eigenbedarfskündigung zum 1 märz

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
spionator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eigenbedarfskündigung zum 1 märz

eigenbedarfskündigung zum 1 märz

hallo kann wir wer helfen habe folgendes problem, ich habe eine eigenbedarfskündigung zum 1 märz habe zwar schon eine neue wohnung kann die aber erst zum 1 mai beziehen.habe ich erst heute erfahren der vermieteter besteht aber darauf das ich zum 1 märz ausziehe. er will renovieren. weil sein sohn einziehen will, und er meinte er hat schon die handwerker bestellt.er meinte ich soll raus und solange in ein wohnheim gehen das will ich auf keinen fall.habe auch nicht so viel geld .was kann ich tun .oder was kann mein vermieter machen wenn ich sage das ich nicht ausziehe ,erst wenn ich kann in die neue wohnung . das sind 2 monate kann ich die aussitzen ohne probleme. hoffe auf antworten danke noch mal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wann ist die Eigenbedarfskündigung denn ins Haus geflattert und wie lange war die Kündigungsfrist?

Außerdem kann hier keiner beurteilen, ob sie überhaupt gültig ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Schreib doch diese Eigenbedarfskündigung mal hier ins Forum, vielleicht findet man einen Stolperstein, der es Dir ermöglicht, NICHT ausziehen zu müssen. (Namen natürlich nicht nennen)!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ja die eleganteste Lösung wäre eine ungültige Kündigung, was häufig vorkommt.

Die wenig elegantere Lösung wäre eine Zwischenmiete in einer Ferienwohnung, mit Zwischenlagern der Möbel.

Oder eine Zwischenmiete in einer Ferienwohnung, aber ein Zimmer der Alten Wohnung kann noch als Lager für die Möbel genutzt werden, d.h. Bad Küche und andere Zimmer könnten schon renoviert werden.





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"Chylla"

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