Hallo, steht dem Vermieter eine dreimonatige Miete nach einer Zwangsräumung zu?
-- Editiert von User am 11. Oktober 2022 10:14
dreimonatige Miete bei Zwangsräumung
Fragen zur Miete?
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Nennt sich aber nicht Miete sondern Nuitzungsentschädigung. Grundlage ist § 546a BGB.
Der Sachverhalt ist nicht besonders ausführlich dargestellt. Nach der Zwangsräumung ist § 546a BGB und damit eine Nutzungsentschädigung nicht relevant. Denn dann wurde die Wohnung ja geräumt. Dennoch kann der Vermieter einen Schadensersatz geltend machen. Er konnte vor der Räumung nicht absehen, wann die Wohnung wieder frei und in welchen Zustand sie dann ist. Daher konnte auch erst nach Räumung ein neuer Mieter gesucht werden.
Die Schadenshöhe ist aber im Einzelfall zu beweisen. Pauschal 3 Monate funktioniert nicht. Wenn es keinen aktiven Kündigungsverzicht gab, ist der Schadensersatz in der Regel auf maximal 3 Monate begrenzt, weil der Mieter in der Frist selber hätte kündigen können. Aber der Vermieter muss schon beweisen, dass der Schaden auch entstanden ist. Er muss also beweisen, dass es trotz angemessenen Aufwandes nicht möglich war, die Wohnung früher zu vermieten. Natürlich muss die Wohnung in der Zeit dann auch wirklich unvermietet gewesen sein.
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ZitatHallo, steht dem Vermieter eine dreimonatige Miete nach einer Zwangsräumung zu? :
Eventuell ja oder auch nicht.
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