eigenbedarfskündigung zum 1 märz
hallo kann wir wer helfen habe folgendes problem, ich habe eine eigenbedarfskündigung zum 1 märz habe zwar schon eine neue wohnung kann die aber erst zum 1 mai beziehen.habe ich erst heute erfahren der vermieteter besteht aber darauf das ich zum 1 märz ausziehe. er will renovieren. weil sein sohn einziehen will, und er meinte er hat schon die handwerker bestellt.er meinte ich soll raus und solange in ein wohnheim gehen das will ich auf keinen fall.habe auch nicht so viel geld .was kann ich tun .oder was kann mein vermieter machen wenn ich sage das ich nicht ausziehe ,erst wenn ich kann in die neue wohnung . das sind 2 monate kann ich die aussitzen ohne probleme. hoffe auf antworten danke noch mal.
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eigenbedarfskündigung zum 1 märz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wann ist die Eigenbedarfskündigung denn ins Haus geflattert und wie lange war die Kündigungsfrist?
Außerdem kann hier keiner beurteilen, ob sie überhaupt gültig ist.
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Schreib doch diese Eigenbedarfskündigung mal hier ins Forum, vielleicht findet man einen Stolperstein, der es Dir ermöglicht, NICHT ausziehen zu müssen. (Namen natürlich nicht nennen)!
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Hallo,
ja die eleganteste Lösung wäre eine ungültige Kündigung, was häufig vorkommt.
Die wenig elegantere Lösung wäre eine Zwischenmiete in einer Ferienwohnung, mit Zwischenlagern der Möbel.
Oder eine Zwischenmiete in einer Ferienwohnung, aber ein Zimmer der Alten Wohnung kann noch als Lager für die Möbel genutzt werden, d.h. Bad Küche und andere Zimmer könnten schon renoviert werden.
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"Chylla"
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