bezüglich meines zeitmietvertrages habe ich noch eine frage was die doppelvermietung eines teil des grundstückes angeht. wir haben vor dem haus zwei ca. 50-60 qm große, mit hecken umgebene rasenflächen. dazwischen befindet sich der weg zum hauseingang. bei der vermietung des hauses wurde uns vom vermieter mitgeteilt, dass uns beide teile gehören.so steht es auch in unserem mietvertrag. nun baute unlängst der mieter der einliegerwohnung einen grill in dem einen gartenteil auf. nachdem wir mit dem mieter rücksprache gehalten haben konnten wir feststellen, dass der gartenteil laut seines mietvertrages ihm gehört. der vermieter tut das damit ab, dass es sich da ja nur um ein paar quadratmeter handeln würde.das problem ist aber auch, dass nun direkt unter unserem schlafzimmerfenster grillfeste gefeiert werden. unter den umständen hätten wir das haus gar nicht erst angemietet. wäre da eventuell eine fristlose kündigung berechtigt oder ist etwa unser mietvertrag sogar ungültig? vielen dank für die antworten
doppelvermietung grundstück
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Habt Ihr schon was Neues in Aussicht ?
Wer hat denn den älteren Vertrag ?
das geht darum, dass wir hier aus dem vertrag raus wollen weil meine freundin und ich uns getrennt haben.nur müssen wir so eine kündigung ja auch irgendwie begründen. den älteren mietvertrag hat der mieter der einliegerwohnung
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann hättet Ihr für die Sommermonate ein Minderungsrecht wegen der Beeinträchtigung der alleinigen Gartennutzung.
Aber kein Recht auf fristlose Kündigung.
naja.er hat uns ja einen mietvertrag gegeben, der so gar nicht stimmt. und wie ich ja schon geschrieben habe hätte wir das haus gar nicht erst gemietet, wenn wir das gewusst hätten. die einliegerwohnung hat uns ja so schon gestört, aber jetzt sitzen die da noch bis in die nacht unter unserem schlafzimmerfenster, und das ist total nervtötend wenn man schichtdienst hat
Tja, was soll man Dir raten ?
Dreh den Spieß doch einfach um und fang damit an, Deinen Nachbarn regelmäßig zu verprügeln; dann hat Dein Vermieter einen Grund, Dir
fristlos zu kündigen.
--- editiert vom Admin
das ist auch sicher keine böse absicht. das unterstelle ich ja auch gar nicht.es ist nur halt so, dass das haus definitiv nicht von uns gemietet worden wäre, wenn wir das gewusst hätten
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten