständig.

Ich würde auch nicht wollen, dass ich ständig wegen solcher Sachen zur Kasse gebeten werde. Die Klausel ist schon für den VM ganz günstig und bei Vertragsunterzeichnung habt ihr eure Unterschrift draufgesetzt. Ich denke, auf eigene Kosten reparieren oder neu kaufen. In diesem Fall würde ich die defekte Maschine verwahren und bei ev. Auszug wieder reinbauen und die eigene mitnehmen.
Liebe Grüße
Rita

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Rita,

wenn der VM nicht dafür aufkommen will, dann darf er die Sachen nicht mit vermieten !!!

Die Sachlage ist eigentlich ganz klar, Wohnung mit EBK vermietet, somit muss der VM dafür sorgen, daß die Mietsache auch in gebrauchsfähigen Zustand ist.

Mich wundert eher, daß dieser VM so wenig Ahnung hat.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DanielT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich den VM irgendwie überzeugen das die küche und damit die sp.maschine als mitvermietet gilt? wie könnte ich den argumentieren ? der typ ist wirklich sehr schwer.

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#17
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

Aber greift für den VM nicht die Klausel: Kleinreparaturen werden nicht übernommen? In meinem letzten MV stand z.B., dass ich Reparaturen, egal welcher Art, bis 150€ selbst zu tragen hätte. Also auch, wenn z.B. das Türschloss defekt wäre.
Oder ein Abfluss verstopft ist.
:) error6

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Spülmaschine ist mitvermietet und Defekte daran muss der Vermieter bezahlen. Anderlautende Klauseln im Mietvertrag sind ungültig.
Dabei spielt es keine Rolle, dass eine normale vermietete Küche keine Spülmaschine enthält.

Zwei Ausnahmen davon gibt es nur:
- Die Kleinreparaturklausel:
Sollte der Reparaturaufwand unterhalb des Betrages der Kleinreparaturklausel liegen, dann ist die Reparatur vom Mieter zu zahlen, andernfalls vollständig vom Vermieter.
- Verschulden des Mieters
Sollte der Defekt auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sein, dann muss dieser den Schaden natürlich bezahlen.

Wenn der Vermieter sich weigert, die Spülmaschine reparieren zu lassen, dann ist eine Mietminderung möglich, aber wohl nur in einer Höhe von 1-2%. Besser ist es da, die Spülmaschine auf eigne Kosten reparieren zu lassen und das verauslagte geld von der Miete einzubehalten.

Das sollte dem Vermieter aber vorher so mitgeteilt (angedroht) werden mit Fristsetzung.

Mitvermietet ist alles, was zur Wohnung bei Übergabe gehört. Es wird ja auch nicht jede einzelne Steckdose und jede Tür aufgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Error,

die Klausel ist nur gültig, wenn :

- Obergrenze für einzelene Reperaturen festgelegt ist (M.W. nach derzeit 100 EUR + Mwst)

- Obergrenze für das gesamte Jahr (M.W. nach 8% der Kaltmiete)

- Darf sich nur auf Sachen beziehen, die im ständigen Gebrauch des Mieters sind (Rolladen, Armaturen, Türgriffe, Türschloss der Wohnung usw).

Wenn einer der Punkte nicht erfüllt ist, bzw. die Begrenzungen zu hoch angesetzt wurden, ist die ganze Klausel ungültig, dürfte auch bei Dir so sein, wenn dort steht "Reperaturen egal welcher Art".

Gruß

Michael

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