die Forderung des Vermieters ist rechtmäßig ?

3. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
a_lou_s
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
die Forderung des Vermieters ist rechtmäßig ?

Guten Tag,
ich wohne derzeit in einer 4er-WG. Sowohl mein Vertrag als auch der meiner zwei Mitbewohner läuft am 31. Oktober dieses Jahres aus, und keiner von uns möchte weiterhin in der Wohnung wohnen. Als einer der Mitbewohner den Vermieter bat, den Vertrag zu kündigen, sagte dieser, wenn wir drei zusammen ausziehen wollten, müssten wir die ganze Wohnung einschließlich der Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnzimmer und Bad) räumen, aber die Möbel waren bereits bei unserem Einzug vorhanden. Ich möchte Sie alle fragen, ob diese Forderung des Vermieters rechtmäßig ist
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von a_lou_s):
Als einer der Mitbewohner den Vermieter bat, den Vertrag zu kündigen
Wenn das ein befristeter Mietvertrag ist, der am 31.10. endet, muss gar nicht gekündigt werden.

Zitat (von a_lou_s):
üssten wir die ganze Wohnung einschließlich der Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnzimmer und Bad) räumen, aber die Möbel waren bereits bei unserem Einzug vorhanden.
Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug?

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#2
 Von 
a_lou_s
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug?

Ja, es gibt eine , und darin steht auch, dass Möbel bei unserem Einzug eingerichtet waren.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9676 Beiträge, 4408x hilfreich)

Zitat (von a_lou_s):
ich wohne derzeit in einer 4er-WG. Sowohl mein Vertrag als auch der meiner zwei Mitbewohner läuft am 31.
Das klingt so, als ob es Einzelmietverträge pro WG-Zimmer gibt. Ist dies so oder gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag mit mehreren Mietern? Gibt es irgendwelche speziellen Regelungen im Mietvertrag zu den Gemeinschaftsbereichen (z.B. Renovierung)?

Hintergrund der Fragen: WG's können unterschiedlich organisiert sein. Manchmal gibt es nur einen Gesamtmietvertrag und bei Auszug eines Mieters tritt dann der Neumieter im Austausch mit dem Altmieter in den Mietvertrag ein. Bei einer solchen Konstruktion könnte es sein, dass die Forderung des Vermieters berechtigt wäre. Aber wenn du einen einzelnen Mietvertrag über dein WG Zimmer hast und es keine gültigen Vereinbarungen zur Räumung oder Renovierung den Gemeinschaftsbereiche gibt, dann hast du mit den Gemeinschaftsbereichen auch nichts zu tun. Weder mit der Renovierung noch mit der Räumung. Dein Eigentum musst du daraus entfernen.

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#4
 Von 
a_lou_s
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das klingt so, als ob es Einzelmietverträge pro WG-Zimmer gibt. Ist dies so oder gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag mit mehreren Mietern? Gibt es irgendwelche speziellen Regelungen im Mietvertrag zu den Gemeinschaftsbereichen

Jeder hat seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Auch die Möbel in der Wohnung gelten als Eigentum des Vermieters.
Die Regelungen im Vertrag über die Gemeinschaftsräume beinhalten die Endreinigung der Gemeinschaftsbereichen bei Auszug.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9676 Beiträge, 4408x hilfreich)

Zitat (von a_lou_s):
Die Regelungen im Vertrag über die Gemeinschaftsräume beinhalten die Endreinigung der Gemeinschaftsbereichen bei Auszug.
Ob das gültig ist, muss man im Detail schauen.

Zitat (von a_lou_s):
wenn wir drei zusammen ausziehen wollten, müssten wir die ganze Wohnung einschließlich der Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnzimmer und Bad) räumen
Und wie begründet der Vermieter diese Forderung? Ich seh jetzt irgendwie nichts, was auf eine solche Verpflichtung hindeuten könnte.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6283 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
wenn wir drei zusammen ausziehen wollten, müssten wir die ganze Wohnung einschließlich der Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnzimmer und Bad) räumen

Diesen Satz sollte der Fragesteller nochmal überarbeiten.
Statt "wir" besser "jeder ......

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
a_lou_s
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Diesen Satz sollte der Fragesteller nochmal überarbeiten.
Statt "wir" besser "jeder ......

Danke für den Tipp. :)
Pardonieren Sie bitte mein Deutsch, da es nicht meine Muttersprache ist.
Zitat (von cauchy):
Und wie begründet der Vermieter diese Forderung? Ich seh jetzt irgendwie nichts, was auf eine solche Verpflichtung hindeuten könnte.

Die Begründung des Vermieters war, dass er einen gemeinsamen Vertrag unterschrieben hatte, als er die Wohnung an die letzte Gruppe von Mieter vermietete. Wenn wir also zusammen ausziehen würden, müssten wir die Wohnung räumen, damit er einen gemeinsamen Mietvertrag mit der nächsten Gruppe von Mietern weiter unterschreiben kann.
Ich möchte auch betonen, dass unsere derzeitige Verträge in der Tat Einzelmietverträge pro WG-Zimmer sind.
Als meine Mitbewohnerin mir das erzählte, war ich auch so schockiert, dass ich erfahren wollte, ob es in Deutschland wirklich eine gesetzliche Grundlage für eine solche Anforderung gibt.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6283 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Die Begründung des Vermieters war, dass er einen gemeinsamen Vertrag unterschrieben hatte, als er die Wohnung an die letzte Gruppe von Mieter vermietete

In #4 steht aber deutlich:
Zitat:
Jeder hat seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter.

Was stimmt denn nun ?

Oder ist gemeint, jeder Mieter hat ein eigenes Exemplar des gemeinsamen Mietvertrages ?
Eigentlich müßte man aus dem Mietvertrag erkennen ob es ein gemeinsamer Mietvertrag über alle Räume ist.
Dann gibt es auch mehrere Mieter und damit auch mehrere Unterschriften !

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von a_lou_s):
Die Begründung des Vermieters war, dass er einen gemeinsamen Vertrag unterschrieben hatte, als er die Wohnung an die letzte Gruppe von Mieter vermietete.
Zitat (von a_lou_s):
Ich möchte auch betonen, dass unsere derzeitige Verträge in der Tat Einzelmietverträge pro WG-Zimmer sind.
Das heißt, in Deinem Vertrag steht ausschließlich Dein Name als Mieter?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von a_lou_s):
Ja, es gibt eine , und darin steht auch, dass Möbel bei unserem Einzug eingerichtet waren.

Mit welchem Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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