Hallo,
Ich möchte hier meine Geschichte mit diesem Mieter darlegen.
Fristlos gekündigt habe ich dem Mieter am 14.07.11
Aber der Reihe nach...
Mietvertrag am 17.12.08 geschlossen,ab 01.01.09 ,erste Mietzahlung fällig am 01.04.09.Drei Monate geschenkt,da man hier aufgrund massiver Leerstände keine Wohnung vermietet bekommt.
Am 01.04.09 kam sodann nichts.
Telefonisch war der Mieter um Gründe und ausreden nicht verlegen und vertröstete mich auf den nächsten Monat.
Am 01.05.09 kam wiederum nichts.
Jetzt war ich schon böse und nach vielem hin und her verabredeten wir uns auf einen Abend,an dem er mir die Miete persönlich in bar geben wollte.
Ihr wisst sicher was kommt,Ich wartete vergeblich vor seiner Wohnungstür.Und obwohl deutlich sein PC-Bildschirm am Fenster sichtbar war,erklärte er tags darauf,das er kurzfristig arbeiten musste.
So denn,ich setzte mich nun mit der Arge in Verbindung wegen Einbehaltung der Mietzahlung,ab 01.06. erfolgte nun die Zahlung direkt auf mein Konto durch die Arge.
Aufgrund der wie oben beschriebenen massiven Leerstände verzichtete ich auf weitere Schritte,da ich mir Leerstand und fehlende Mieteinnahmen nicht leisten kann.
Bis zum 01.04.11 kamen die Zahlungen also pünktlich.
Ab dem 01.04. kam nur noch eine Teilzahlung,ca 40% der vollen Miete.
Diesmal setzte ich mich direkt mit der Arge in Verbindung und ich erwischte einen freundlichen Mitarbeiter,der mir trotz Datenschutz etwas Auskunft gewährte.Ergebnis war,das die nächsten 3 Monate nur mit einer Teilzahlung zu rechnen ist aufgrund Sanktionen gegen den Mieter.
Dem Mieter habe ich nun eine schriftlich fristlose Kündigung angedroht,da mit einrechnen der überfälligen Mietzahlung der wie oben erwähnten ersten zwei Mietzahlungen nun deutlich über 2 Monatsmieten Rückstand aufgelaufen sind,ebenso 880€ Nebenkosten für das Jahr 2009.
Am letzten Tag der gewährten Frist zur vollständigen Zahlung landete ein Brief bei mir.ca am 15.05.
Inhalt: Die zwei ersten Monatsmieten wurden doch bezahlt,leider kann er die Überweisungsbelege nicht mehr auffinden.
Weiter wäre die Nebenkostenabrechnung 2009 zu spät zugestellt und somit verjährt.(Einwurf im Beisein einer Freundin in seinen Briefkasten im Okt. 10).
Er erkannte allerdings an,das im Moment nur Teilzahlungen erfolgen und bot mir Ratenzahlung an.
Ausserdem bemerkte er noch,das ab 01.07.11 wieder Miete in voller Höhe kommen würden.
Habe ein paarmal versucht Kontakt aufzunehmen,vergeblich.Wie früher genauso.
Nun kam der 01.07. und es kam ... gar nichts.
Ich wieder sofort mit der Arge in Kontakt getreten,und freundlicherweise die Auskunft bekommen,das der Mieter bereits seit 01.06.11 eine Anstellung hat und die Arge nicht mehr zuständig ist.
Unaghängig davon,ob der Mieter das zum Zeitpunkt seiner Briefantwort schon wusste,bis zum heutigen Tage kam nicht einmal eine Mietzahlung von seinem Konto.
Nun klingelte ich mehrmals täglich an seiner Haustür.Am 12.07. machte er tatsächlich auf,warscheinlich erwartete er jemanden,er schaute sehr verduzt.
Er lies mich sogar rein.Wohnung zwar nicht vollgemüllt,aber dreckig bis geht nicht mehr und total abgewohnt.
Wieder hörte ich mir seine Entschuldigungen und Beschwichtigungen an.
Z.B.,das die Arge den Mietvertrag verbummelt hätte und er deshalb meine Kontonummer nicht mehr wüsste,
oder das er dachte,am 01.07 würde die Arge doch nochmal zahlen,
oder das seine Bankkarte gerade gesperrt sei,auf meinen Vorschlag hin,die Miete zumindest für den laufenden Monat zusammen von der Bank zu holen.
Ich gab ihm nun die letzte Chance,am nächsten Tag um 18 Uhr bei mir zuhause die Miete für Juli abzugeben und eine Ratenzahlung zu unterzeichen für die ausstehen Mietzahlungen bisher.
Meine Freundin verlor ein Abendessen,weil ich Recht behielt und natürlich niemand erschien.
Daraufhin habe ich am 14.07. die fristlose Kündigung abgeschickt und einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbart.
Ich gab ihm Zeit bis zum 31.07. die Wohnung zu räumen.
Und gestern kam ein Schreiben seines Rechtsanwaltes.
Inhalt:die beiden Mieten 2009 wurden gezahlt,Beläge können vorgelegt werden.
Betriebsabrechnung wäre verjährt und in der vorliegenden Form entspräche es nicht der vorgeschriebenen Form.
Einzig die Teilzahlungen werden anerkannt,was aber nicht zur fristlosen Kündigung rechtfertige.
Die fehlende Mietzahlung Juli 2011 wird erst gar nicht erwähnt !!!
Ist das dreist ??
Beläge gibt es nicht,es sei denn,er fälscht welche.Sein Anwalt wird vergeblich auf diese "Beweise" warten.
Betriebskosten müssen also nicht erstattet werden,wenn Sie nicht in der vorgeschriebenen Form vorliegen ?
Den Monat Juli einfach mal vergessen ?
Mal ganz davon abgesehen,das mittlerweile die aktuelle Betriebskostenabrechnung für 2010 eingetrudelt ist,wieder 360€ Nachzahlung.
Ein gutes hat das ganze.
Ich muss jetzt nicht wie mein Anwalt riet bis zum 01.08. mit der Räumungsklage warten,sondern kann gleich Montag abgeschickt werden.Der Räumung zum 31.07. wird ja wiedersprochen.
Andererseits scheint er auf Zeit zu spielen.Einziger Grund der mir einfällt,ab November ist er seinen Saisonjob los und die Arge würde seinen Umzug bezahlen usw.
Sorry,wenn das hier so ein langer Text war,vielleicht teilweise OT,aber ich musste mir meinen Frust von der Seele schreiben.Mir geht nicht in den Kopf,wie jemand so dreist sogar seinen eigenen Anwalt belügt,was das ganze soll.
Was geht in solchen Menschen vor ?
Viele Grüße und danke für das lesen.
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dreister Mieter
23. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juli 2011 | 16:31
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
dreister Mieter
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#1
Antwort vom 23. Juli 2011 | 17:12
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
quote:
Mir geht nicht in den Kopf,wie jemand so dreist sogar seinen eigenen Anwalt belügt,was das ganze soll.
Bis jetzt ist er doch prima damit durchgekommen.
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#2
Antwort vom 23. Juli 2011 | 18:24
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 276x hilfreich)
setzen Sie sich, holen Sie tief Luft und dann ...
machen Sie die Sachen, die angemessen und durchsetzbar sind, um den Mieter loszuwerden!
Setzen Sie das konsequent durch, hoffen Sie nicht auf ein Einlenken!
Bei solchen Mietern ist ein Leerstand das kleinere Übel.
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#3
Antwort vom 24. Juli 2011 | 01:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
quote:
Betriebskosten müssen also nicht erstattet werden,wenn Sie nicht in der vorgeschriebenen Form vorliegen ?
Das ist korrekt.
Bei der Betriebskostenabrechnung muss einiges beachtet werden, sonst kann das nach hinten losgehen.
Mal ganz davon abgesehen,das mittlerweile die aktuelle Betriebskostenabrechnung für 2010 eingetrudelt ist,wieder 360€ Nachzahlung.
Dann sollte man diesmal aber auf einhaltung aller Formalien achten ...
quote:
Ich muss jetzt nicht wie mein Anwalt riet bis zum 01.08. mit der Räumungsklage warten,sondern kann gleich Montag abgeschickt werden.
Wenn du Geld zuviel hast nur zu.
Ansonsten würde ich mal ganz schnell dem Mieter-Anwalt mit gerichtsfestem Zugangsnachweis schreiben, das er diese behauptete Zahlung duch Beweise belegen soll.
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