dreimonatige Miete bei Zwangsräumung

11. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vermieterinrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
dreimonatige Miete bei Zwangsräumung

Hallo, steht dem Vermieter eine dreimonatige Miete nach einer Zwangsräumung zu?

-- Editiert von User am 11. Oktober 2022 10:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Nennt sich aber nicht Miete sondern Nuitzungsentschädigung. Grundlage ist § 546a BGB.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Der Sachverhalt ist nicht besonders ausführlich dargestellt. Nach der Zwangsräumung ist § 546a BGB und damit eine Nutzungsentschädigung nicht relevant. Denn dann wurde die Wohnung ja geräumt. Dennoch kann der Vermieter einen Schadensersatz geltend machen. Er konnte vor der Räumung nicht absehen, wann die Wohnung wieder frei und in welchen Zustand sie dann ist. Daher konnte auch erst nach Räumung ein neuer Mieter gesucht werden.

Die Schadenshöhe ist aber im Einzelfall zu beweisen. Pauschal 3 Monate funktioniert nicht. Wenn es keinen aktiven Kündigungsverzicht gab, ist der Schadensersatz in der Regel auf maximal 3 Monate begrenzt, weil der Mieter in der Frist selber hätte kündigen können. Aber der Vermieter muss schon beweisen, dass der Schaden auch entstanden ist. Er muss also beweisen, dass es trotz angemessenen Aufwandes nicht möglich war, die Wohnung früher zu vermieten. Natürlich muss die Wohnung in der Zeit dann auch wirklich unvermietet gewesen sein.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Vermieterinrecht123):
Hallo, steht dem Vermieter eine dreimonatige Miete nach einer Zwangsräumung zu?

Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt auf die uns unbekannten Details an...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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