Mieter A möchte nach 12 Jahren ausziehen und Vermieter B danach modernisieren.
Vermieter B hatte die vermietete Wohnung vor 2 Jahren von Vermieter C genauft.
Mieter A kündigt.
Nun verlangt Vermieter B daß Mieter A alle eigenen Einbauten welche mit dem schriftlichen Einverständnis des alten Vermieters C gemacht wurden zurückbaut.
Offenbar sollen lediglich Abbrucharbeiten gespart werden da Vermieter B onehin modernisieren möchte, was er auch öffentlich bekannt gegeben hat.
Muß Mieter A rückbauen und wenn ja wieweit?
Es handelt sich um Kacheln in Bad und Küche und um eine selbst eingebaute Gasetagenheizung.
Nach einem Rückbau letzterer wäre die Wohnung ohne Heizung, Vermieter B möchte ans Fernwärmenatz anschließen.
Bad würde im Zuge der Modernisierung durch Vermieter B neu gekachelt, Ursprungszustand waren gestrichene Wände.
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eigene Einbauten / Auszug
--- editiert vom Admin
Grundsätzlich ist zurückzubauen, jedoch können Vermieter und Mieter etwas anders vereinbaren. Haben der alte Vermieter und der Mieter etwas anderes vereinbart, ist der neue Vermieter daran gebunden.
Das „Einverständnis“ des alten Vermieters könnte so ausgelegt werden, dass dieses nur für die Dauer der Mietzeit gelten sollte und Kacheln plus Gasetagenheizung bei Beendigung zurückzubauen sind, deutlich lebensnäher ist jedoch eine Auslegung, wonach Kacheln und Gasetagenheizung bleiben können. Es kommt hier auf die Auslegung der Einverständniserklärung an.
Sollten der Mieter tatsächlich mit dem alten Vermieter einen Rückbau vereinbart haben, dann ist dem Mieter – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht mehr zu helfen.
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Ein Einverständnis kann ausgelegt werden, ein Rückbau müßte aber vereinbart worden sein ?
Das sind aber sehr ergebnisorientierte Gedankengänge.
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Vernunftbegabte Parteien eines Mietvertrages (VM wird diesmal mit dazugezählt) werden vereinbaren, dass vom Mieter im Badezimmer angebrachte Fliesen nach Beendigung des Mietvertrages hängen bleiben dürfen. Die Annahme, die Parteien hätten vereinbart, der Mieter müsse bei Vertragsende die alten (bzw. vergleichbaren) Fliesen wieder anbringen, ist völlig lebensfremd. Für die Heizung gilt dasselbe.
Es handelt sich daher nicht um ergebnisorientierte, sondern lebensnahe Sachverhaltsauslegung. Bleibt der Punkt strittig, muss halt Beweis erhoben werden. Ich bin mir sicher, dass der Vor-Vermieter nicht behaupten wird, das Einverständnis beziehe sich lediglich auf die Dauer der Mietzeit und es sei vereinbart gewesen, dass die alten Fliesen wieder dran müssen. Ist das dennoch vereinbart worden - da bin ich Ihrer Ansicht - ist dem Mieter nicht mehr zu helfen (rechtlich aber auch geistig).
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--- editiert vom Admin
Ihr denkt da viel zu kompliziert.
Der VM hat seinerzeit gesagt: Von mir aus; mach doch.
Woraus geht eigentlich hervor, daß die Frage "behalten oder wieder entfernen" bereits zu Beginn beantwortet werden muß ?
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Alles wird sich klären, wenn feststeht - zur Not durch Beweiserhebung vor Gericht - was Mieter und Vor-Vermieter vereinbart habe (oder eben unterlassen haben, zu vereinbaren). Bis dahin besteht kein Grund, in vorauseilendem Gehorsam den Wünschen des aktuellen Vermieters nachzukommen. Bezeichnend ist, dass der aktuelle Vermieter ja gar nicht Wiederherstellung des ursprünglichen zustand verlangt, sondern lediglich Abriss der Einbauten.
Den Vortrag des TE verstehe ich aber so, dass der Verbleib der Einbauten von der Erlaubnis durch die Vereinbarung mit dem Vor-Vermieter gedeckt ist. Das wäre lebensnah sich bei Abringen der Einbauten entsprechend zu verständigen. Eine entsprechende Verpflichtung gibt es natürlich nicht.
Beweisbelastete Partei ist der Mieter. Eine schriftliche Vereinbarung, die ggf. auszulegen ist, existiert ja. Der Mieter muss selber wissen, ob er sich zutraut, entsprechenden Nachweis im Streitfall zu führen.
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zur Erklärung:
Der neue Vermieter will nichts wiederhergestellt haben, lediglich daß der Mieter alles entfernt.
Der neue Vermieter will selbst neu fließen und an die Fernwärme anschließen.
Die Wohnung soll sozusagen wertgesteigert werden, den Abbruch will man dem Mieter überlassen, der habe die Sachen ja auch unter dem alten Vermieter eingebaut.
Die Vereinbarungen mit dem alten Vermieter zielten alle auf eine eventuelle Weitervermietung mit Einbauten ab, weswegen dort zB. Auflagen bezüglich Fließengröße gemacht wurden.(welche aber mißachtet wurden)
Eine Weitervermietung mit Einbauten wird vom neuen Vermieter nicht angestrebt.
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-- Editiert am 20.04.2010 23:15
-- Editiert am 20.04.2010 23:16
Haben sich Deine Aktivitäten eigentlich bei der Miethöhe ausgewirkt ?
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Der Mieter zahlte aufgrund der eigenen Einbauten immer nur die "alte" sehr niedrige Miete welche auf Kohleöfen und nicht gefließtem Bad beruhte.
Interessant könnte vielleicht sein, daß die Fließeneinbauten von der Investitionsbank finanziell gefördert wurden.
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Mit anderen Worten, das einzige, was der Vermieter davon gehabt hätte, wären jetzt die Rückbaukosten.
In der Analogie zu "klassischen" Mietereinbauten werden dort die Investitionen des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist "abgewohnt"; nach Ablauf dieser Frist bekommt der VM eine höhere Miete.
Also: Wenn der VM die Einbauten nicht "übernehmen" will, reiß sie wieder raus.
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quote:
Mit anderen Worten, …
… derselbe Mist!
quote:
Die Vereinbarungen mit dem alten Vermieter zielten alle auf eine eventuelle Weitervermietung mit Einbauten ab, …
Kann der TE dies nachweisen, ist auch der neue VM daran gebunden. Der Grundtenor steht dann fest: Der TE muss die Einbauten nicht entfernen. Dass der TE eine abweichende Fliesengröße gewählt haben mag, kann zu keiner anderen Beurteilung führen, denn weder der Alt-VM noch der Neu-VM habe ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, dass der M nun noch Fliesen in der damals vereinbarten Größe anbringt (will der Neu-VM ja auch gar nicht). Ohnehin ist es naheliegend, dass der Alt-VM die falsche Fliesengröße zumindest nachträglich konkludent genehmigt hat, denn beim Verkauf des Objektes wird der Alt-VM ja wohl mal in der Wohnung gewesen sein und die Fliesen gesehen haben.
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Mäuschen,
ich verstehe garnicht, warum Du die einfache Formel "Der Mieter hat immer recht, der Vermieter hat immer unrecht" immer in so viele Worte kleidest.
Der Mieter beruft sich auf eine "Vereinbarung", an die er sich selbst nicht gehalten hat. Das ist aber egal, weil der VM das Haus mit den vorhandenen Fliesen ja schließlich verkauft und die Fliesen damit "genehmigt" hat.
Außerdem wird die Größe von neuen VM ja nicht beanstandet, er stört sich "nur" an ihrer Existenz.
quote:
Die Vereinbarungen mit dem alten Vermieter zielten alle auf eine eventuelle Weitervermietung mit Einbauten ab,
bezieht sich eben ua auf die Fliesengröße.
Warum sollte der VM den "Vereinbarungsbruch" noch ausdrücklich beanstanden, wenn der angedachte Eventualfall garnicht eintreten würde ?
Was wäre denn gewesen, wenn mal angedacht worden wäre, daß der Mieter eventuell bei Beendigung des Mietverhältnisses seine Möbel in der Wohnung lassen würde und der VM die Wohnung dann möbliert vermieten könnte ?
Hätte der VM die Möbel (egal, wie sie jetzt aussehen) dann auf jeden Fall am Hals ?
Der VM hat von der ganzen Aktion nichts gehabt und kann jetzt nicht auch noch mit daraus resultierenden Kosten belastet werden.
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quote:
Der VM hat von der ganzen Aktion nichts gehabt ...
Der VM, der ehemalige, hat der ganzen Aktion zugestimmt. Behauptet der TE und hat dies sogar schriftlich. Der Neu-VM muss sich daran halten. Ende.
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Die Genehmigung eines Einbaus führt nicht zwangsläufig zur Übernahmeverpflichtung durch den Eigentümer.
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Haben Sie den letzten Post des TE eigentlich gelesen?
"Die Vereinbarungen mit dem alten Vermieter zielten alle auf eine eventuelle Weitervermietung mit Einbauten ab, … "
Kann der TE das beweisen ist der neue VM / Eigentümer daran gebunden. Vereinbarungen im Mietverhältnis werden nicht deshalb hinfällig, weil der Alt-VM verkauft. Auch der neue VM / Eigentümer ist an diese gebunden.
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quote:
zielten alle auf eine eventuelle Weitervermietung mit Einbauten ab, … "
eventuell = kann sein vielleicht - vielleicht aber auch nicht.
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Kann sein, dass der Alt-VM weitervermietet, kann sein, dass er nicht weitervermietet, kann sogar sein, dass er verkauft ... wie auch immer, der Alt-VM hat, so der TE, der Verbleibt der Einbauten zugestanden.
Es kommt auf das an, was der TE nachweisen kann, nicht aus das, was Sie in den Fall hineingeheimnissen.
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Du hast noch was vergessen:
Kann sein, daß dem VM die nicht gewollten Fliesen plötzlich so gut gefallen, daß er selber einzieht.
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Wer kann schon wissen, was in VM's so alles vorgeht?
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--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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