eigentümer mehr rechte als mieter

23. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
eigentümer mehr rechte als mieter

haben eigentlich eigentümer in einem mehrfamilienhaus mehr rechte als ein mieter im haus?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7305 Beiträge, 1602x hilfreich)

Ja.

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

begründung?
welche rechte haben denn eigentümer mehr als mieter?


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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9023 Beiträge, 4858x hilfreich)

Was heißt "mehr Rechte"?
Eigentümer haben andere Rechte als Mieter!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 24.09.2012 08:21

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36308 Beiträge, 13525x hilfreich)

Na ja, z.B., der Eigentümer kann regelmässig die in seinem Eigentum stehenden Wohnungen begehen. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, die nicht in seinem Eigentum stehende Wohnung des Eigentümers zu begehen. Der Vermieter kann wegen Eigenbedarfs kündigen, der Mieter kann nicht die Wohnung des Eigentümers wegen Eigenbedarfs kündigen. Der Eigentümer kann Moderniesierungen durchführen .....u.s.w.

wirdwerden

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8263 Beiträge, 3700x hilfreich)


Du musst den Hintergrund deiner Frage genauer formulieren. Rechte in welchem Zusammenhang?

Ein Eigentümer hat andere Rechte, da er in einer anderen Position ist, als ein Mieter.
Aber wenn es z. B. um Lärmbelästigung durch zu laute Musik geht, hat der Eigentümer nicht mehr ´´Recht auf Lautstärke´´, als ein Mieter.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9023 Beiträge, 4858x hilfreich)

quote:
von HeHe am 24.09.2012 13:18

Du musst den Hintergrund deiner Frage genauer formulieren.

Das macht er doch so gut wie nie. Meist kommen immer zusammenhanglose ungenaue Fragen auf die er eine genaue Antwort haben möchte!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 997x hilfreich)

quote:
Du musst den Hintergrund deiner Frage genauer formulieren. Rechte in welchem Zusammenhang?

Ist doch seine Sache. Wenn er seine Frage so formuliert, dann reicht m.E. die allererste Antwort, nämlich das "Ja" völlig aus und ist auch 100% korrekt.
Wenn alle heiteres Rumraten spielen wollen, wenn jemand seine Frage derartig hinrotzt, dann macht nur.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

ich meine im zusammenhang, als gemeinschaft in einem wohnhaus mieter mit eigentümern, haben diese eigentümer mehr rechte weil die eigentümer in dem haus sind gegenübr mietern im haus?
also praktisch mehr rechte gehenüber der mieter? können diese mehr "bestimmen" ?

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-- Editiert manfred100 am 24.09.2012 16:18

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1455x hilfreich)

So pauschal gesagt "nein", aber ein paar konkrete Beispiele wären hilfreich. So stochern wir weiterhin im Dunkeln herum.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

z.b. wenn man lärm erzeugt , haben eigentümer z.b. einen grösseren einfluss darauf, ob ein mieter gekündigt wird oder nicht, weil er "mieter" ist und der eigentümer halt eigentümer, oder hätte der eigentümer die selben rechte als der mieter.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1455x hilfreich)

Der Mieter kann seinem Eigentümer gegenüber die Miete mindern, wenn ein anderer Mieter oder Eigentümer Lärm macht. Dieser Eigentümer muß die Minderung dann von dem "Eigentümer" des lärmenden Mieters fordern. Wenn jemand jedoch selber Eigentümer ist, kann er niemand anderen in Regreß nehmen, was für ihn schlechter ist. Also muß er seine Interessen selbst durchsetzen, z.B. auf der Eigentümerversammlung, und notfalls andere Eigentümer mit ins Boot holen.

Besser ist, einfach nicht andere Bewohner mit Lärm zu belästigen.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(12962 Beiträge, 4229x hilfreich)

Hallo,

quote:
z.b. wenn man lärm erzeugt , haben eigentümer z.b. einen grösseren einfluss darauf, ob ein mieter gekündigt wird oder nicht, weil er "mieter" ist und der eigentümer halt eigentümer, oder hätte der eigentümer die selben rechte als der mieter.
Sorry, aber wer soll das denn verstehen?

Nur so viel: Einem Eigentümer kann nicht gekündigt werden. Von wem auch? Ihm kann allerhöchsten das Eigentum entzogen werden.

MfG Stefan

PS: Hast du keine großen Buchstaben?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8263 Beiträge, 3700x hilfreich)


Das dachte ich mir: Es geht um Lärmbelästigung.......

Mit der Zeit hat man auch bei mageren Fragen eine Ahnung über die Hintergründe :-)

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#15
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 72x hilfreich)

Ein Eigentümer darf in einer Wohnanlage nicht mehr Lärm machen als ein Mieter. Verstößt er aber gegen seine Pflicht zur Vermeidung von Lärm, dann drohen dem Eigentümer andere Konsequenzen als dem Mieter.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 513x hilfreich)

Wenn ein Mieter Lärm macht, spielt es keine Rolle, ob der Beschwerdeführer Eigentümer oder ein Mieter ist (rechtlich).

Ein Eigentümer hat auf einen vermietenden Eigentümer nicht mehr Einfluss, wie ein Mieter.

Allerdings hängt sowieso vieles davon ab, wie die Hausgemeinschaft miteinander umgeht und auch die Eigentümergemeinschaft. Da tun sich manchmal Schluchten auf.



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