defekter boiler mietminderung

4. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
öfchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
defekter boiler mietminderung

Wir haben unseren vermieter mündlich darüber informiert, dass unser warmwasserboiler (BJ.69) extrem viel strom verbraucht. durch genaues dokumentieren unseres stromverbrauchs (ablesen der zählerstände vor dem waschen, trockner, spühlmaschine etc.) konnte man ersehen, dass nur der boiler (der übrigens auch strom während unserer abwasenheit/urlaub zog) schuld sein kein.
der vermieter versprach, sich darum zu kümmern, was aber nie passierte.können wir nun rückwirkend eine mietminderung bewirken?
inzwischen haben wir gekündigt und sind ausgezogen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein, könnt ihr nicht.

(der übrigens auch strom während unserer abwasenheit/urlaub zog)

Der zieht immer Strom um das Wasser warm zu halten, man müsste ihn ausschalten, damit er keinen Strom mehr zieht. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden ?

Gruß

Michael

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

wofür eine Minderung ?

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#3
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Minderung? Wegen?
Weil der Boiler Warmwasser macht?

feuerelfe

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#4
 Von 
öfchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Boiler hat in 4 Wochen unserer Abwesenheit (Urlaub) im Standby-Betrieb 800 KW verbraucht. Das ist doch nicht normal oder? Wir haben mal hochgerechnet, dass uns das Warmwasser aus dem Boiler in Betrieb für 2 Erw. und 4 Kinder pro Tag ca.2 Euro kostet.Ist das kein triftiger Grund, auf eine Auswechslung bzw. im Nachhinein auf eine Minderung der letzten Nebenkosten zu bestehen?

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#5
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo öfchen,

ich fürchte, ihr könnt da nicht mindern.

Ihr hättet den Boiler während eures Urlaubs ja auch ausschalten (ausstecken) können.

Meiner bescheidenen Meinung nach ist der hohe Stromverbrauch von Warmwasserboilern auch bekannt ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

...können wir nun rückwirkend eine mietminderung bewirken?...
Nein.

...inzwischen haben wir gekündigt und sind ausgezogen....
Dann hat sich das Problem ja erledigt.

...Ist das kein triftiger Grund, auf eine Auswechslung bzw. im Nachhinein auf eine Minderung der letzten Nebenkosten zu bestehen?...
1.: Grund liegt nicht vor, 2.: Auswechslung geht euch nicht´s mehr an, da ausgezogen, 3.: im Nachhinein auf eine Minderung bestehen, wird nicht funktionieren und erfolglos sein. Könnt ihr aber, wenn ihr meint, versuchen.

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